Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Adrian Schmid
Ermittlungsverfahren, Anklage, Strafbefehl oder selbst geschädigt? Anhörung oder Bußgeldbescheid? Ich berate und vertrete Sie bundesweit in allen Belangen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Adrian Schmid
Ermittlungsverfahren, Anklage, Strafbefehl oder selbst geschädigt? Anhörung oder Bußgeldbescheid? Ich berate und vertrete Sie bundesweit in allen Belangen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Erfolg durch Expertise
Sie benötigen eine Verteidigung, die Sie wirksam schützt.
Das bedeutet: Sie benötigen einen Experten. Auch wenn Sie sich seit Jahren auf Ihren Hausarzt verlassen, werden Sie sich bei Herzproblemen an einen Kardiologen wenden.
Nicht anders liegt die Situation im rechtlichen Bereich – auch hier sollten Sie einem Spezialisten vertrauen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse in meinem Fach. Durch unzählige bestrittene Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren habe ich die Erfahrung, die für Ihr Ergebnis einen enormen Unterschied machen kann - so, wie sie dies bereits für hunderte dankbare Mandanten getan hat.
Fachliche Exzellenz zahlt sich aus. Kontaktieren Sie mich gleich jetzt, damit wir Ihre Situation besprechen und sofort alle nötigen Schritte einleiten können, um Schaden abzuwenden.
Verteidigung ohne Kompromisse
Wenn Ihre Zukunft und möglicherweise Ihre Freiheit auf dem Spiel stehen, benötigen Sie jemanden, der Sie nicht nur vertritt - Sie brauchen einen Beistand, der nach allen Regeln der Kunst für Sie einsteht.
Ich bearbeite ausschließlich Mandate aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Gestählte Routine und der absolute Fokus auf mein Fach ermöglichen herausragende Ergebnisse:
Das Verfolgen der Entwicklungen des Rechts, das Entwickeln darauf basierender neuer Verteidigungsansätze und die Analyse von Urteilen erlauben es mir, selbst in verzwickten Situationen noch Auswege zu finden.
Täglich verteidige ich Menschen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland - auch in Ihrer Gegend. Kontaktieren Sie mich noch heute, damit ich rechtzeitig vor Ort sein kann.
Strafrecht ist Vertrauenssache
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft: In kaum einem Rechtsgebiet ist die potentielle Belastung für einen Menschen so hoch wie im Strafverfahren, in dem der Staat mit seinen Muskeln spielt und man als Beschuldigter einer übermächtigen Justiz ausgeliefert scheint. Umso wichtiger ist es, sich anvertrauen zu können, seine Rechte zu kennen und im Kampf um die eigene Zukunft einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Ich lasse Sie nicht alleine.
Ich nehme mir die notwendige Zeit für Ihre rechtlichen Anliegen, habe ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und entwickle nach enger Abstimmung mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise. Empathie, Verständnis und Geduld sind die Grundpfeiler einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, ebenso wie die unaufgeforderte Information über den aktuellen Verfahrensstand. Bei mir bekommen Sie alles in einem Paket.
Biographie Adrian Schmid
Adrian Schmid studierte Jura an der Universität Bayreuth (Bayern) und entdeckte in verschiedenen Rhetorik- und Kriminologieseminaren sowie einer Tätigkeit für Amnesty International schon früh seine Liebe für das Strafrecht. Er absolvierte seinen universitären Schwerpunkt im Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht, schloss mit Prädikat ab und schrieb die beste Abschlussarbeit seines Jahrgangs über die Untreuestrafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern von Aktiengesellschaften. Hiernach leistete er sein Referendariat am Landgericht Bayreuth ab, ebenfalls mit Schwerpunkt im Strafrecht (Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht sowie Insolvenzrecht) und schloss dieses mit dem zweiten Staatxexamen und der Befähigung zum Richteramt ab. Parallel studierte er Germanistik und Soziologie. Er absolvierte seinen juristischen Vorbereitungsdienst unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und lernte dabei auch ausgiebig „die andere Seite“ kennen, bevor er sich aufgrund der starren Hierarchiestrukturen und den langen Entscheidungswegen für die Tätigkeit als Strafverteidiger entschied. Nach mehrjähriger Tätigkeit als angestellter Anwalt in verschiedenen Kanzleien und der Kanzleisparte einer rennomierten Unternehmensberatung erwarb er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und schlug sodann den Weg der Selbstständigkeit ein, um alle Freiheiten zu genießen und den Interessen seiner Mandanten noch besser dienen zu können. Er ist an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen bundesweit für Sie tätig.
