Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Hannover

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Profes­sionelle Strafverteidigung bundesweit.

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️

137 Bewertungen auf anwalt.de

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Melanie Becker profile picture
Melanie Becker
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Ich kann Herrn Schmid als Strafverteidiger nur von ganzem Herzen empfehlen! Er hat mir in einer äußerst bedrohlichen Situation extrem professionell und kompetent zur Seite gestanden. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss gab er mir stets ein Gefühl der Sicherheit.
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Dogukan Avanas profile picture
Dogukan Avanas
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Herr Schmid ist ein sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Die Beratung war professionell, freundlich und zuverlässig. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!
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Imke Meier profile picture
Imke Meier
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Zivilrechtliche Mandate lehnt er konsequent ab, aber im gesamten Strafrecht – egal ob Betäubungsmittelrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Jugendstrafrecht – ist er schlichtweg der beste Experte.
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Ayla Kartal profile picture
Ayla Kartal
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⭐⭐⭐⭐⭐ Ich werde Herrn Schmid mein Leben lang dankbar sein. Ich hatte einen sehr komplexen Betrugsfall und wurde in erster Instanz zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Als alleinerziehende Mutter einer siebenjährigen Tochter war das für mich eine absolute Katastrophe – eine Haftstrafe hätte bedeutet, dass meine Tochter ohne mich hätte leben müssen. Nach meiner Berufung suchte ich einen neuen Strafverteidiger. Während andere Anwälte bereits fünfstellige Summen verlangten, bevor sie sich überhaupt ernsthaft mit meiner Akte beschäftigen wollten, begegnete mir Herr Schmid von Anfang an ruhig, ehrlich und menschlich. Das Verfahren zog sich über rund eineinhalb Jahre. In dieser Zeit war er immer souverän, klar, freundlich und absolut professionell. Es ging um einen Schaden von über 300.000 Euro. Am Ende wurde aus meiner Freiheitsstrafe eine Bewährungsstrafe von drei Jahren bei einer Wiedergutmachungszahlung von 50.000 Euro. Für andere sind das vielleicht nur Zahlen. Für mich bedeutet dieses Ergebnis nur eines: Ich durfte bei meiner Tochter bleiben. Herr Schmid ist nicht nur fachlich außergewöhnlich stark, sondern auch menschlich ein großartiger Mensch – authentisch, bodenständig, cool und ehrlich. Meine Tochter und ich werden ihm dafür unser ganzes Leben dankbar sein. Mehr als verdiente 5 Sterne.
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S. E. profile picture
S. E.
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⭐⭐⭐⭐⭐ Ein wirklich großartiger Strafverteidiger! ❤️ Ich habe heute sehr kurzfristig Hilfe gebraucht und Herr Adrian Schmid hat sich sofort Zeit für mich genommen. Ich durfte direkt zu ihm kommen und wurde trotz der kurzfristigen Anfrage unglaublich freundlich, verständnisvoll und ausführlich beraten. Er hat sich viel Zeit für meine Fragen genommen, mir alles ruhig und verständlich erklärt und mir dadurch in einer sehr schwierigen Situation wirklich Sicherheit gegeben. Besonders dankbar bin ich dafür, dass er sich so viel Zeit genommen hat, ohne mir seine Zeit für die Beratung überhaupt in Rechnung zu stellen – das ist heutzutage wirklich nicht selbstverständlich. 🙏🏼 Ich habe mich von Anfang an ernst genommen und menschlich sehr gut aufgehoben gefühlt. Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe, die Zeit und die tolle Beratung! ❤️ Ich werde auf jeden Fall wieder auf Herrn Schmid zurückkommen, sollte ich nochmals rechtliche Unterstützung benötigen, und kann ihn aus meiner persönlichen Erfahrung absolut weiterempfehlen.
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Sabrina Mewitz profile picture
Sabrina Mewitz
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Ich bin wirklich sehr froh, Herrn Schmid als meinen Anwalt an meiner Seite zu haben. Ich habe mich von Anfang an verstanden, ernst genommen und sehr gut aufgehoben gefühlt. Er ist fachlich äußerst kompetent, engagiert, hilfsbereit und menschlich sehr angenehm. Vielen Dank für die tolle Unterstützung und die hervorragende Arbeit!
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G. MKG profile picture
G. MKG
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Für mich war Rechtsanwalt Adrian Schmid die beste Wahl. Ich wurde ausführlich über die Sachlage informiert. Ebenso über weiteres vorgehen und zwischendurch den Stand des aktuellen Falles. 👍👍👍
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Abd Alrahman profile picture
Abd Alrahman
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Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Anwalt. Er hat meinen Bruder in seinem Verfahren sehr engagiert, kompetent und professionell vertreten. Von Anfang an hat er sich viel Zeit genommen, alles verständlich erklärt und sich sehr für die Interessen meines Bruders eingesetzt Dank seiner engagierten und zuverlässigen Arbeit wurde das Verfahren letztendlich eingestellt.Wir haben uns jederzeit gut aufgehoben und ernst genommen gefühlt Ich kann diesen Anwalt absolut weiterempfehlen und möchte mich herzlich für die hervorragende Unterstützung und den Einsatz bedanken

