Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Hannover
Strafrecht ist Vertrauenssache.
Professionelle Strafverteidigung bundesweit.
Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.
- Schnelle Hilfe und Ersteinschätzung bei Vorladung, Hausdurchsuchung und U-Haft
- Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf komplexe Strafrechtsfälle
- Langjährige Erfahrung im Strafrecht bundesweit
AUSGEZEICHNET Basierend auf 65 Bewertungen Gepostet auf Google Nino DeckerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.Gepostet auf Google Hartmut WernerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!Gepostet auf Google Noah OtteTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.Gepostet auf Google Yunus MatzenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.Gepostet auf Google Elli SteigerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ichGepostet auf Google Sascha AdlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻Gepostet auf Google NobodyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel ReichertGepostet auf Google Martin KowalskiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. „Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“Gepostet auf Google jasmin salimTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!Gepostet auf Google Wessam FawalTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.
Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Hannover
Strafrecht ist Vertrauenssache.
Professionelle Strafverteidigung bundesweit.
Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.
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- Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf komplexe Strafrechtsfälle
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AUSGEZEICHNET Basierend auf 65 Bewertungen Gepostet auf Google Nino DeckerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.Gepostet auf Google Hartmut WernerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!Gepostet auf Google Noah OtteTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.Gepostet auf Google Yunus MatzenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.Gepostet auf Google Elli SteigerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ichGepostet auf Google Sascha AdlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻Gepostet auf Google NobodyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel ReichertGepostet auf Google Martin KowalskiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. „Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“Gepostet auf Google jasmin salimTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!Gepostet auf Google Wessam FawalTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.
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Erfolg durch Expertise
Sie benötigen eine Verteidigung, die Sie wirksam schützt.
Das bedeutet: Sie benötigen einen Experten. Auch wenn Sie sich seit Jahren auf Ihren Hausarzt verlassen, werden Sie sich bei Herzproblemen an einen Kardiologen wenden.
Nicht anders liegt die Situation im rechtlichen Bereich – auch hier sollten Sie einem Spezialisten vertrauen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse in meinem Fach. Durch unzählige bestrittene Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren habe ich die Erfahrung, die für Ihr Ergebnis einen enormen Unterschied machen kann - so, wie sie dies bereits für hunderte dankbare Mandanten getan hat.
Fachliche Exzellenz zahlt sich aus. Kontaktieren Sie mich gleich jetzt, damit wir Ihre Situation besprechen und sofort alle nötigen Schritte einleiten können, um Schaden abzuwenden.
Verteidigung ohne Kompromisse
Wenn Ihre Zukunft und möglicherweise Ihre Freiheit auf dem Spiel stehen, benötigen Sie jemanden, der Sie nicht nur vertritt - Sie brauchen einen Beistand, der nach allen Regeln der Kunst für Sie einsteht.
Ich bearbeite ausschließlich Mandate aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Gestählte Routine und der absolute Fokus auf mein Fach ermöglichen herausragende Ergebnisse:
Das Verfolgen der Entwicklungen des Rechts, das Entwickeln darauf basierender neuer Verteidigungsansätze und die Analyse von Urteilen erlauben es mir, selbst in verzwickten Situationen noch Auswege zu finden.
Täglich verteidige ich Menschen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland - auch in Ihrer Gegend. Kontaktieren Sie mich noch heute, damit ich rechtzeitig vor Ort sein kann.
Strafrecht ist Vertrauenssache.
Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft: In kaum einem Rechtsgebiet ist die potentielle Belastung für einen Menschen so hoch wie im Strafverfahren, in dem der Staat mit seinen Muskeln spielt und man als Beschuldigter einer übermächtigen Justiz ausgeliefert scheint. Umso wichtiger ist es, sich anvertrauen zu können, seine Rechte zu kennen und im Kampf um die eigene Zukunft einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Ich lasse Sie nicht alleine.