Adrian Schmid ist zweifacher Familienvater. In seiner Freizeit spielt er Schach, moderiert die größte Schachgruppe Deutschlands auf Facebook und entspannt gerne zu seiner Lieblingsfilmreihe „John Wick“.
Allgemeines Strafrecht
Von den alltäglichen Delikten wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Nötigung und Ehrverletzungen, über Aussagedelikte, Urkundenfälschung und Körperverletzung, bis hin zu Raub/räuberischer Erpressung, Brandstiftung, Geißelnahme und Kapitaldelikt: Ich habe Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts und verteidige Sie bei gegen Sie erhobenen Vorwürfen in sämtlichen Disziplinen.
Oberstes Ziel wird es immer sein, Ihre Freiheit und Ihren guten Leumund zu erhalten sowie Vorstrafen zu verhindern. Soweit es die Sachlage zulässt, wird vorrangig selbstverständlich die geräuschlose Einstellung des Verfahrens angestrebt.
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Sexualstrafrecht
Revision
Nebenklage
Einzeltätigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und Blitzer
Hilfe benötigt?
Wir sind für Sie da!
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.
Kanzlei
Volgersweg 58
30175 Hannover
Mailadresse
info@as-strafverteidigung.de
Notfallnummer*
+49 (0) 511 51524709*
*nur bei Festnahme und Durchsuchungsmaßnahmen
Testimonial
Kundenstimmen
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen, dem Ablauf und wichtigen rechtlichen Themen.
Es kommt darauf an, von wem und in welcher Rolle Sie geladen werden. an. Einer Vorladung durch die Polizei muss entgegen weit verbreiteter Annahme nicht Folge geleistet werden, sollte die Ladung indes durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (oder auch nur im Auftrag) erfolgen, dann schon. Oftmals erhoffen sich die Ermittlungsbehörden durch das Erzeugen einer gewissen Drucksituation das "Erzwingen" einer schnellen Aussage. Dem sollten Sie nicht erliegen; holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein und kümmern sich besser früher als später um eine wirksame Verteidigung.
Auch wenn Sie lediglich Zeuge sein sollten, behalten Sie im Auge, dass Ihnen unter Umständen aus persönlichen oder auch beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht bzw. sogar ein Aussageverweigerungsrecht zustehen kann. Insbesondere wenn tatsächlich die Gefahr der Selbstbelastung oder der Belastung Angehöriger besteht, sollten Sie auch als Zeuge unbedingt einen Beistand konsultieren, um das Risiko hier zu minimieren.
Lassen Sie sich immer zunächst einen Ausweis zeigen um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um eine legitimierte Person handelt, sodann soll Ihnen dargelegt werden, worüber genau und in welcher Rolle von Ihnen Auskunft verlangt wird. Wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden, sollten Sie sofort von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, keinerlei Angaben zur Sache machen und umgehend nach dem Anwalt Ihres Vertrauens verlangen.
Es gilt insoweit immer der feste Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - egal, was Ihnen sonst gesagt oder versprochen wird!
