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Jugendstrafrecht
Jugendliche benötigen eine maßgeschneiderte Verteidigung im Strafrecht. Mit meiner umfassenden Erfahrung im Jugendstrafrecht erkenne ich die besonderen Bedürfnisse junger Menschen und leite jeden Prozess mit Empathie und Fachwissen. Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Sämtliche Delikte lassen sich auch als Jugendlicher oder Heranwachsender verwirklichen, unterliegen dann aber einem speziellen Verfahrensrecht (JGG), welches die Zielsetzung und die Herangehensweise des gesamten Strafprozesses beeinflusst. Maßgeblich ist hier nach der Konzeption des Gesetzgebers plötzlich nicht mehr die Sanktionierung des Täters, sondern die Erziehung eines noch in der Entwicklung befindlichen Menschen. Wer dies verkennt und „nach Schema F“ vorgeht, verteidigt vollkommen in die falsche Richtung und vergibt ohne Not erfolgsversprechende Ansätze. Reifeverzögerungen und jugendtypische Verfehlungen können Erklärungsansätze bieten, die von Anwälten ohne Erfahrung auf diesem Gebiet gänzlich außer Acht gelassen werden.
Ich habe den richtigen Draht zu unserer Jugend und erkenne ihre Bedürfnisse und Anliegen. Meine Erfahrung aus zahlreichen Verfahren im Jugendstrafrecht lasse ich in jeden Prozess miteinfließen. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Philosophie
Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.
Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.