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Herr Schmid ist ein sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Die Beratung war professionell, freundlich und zuverlässig. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!
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Imke Meier
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Ayla Kartal
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⭐⭐⭐⭐⭐ Ich werde Herrn Schmid mein Leben lang dankbar sein. Ich hatte einen sehr komplexen Betrugsfall und wurde in erster Instanz zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Als alleinerziehende Mutter einer siebenjährigen Tochter war das für mich eine absolute Katastrophe – eine Haftstrafe hätte bedeutet, dass meine Tochter ohne mich hätte leben müssen. Nach meiner Berufung suchte ich einen neuen Strafverteidiger. Während andere Anwälte bereits fünfstellige Summen verlangten, bevor sie sich überhaupt ernsthaft mit meiner Akte beschäftigen wollten, begegnete mir Herr Schmid von Anfang an ruhig, ehrlich und menschlich. Das Verfahren zog sich über rund eineinhalb Jahre. In dieser Zeit war er immer souverän, klar, freundlich und absolut professionell. Es ging um einen Schaden von über 300.000 Euro. Am Ende wurde aus meiner Freiheitsstrafe eine Bewährungsstrafe von drei Jahren bei einer Wiedergutmachungszahlung von 50.000 Euro. Für andere sind das vielleicht nur Zahlen. Für mich bedeutet dieses Ergebnis nur eines: Ich durfte bei meiner Tochter bleiben. Herr Schmid ist nicht nur fachlich außergewöhnlich stark, sondern auch menschlich ein großartiger Mensch – authentisch, bodenständig, cool und ehrlich. Meine Tochter und ich werden ihm dafür unser ganzes Leben dankbar sein. Mehr als verdiente 5 Sterne.
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Erfolg durch Expertise

Sie benötigen eine Verteidigung, die Sie wirksam schützt.

Das bedeutet: Sie benötigen einen Experten. Auch wenn Sie sich seit Jahren auf Ihren Hausarzt verlassen, werden Sie sich bei Herzproblemen an einen Kardiologen wenden.

Nicht anders liegt die Situation im rechtlichen Bereich – auch hier sollten Sie einem Spezialisten vertrauen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse in meinem Fach. Durch unzählige bestrittene Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren habe ich die Erfahrung, die für Ihr Ergebnis einen enormen Unterschied machen kann - so, wie sie dies bereits für hunderte dankbare Mandanten getan hat.

Fachliche Exzellenz zahlt sich aus. Kontaktieren Sie mich gleich jetzt, damit wir Ihre Situation besprechen und sofort alle nötigen Schritte einleiten können, um Schaden abzuwenden.

Verteidigung ohne Kompromisse

Wenn Ihre Zukunft und möglicherweise Ihre Freiheit auf dem Spiel stehen, benötigen Sie jemanden, der Sie nicht nur vertritt - Sie brauchen einen Beistand, der nach allen Regeln der Kunst für Sie einsteht.

Ich bearbeite ausschließlich Mandate aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Gestählte Routine und der absolute Fokus auf mein Fach ermöglichen herausragende Ergebnisse:

Das Verfolgen der Entwicklungen des Rechts, das Entwickeln darauf basierender neuer Verteidigungsansätze und die Analyse von Urteilen erlauben es mir, selbst in verzwickten Situationen noch Auswege zu finden.

Täglich verteidige ich Menschen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland - auch in Ihrer Gegend. Kontaktieren Sie mich noch heute, damit ich rechtzeitig vor Ort sein kann.

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft: In kaum einem Rechtsgebiet ist die potentielle Belastung für einen Menschen so hoch wie im Strafverfahren, in dem der Staat mit seinen Muskeln spielt und man als Beschuldigter einer übermächtigen Justiz ausgeliefert scheint. Umso wichtiger ist es, sich anvertrauen zu können, seine Rechte zu kennen und im Kampf um die eigene Zukunft einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Ich lasse Sie nicht alleine.