Ich nehme mir die notwendige Zeit für Ihre rechtlichen Anliegen, habe ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und entwickle nach enger Abstimmung mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise. Empathie, Verständnis und Geduld sind die Grundpfeiler einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, ebenso wie die unaufgeforderte Information über den aktuellen Verfahrensstand. Bei mir bekommen Sie alles in einem Paket.
Biographie Adrian Schmid
Adrian Schmid studierte Jura an der Universität Bayreuth (Bayern) und entdeckte in verschiedenen Rhetorik- und Kriminologieseminaren sowie einer Tätigkeit für Amnesty International schon früh seine Liebe für das Strafrecht. Er absolvierte seinen universitären Schwerpunkt im Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht, schloss mit Prädikat ab und schrieb die beste Abschlussarbeit seines Jahrgangs über die Untreuestrafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern von Aktiengesellschaften. Hiernach leistete er sein Referendariat am Landgericht Bayreuth ab, ebenfalls mit Schwerpunkt im Strafrecht (Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht sowie Insolvenzrecht) und schloss dieses mit dem zweiten Staatxexamen und der Befähigung zum Richteramt ab. Parallel studierte er Germanistik und Soziologie. Er absolvierte seinen juristischen Vorbereitungsdienst unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und lernte dabei auch ausgiebig „die andere Seite“ kennen, bevor er sich aufgrund der starren Hierarchiestrukturen und den langen Entscheidungswegen für die Tätigkeit als Strafverteidiger entschied. Nach mehrjähriger Tätigkeit als angestellter Anwalt in verschiedenen Kanzleien und der Kanzleisparte einer rennomierten Unternehmensberatung erwarb er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und schlug sodann den Weg der Selbstständigkeit ein, um alle Freiheiten zu genießen und den Interessen seiner Mandanten noch besser dienen zu können. Er ist an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen bundesweit für Sie tätig.
Adrian Schmid ist zweifacher Familienvater. In seiner Freizeit spielt er Schach, moderiert die größte Schachgruppe Deutschlands auf Facebook und entspannt gerne zu seiner Lieblingsfilmreihe „John Wick“.
Mein Verständnis von Strafverteidigung
Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.
Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.
Allgemeines Strafrecht
Von den alltäglichen Delikten wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Nötigung und Ehrverletzungen, über Aussagedelikte, Urkundenfälschung und Körperverletzung, bis hin zu Raub/räuberischer Erpressung, Brandstiftung, Geißelnahme und Kapitaldelikt: Ich habe Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts und verteidige Sie bei gegen Sie erhobenen Vorwürfen in sämtlichen Disziplinen.
Oberstes Ziel wird es immer sein, Ihre Freiheit und Ihren guten Leumund zu erhalten sowie Vorstrafen zu verhindern. Soweit es die Sachlage zulässt, wird vorrangig selbstverständlich die geräuschlose Einstellung des Verfahrens angestrebt.
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Wirtschafts-/Steuerstrafrecht
Sexualstrafrecht
Revision
Nebenklage
Einzeltätigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und Blitzer
Anwalt für Strafrecht Hannover
Anwalt BTMG Hannover
Anwalt Trunkenheit am Steuer
Anwalt für Sexualstrafrecht Hannover
Strafverteidiger Revision
Hilfe benötigt?
Ich bin für Sie da!
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich! Ich stehe Ihnen mit kompetenter Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.
Kanzlei
Volgersweg 58
30175 Hannover
Mailadresse
info@as-strafverteidigung.de
Notfallnummer*
+49 (0) 511 51524709*
*nur bei Festnahme und Durchsuchungsmaßnahmen
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen, dem Ablauf und wichtigen rechtlichen Themen.
Es kommt darauf an, von wem und in welcher Rolle Sie geladen werden. an. Einer Vorladung durch die Polizei muss entgegen weit verbreiteter Annahme nicht Folge geleistet werden, sollte die Ladung indes durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (oder auch nur im Auftrag) erfolgen, dann schon. Oftmals erhoffen sich die Ermittlungsbehörden durch das Erzeugen einer gewissen Drucksituation das "Erzwingen" einer schnellen Aussage. Dem sollten Sie nicht erliegen; holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein und kümmern sich besser früher als später um eine wirksame Verteidigung.
Auch wenn Sie lediglich Zeuge sein sollten, behalten Sie im Auge, dass Ihnen unter Umständen aus persönlichen oder auch beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht bzw. sogar ein Aussageverweigerungsrecht zustehen kann. Insbesondere wenn tatsächlich die Gefahr der Selbstbelastung oder der Belastung Angehöriger besteht, sollten Sie auch als Zeuge unbedingt einen Beistand konsultieren, um das Risiko hier zu minimieren.
Lassen Sie sich immer zunächst einen Ausweis zeigen um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um eine legitimierte Person handelt, sodann soll Ihnen dargelegt werden, worüber genau und in welcher Rolle von Ihnen Auskunft verlangt wird. Wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden, sollten Sie sofort von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, keinerlei Angaben zur Sache machen und umgehend nach dem Anwalt Ihres Vertrauens verlangen.
