Ordnungswidrigkeiten und Blitzer

Ordnungswidrigkeiten sind der „kleine Bruder“ des Strafrechts. Ob Ruhestörung, Coronaverstoß oder Blitzer – ich vertrete Sie kompetent in sämtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Mit jahrelanger Erfahrung stehe ich Ihnen sowohl in erster Instanz als auch in der Rechtsbeschwerde zur Seite.

Das Ordnungdwidrigkeitenrecht ist vereinfacht gesprochen der „Regelbruch des kleinen Mannes“ und daher, wenig überraschend, in seiner dogmatischen Ausgestaltung und gesetzlichen Konzeption (unter vielfacher Verweisung des OWiG auf die StPO) seinem „großen Bruder“, dem Strafrecht, nachempfunden. Aufgrund der nahen Verwandschaft beider Rechtsgebiete und jahrelanger Erfahrung auch in diesem Bereich vertrete ich Sie gerne auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren jedweder Coleur.

Ordnungswidrigkeiten sind in zahlreichen Spezialgesetzen geregelt, je nachdem welchen Bereich sie betreffen. Neben klassischen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Ruhestörungen und Coronaverstößen spielt sich das Gros der Taten im Straßenverkehr und rechtlich im StVG und der StVO ab; Mängel am Fahrzeug, unerlaubtes Parken, Handy am Steuer – oder aber schlichtweg geblitzt? Hier bin ich durch zahllose Verfahren spezialisiert und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Erstinstanzlich wie in der Rechtsbeschwerde.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.