Ganz knapp: Ruhe bewahren, Anwalt kontaktieren und keine Äußerungen zur Sache tätigen, kein Einverständnis zu Maßnahmen wie etwa der Sicherstellung von Gegenständen abgeben oder Unterschriften leisten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verhalten sich zurückhaltend, bis die Situation im Nachgang der Klärung zugeführt werde kann. Gegebenenfalls kann bei Fehlern gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt werden, wohingegen Sie durch - nachvollziehbare - Zurschaustellung Ihrer Empörung oder gar Gegenwehr für den Moment nichts erreichen werden, außer Ihre Situation weiter zu verschlimmern.
Das müssen Sie für sich selbst herausfinden. Meine fundierte und spezialisierte Ausbildung, mein Fachanwaltstitel und meine ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht garantieren Ihnen bereits formell einen Mindeststandard, der nach meinem persönlichen Erachten in einer so wichtigen Angelegenheit, wie sie der Konflikt mit dem Gesetz regelmäßig darstellt, zwingend eingehalten werden sollte.
Gleichwohl ist die allerwichtigste Voraussetzung und Basis jedweder Zusammenarbeit immer Vertrauen: Ich begegne Ihrem Anliegen stets mit dem notwendigen Respekt und der zwingend gebotenen Diskretion, Empathie, dem Verständnis und vor allem der Zeit, die es braucht. Stimmt jedoch die "Chemie" nicht, oder können einfachste Gepflogenheiten menschlichen Miteinanders nicht eingehalten werden, werde ich nicht der richtige Anwalt für Sie sein. Auch wenn Sie nach einem Großsprecher suchen, dessen Argumentationslinie einzig darin besteht rumzubrüllen und anderen die Schuld am Versagen zu geben, werden Sie sicherlich an zahlreichen anderen Stellen fündig, nicht aber bei mir.
Ich bin Jurist geworden, weil ich gut spreche, nicht weil ich laut schreie. Ich stehe von meinem Stil für ein diplomatisches und überlegtes Vorgehen sowie geschliffene Sprache und war damit bislang auch sehr erfolgreich. Wer in der Sache richtig argumentiert, muss sich nicht im Ton vergreifen; sollten hingegen Ihre Rechte willkürlich mit Füßen getreten werden, scheue ich mich aber sicherlich nicht, dies dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft unmissverständlich mitzuteilen und direkt für klare Verhältnisse zu sorgen.
Neben fachlicher Exzellenz, intuitivem Gespür und guter Rhetorik ist die Frage nach dem besten Strafverteidiger also immer auch eine Frage des persönlichen Geschmacks und damit nicht pauschal zu beantworten. Überzeugen Sie sich am besten selbst von meiner Arbeit.
Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei verschiedene Faktoren von Bedeutung sind, wie etwa der Tatvorwurf, die Komplexität des Falles, der Aktenumfang, die Dauer des Verfahrens, das Verfahrensstadium sowie weitere Begebenheiten, sodass sich eine erste seriöse Beurteilung erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte erlaubt und sich die genauen Kosten dementsprechend erst nach Abschluss der Arbeit beziffern lassen.
Da die Gebührenregelungen des RVG typischerweise nicht den zeitlichen Aufwand für das Durchlesen der Akte, der Besprechung(en) mit dem Mandanten, der Entwicklung eines durchdachten Verteidigungskonzeptes sowie entsprechende Tätigkeit decken, schließe ich in der Regel eine Vergütungsvereinbarung ab, welche je nach Gegebenheiten auch eine Pauschal- oder eine Stundenhonorarvereinbarung umfassen kann. Bei umfangreichen Verfahren bzw. wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren arbeite ich grundsätzlich nur mit Stundenhonorar. Bereits im ersten Gespräch mit Ihnen werde ich diesen Punkt ansprechen, um frühzeitig den erwartbaren Preisrahmen darzustellen und eine transparente Darstellung der Kosten Ihnen gegenüber zu gewährleisten. Ich werde grundsätzlich nicht ohne Vorschuss tätig.
Eines muss aber von vornherein klar sein - gute Strafverteidigung kostet Geld. Egal, wen Sie wählen - sparen Sie nicht an Ihrer Zukunft.
Philosophie
Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.
Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.