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Day: Oktober 6, 2025

paragraph 29 btmg vorladung

§ 29 BtMG Vorladung

Eine Vorladung nach § 29 BtMG bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung, sondern markiert den Beginn eines Ermittlungsverfahrens wegen Betäubungsmitteldelikten. Beschuldigte sollten ihr Schweigerecht wahren und unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann nach Akteneinsicht die Beweislage prüfen, eine Verteidigungsstrategie entwickeln und häufig eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Frühzeitiges, besonnenes Handeln ist entscheidend für den Ausgang des Falls.

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