Ich nehme mir die notwendige Zeit für Ihre rechtlichen Anliegen, habe ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und entwickle nach enger Abstimmung mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise. Empathie, Verständnis und Geduld sind die Grundpfeiler einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, ebenso wie die unaufgeforderte Information über den aktuellen Verfahrensstand. Bei mir bekommen Sie alles in einem Paket.

Biographie Adrian Schmid

Adrian Schmid studierte Jura an der Universität Bayreuth (Bayern) und entdeckte in verschiedenen Rhetorik- und Kriminologieseminaren sowie einer Tätigkeit für Amnesty International schon früh seine Liebe für das Strafrecht. Er absolvierte seinen universitären Schwerpunkt im Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht, schloss mit Prädikat ab und schrieb die beste Abschlussarbeit seines Jahrgangs über die Untreuestrafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern von Aktiengesellschaften. Hiernach leistete er sein Referendariat am Landgericht Bayreuth ab, ebenfalls mit Schwerpunkt im Strafrecht (Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht sowie Insolvenzrecht) und schloss dieses mit dem zweiten Staatxexamen und der Befähigung zum Richteramt ab. Parallel studierte er Germanistik und Soziologie. Er absolvierte seinen juristischen Vorbereitungsdienst unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth und lernte dabei auch ausgiebig „die andere Seite“ kennen, bevor er sich aufgrund der starren Hierarchiestrukturen und den langen Entscheidungswegen für die Tätigkeit als Strafverteidiger entschied. Nach mehrjähriger Tätigkeit als angestellter Anwalt in verschiedenen Kanzleien und der Kanzleisparte einer rennomierten Unternehmensberatung erwarb er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ und schlug sodann den Weg der Selbstständigkeit ein, um alle Freiheiten zu genießen und den Interessen seiner Mandanten noch besser dienen zu können. Er ist an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen bundesweit für Sie tätig.

Adrian Schmid ist zweifacher Familienvater. In seiner Freizeit spielt er Schach, moderiert die größte Schachgruppe Deutschlands auf Facebook und entspannt gerne zu seiner Lieblingsfilmreihe „John Wick“.

Mein Verständnis von Strafverteidigung

Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.

Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.

Allgemeines Strafrecht

Von den alltäglichen Delikten wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Nötigung und Ehrverletzungen, über Aussagedelikte, Urkundenfälschung und Körperverletzung, bis hin zu Raub/räuberischer Erpressung, Brandstiftung, Geißelnahme und Kapitaldelikt: Ich habe Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts und verteidige Sie bei gegen Sie erhobenen Vorwürfen in sämtlichen Disziplinen.

Oberstes Ziel wird es immer sein, Ihre Freiheit und Ihren guten Leumund zu erhalten sowie Vorstrafen zu verhindern. Soweit es die Sachlage zulässt, wird vorrangig selbstverständlich die geräuschlose Einstellung des Verfahrens angestrebt.

Jugendstrafrecht

Jugendliche brauchen spezielle Verteidigung – ich biete erfahrene, einfühlsame Beratung im Jugendstrafrecht.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht: Schneller im Visier als gedacht. Zögern Sie nicht und holen Sie sich rechtzeitig Expertenhilfe.

Betäubungsmittelstrafrecht

Drakonische Strafen drohen auch Ersttätern. Ich biete erfahrene Verteidigung für optimale Ergebnisse.

Wirtschafts-/Steuerstrafrecht

Komplexe Materie, die spezialisierte Verteidigung erfordert. Kontaktieren Sie mich.

Sexualstrafrecht

Unvoreingenommene Verteidigung bei schweren Vorwürfen. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung.

Revision

Präzise Prüfung von Urteilen auf Fehler. Vertrauen Sie auf meine Expertise und fristgerechte Arbeit.

Nebenklage

Ich vertrete Ihre Interessen als Geschädigter, auch ohne Ihre ständige Anwesenheit im Gericht. Setzen Sie sich noch heute mit mir in Verbindung um alle Einzelheiten zu besprechen.

Einzeltätigkeiten

Strafanzeige, Haftentlassung, Gnadengesuch, Beratung von Privatpersonen oder Compliance-Schulungen in Unternehmen: Professionelle Hilfe für alle strafrechtlichen Anliegen.