Es gilt insoweit immer der feste Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - egal, was Ihnen sonst gesagt oder versprochen wird!
Ganz knapp: Ruhe bewahren, Anwalt kontaktieren und keine Äußerungen zur Sache tätigen, kein Einverständnis zu Maßnahmen wie etwa der Sicherstellung von Gegenständen abgeben oder Unterschriften leisten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verhalten sich zurückhaltend, bis die Situation im Nachgang der Klärung zugeführt werde kann. Gegebenenfalls kann bei Fehlern gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt werden, wohingegen Sie durch - nachvollziehbare - Zurschaustellung Ihrer Empörung oder gar Gegenwehr für den Moment nichts erreichen werden, außer Ihre Situation weiter zu verschlimmern.
Das müssen Sie für sich selbst herausfinden. Meine fundierte und spezialisierte Ausbildung, mein Fachanwaltstitel und meine ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht garantieren Ihnen bereits formell einen Mindeststandard, der nach meinem persönlichen Erachten in einer so wichtigen Angelegenheit, wie sie der Konflikt mit dem Gesetz regelmäßig darstellt, zwingend eingehalten werden sollte.
Gleichwohl ist die allerwichtigste Voraussetzung und Basis jedweder Zusammenarbeit immer Vertrauen: Ich begegne Ihrem Anliegen stets mit dem notwendigen Respekt und der zwingend gebotenen Diskretion, Empathie, dem Verständnis und vor allem der Zeit, die es braucht. Stimmt jedoch die "Chemie" nicht, oder können einfachste Gepflogenheiten menschlichen Miteinanders nicht eingehalten werden, werde ich nicht der richtige Anwalt für Sie sein. Auch wenn Sie nach einem Großsprecher suchen, dessen Argumentationslinie einzig darin besteht rumzubrüllen und anderen die Schuld am Versagen zu geben, werden Sie sicherlich an zahlreichen anderen Stellen fündig, nicht aber bei mir.
Ich bin Jurist geworden, weil ich gut spreche, nicht weil ich laut schreie. Ich stehe von meinem Stil für ein diplomatisches und überlegtes Vorgehen sowie geschliffene Sprache und war damit bislang auch sehr erfolgreich. Wer in der Sache richtig argumentiert, muss sich nicht im Ton vergreifen; sollten hingegen Ihre Rechte willkürlich mit Füßen getreten werden, scheue ich mich aber sicherlich nicht, dies dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft unmissverständlich mitzuteilen und direkt für klare Verhältnisse zu sorgen.
Neben fachlicher Exzellenz, intuitivem Gespür und guter Rhetorik ist die Frage nach dem besten Strafverteidiger also immer auch eine Frage des persönlichen Geschmacks und damit nicht pauschal zu beantworten. Überzeugen Sie sich am besten selbst von meiner Arbeit.
Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei verschiedene Faktoren von Bedeutung sind, wie etwa der Tatvorwurf, die Komplexität des Falles, der Aktenumfang, die Dauer des Verfahrens, das Verfahrensstadium sowie weitere Begebenheiten, sodass sich eine erste seriöse Beurteilung erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte erlaubt und sich die genauen Kosten dementsprechend erst nach Abschluss der Arbeit beziffern lassen.
Da die Gebührenregelungen des RVG typischerweise nicht den zeitlichen Aufwand für das Durchlesen der Akte, der Besprechung(en) mit dem Mandanten, der Entwicklung eines durchdachten Verteidigungskonzeptes sowie entsprechende Tätigkeit decken, schließe ich in der Regel eine Vergütungsvereinbarung ab, welche je nach Gegebenheiten auch eine Pauschal- oder eine Stundenhonorarvereinbarung umfassen kann. Bei umfangreichen Verfahren bzw. wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren arbeite ich grundsätzlich nur mit Stundenhonorar. Bereits im ersten Gespräch mit Ihnen werde ich diesen Punkt ansprechen, um frühzeitig den erwartbaren Preisrahmen darzustellen und eine transparente Darstellung der Kosten Ihnen gegenüber zu gewährleisten. Ich werde grundsätzlich nicht ohne Vorschuss tätig.
Eines muss aber von vornherein klar sein - gute Strafverteidigung kostet Geld. Egal, wen Sie wählen - sparen Sie nicht an Ihrer Zukunft.
Grundsätzlich sind Tätigkeiten und auch Praktika bei mir möglich. Aufgrund eines hohen Bewerbungsaufkommens besteht hierfür jedoch derzeit längerfristig kein Bedarf. Von Initiativbewerbungen bitten wir daher derzeit abzusehen.
Philosophie
Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.
Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs
Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie der vollständige Verlust seiner beruflichen Existenz im Raum. Die Herausforderung Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass die Ermittlungsbehörden von einem weitgehend abgeschlossenen Tatverdacht ausgingen. Umfangreiche Geschäftsunterlagen waren beschlagnahmt worden und bildeten die zentrale Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Aus Sicht der Anklage schien die

