Verkehrsstrafrecht

Ermittlungen in diesem Bereich  treffen oft auch den „Otto-Normal-Bürger“. Ob Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder E-Scooter mit Alkohol – Verkehrsdelikte sind ernst. Regelmäßig drohende Fahrverbote erfordern Expertenrat. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Schlimmeres zu verhindern.

Das Verkehrsstrafrecht bildet einen erheblichen Teil der strafrechtlichen Praxis ab und trifft gerne auch mal den „Otto-Normal-Bürger“, der sonst nichts mit Regelbrüchen am Hut zu haben glaubt. Wie kommt das? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“), Trunkenheitsfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs, die prominentesten Verkehrsdelikte, sind schneller verwirklicht als man denkt, wenn man seine Fahrkünste bzw. sein Trinkvermögen überschätzt oder einfach nur in Eile ist. Auch mit einem Bierchen zu viel auf dem E-Scooter fährt man bildlich gesprochen nicht selten nur knapp an einem Ermittlungsverfahren vorbei. Wenn man die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten hat, ist zumindest oftmals zumindest eine Ordnungswidrigkeit verwirklicht.

Existenziell bedrohend und damit meistens schlimmer ist hier neben der eigentlichen strafrechtlichen Sanktion ein oftmals drohendes Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, die mit Verkehrsdelikten nicht selten verbunden ist: Sollten Sie auf Ihren Führerschein (möglicherweise sogar beruflich) zwingend angewiesen sein, kann es hier schnell eng werden. Egal also, ob Alkohol am Steuer, Autorennen oder beim Parken nicht Acht gegeben: Unterschätzen Sie keineswegs den Tatvorwurf und holen Sie sich einen Spezialisten ans Steuer, der Gas für Sie gibt.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.