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon aus, dass die auf dem Mobiltelefon aufgefundenen Dateien einen eindeutigen Nachweis für den Besitz entsprechender Inhalte darstellten. Die Herausforderung Die Beweislage erschien auf den ersten Blick belastend. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befanden sich Dateien, die den Tatverdacht begründeten. Für die Strafbarkeit genügt jedoch nicht allein das

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Die Herausforderung Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige

Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz
Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden. Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte

Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert
Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Herausforderung Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht
Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz nicht mehr dem Eigenkonsum diente, sondern der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand – dieses Delikt ist auch nach der Teillegalisierung nach wie vor strafbar. Noch im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Herausforderung Die Ausgangslage war für den

Fallbericht: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach erfolgreicher Haftbeschwerde
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach den Vorwürfen soll er seine eigenen Kinder über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht begründete dies mit dem Vorliegen von Fluchtgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Auch wenn Knast am Ende Knast ist, dient die Untersuchungshaft nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Dieses muss man sehen und genau hier mit chirurgischer Präzision anknüpfen. Die angenommenen engen Kontakte des Mandanten in die Schweiz und die konfliktreiche Trennung von seiner Ehefrau

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf der Geiselnahme nach sechsmonatiger Hauptverhandlung
Ausgangslage Mein Mandant, einer von drei syrischen Friseuren, sah sich vor dem Landgericht mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Anklage umfasste unter anderem Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung. Der mutmaßlich Geschädigte trat im Verfahren als anwaltlich vertretener Nebenkläger auf. Hintergrund des Konflikts war ein eskalierter Streit innerhalb des Friseurbetriebs. Der Nebenkläger hatte sich von dem gemeinsamen Geschäft gelöst, Stammkunden übernommen und diese ohne Rechnung bedient. Das Geschäft meines Mandanten drohte zu zerfallen. Aus dieser wirtschaftlichen Auseinandersetzung entwickelte sich ein Strafverfahren mit erheblichen persönlichen Konsequenzen. Die besondere Brisanz des Verfahrens Für meinen Mandanten stand weit mehr auf dem Spiel als eine

Fallbericht: Bewährungsstrafe trotz schwerwiegenden Vorwurfs des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Ausgangslage Mein Mandant musste sich vor Gericht wegen des Vorwurfs verantworten, kinderpornographisches beziehungsweise jugendpornographisches Material verbreitet zu haben. Ein sehr unschöner Vorwurf und die Beweislage war eindeutig. Die digitalen Spuren ließen sich dem Mandanten zweifelsfrei zuordnen, sodass eine Verurteilung dem Grunde nach nicht realistisch in Frage gestellt werden konnte. Im Raum stand eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung erhebliche Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben des Mandanten gehabt hätte. Neben den strafrechtlichen Folgen drohten der Verlust des Arbeitsplatzes, der Abbruch sozialer Beziehungen und eine nachhaltige Erschwerung der persönlichen Wiedereingliederung. Dazu kommt, dass man mit entsprechenden Delikten im Gefängnis am untersten Ende der