Ordnungswidrigkeiten und Blitzer

Ordnungswidrigkeiten: Vom Blitzer bis zur Ruhestörung. Professionelle Unterstützung garantiert.

Anwalt für Strafrecht Hannover

Befinden Sie sich in einer strafrechtlichen Situation und benötigen dringend rechtlichen Beistand? Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite.

Anwalt BTMG Hannover

Stehen Sie unter dem Verdacht des Besitzes, Handels oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln? Als Ihr Strafverteidiger für BtMG-Delikte in Hannover stehe ich Ihnen mit fundierter rechtlicher Unterstützung zur Seite.

Anwalt Trunkenheit am Steuer

Führerschein nach einer Alkoholfahrt entzogen? Befürchten Sie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer? Ich berate Sie kompetent und unterstütze Sie im Verfahren.

Anwalt für Sexualstrafrecht Hannover

Stehen Sie unter dem Verdacht eines Sexualdelikts in Hannover? Die Staatsanwaltschaft verfolgt Sexualstrafverfahren mit besonderem Nachdruck. Hier zählt jeder Tag.

Strafverteidiger Revision

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Revisionserfahrung prüfe ich Ihr Urteil gewissenhaft auf mögliche Fehler und setze Ihr Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren durch. Die Revisionsfrist ist sehr kurz, handeln Sie jetzt.
Hilfe benötigt?

Ich bin für Sie da!

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich! Ich stehe Ihnen mit kompetenter Beratung und engagierter Vertretung zur Seite.

Kanzlei

Volgersweg 58
30175 Hannover

Mailadresse

info@as-strafverteidigung.de

Notfallnummer*

+49 (0) 511 51524709*

*nur bei Festnahme und Durchsuchungsmaßnahmen

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen, dem Ablauf und wichtigen rechtlichen Themen.

Es kommt darauf an, von wem und in welcher Rolle Sie geladen werden. an. Einer Vorladung durch die Polizei muss entgegen weit verbreiteter Annahme nicht Folge geleistet werden, sollte die Ladung indes durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht (oder auch nur im Auftrag) erfolgen, dann schon. Oftmals erhoffen sich die Ermittlungsbehörden durch das Erzeugen einer gewissen Drucksituation das "Erzwingen" einer schnellen Aussage. Dem sollten Sie nicht erliegen; holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein und kümmern sich besser früher als später um eine wirksame Verteidigung.

Auch wenn Sie lediglich Zeuge sein sollten, behalten Sie im Auge, dass Ihnen unter Umständen aus persönlichen oder auch beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht bzw. sogar ein Aussageverweigerungsrecht zustehen kann. Insbesondere wenn tatsächlich die Gefahr der Selbstbelastung oder der Belastung Angehöriger besteht, sollten Sie auch als Zeuge unbedingt einen Beistand konsultieren, um das Risiko hier zu minimieren.

Lassen Sie sich immer zunächst einen Ausweis zeigen um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um eine legitimierte Person handelt, sodann soll Ihnen dargelegt werden, worüber genau und in welcher Rolle von Ihnen Auskunft verlangt wird. Wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden, sollten Sie sofort von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, keinerlei Angaben zur Sache machen und umgehend nach dem Anwalt Ihres Vertrauens verlangen.

Es gilt insoweit immer der feste Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - egal, was Ihnen sonst gesagt oder versprochen wird!

Ganz knapp: Ruhe bewahren, Anwalt kontaktieren und keine Äußerungen zur Sache tätigen, kein Einverständnis zu Maßnahmen wie etwa der Sicherstellung von Gegenständen abgeben oder Unterschriften leisten. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verhalten sich zurückhaltend, bis die Situation im Nachgang der Klärung zugeführt werde kann. Gegebenenfalls kann bei Fehlern gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt werden, wohingegen Sie durch - nachvollziehbare - Zurschaustellung Ihrer Empörung oder gar Gegenwehr für den Moment nichts erreichen werden, außer Ihre Situation weiter zu verschlimmern.

Das müssen Sie für sich selbst herausfinden. Meine fundierte und spezialisierte Ausbildung, mein Fachanwaltstitel und meine ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht garantieren Ihnen bereits formell einen Mindeststandard, der nach meinem persönlichen Erachten in einer so wichtigen Angelegenheit, wie sie der Konflikt mit dem Gesetz regelmäßig darstellt, zwingend eingehalten werden sollte.

Gleichwohl ist die allerwichtigste Voraussetzung und Basis jedweder Zusammenarbeit immer Vertrauen: Ich begegne Ihrem Anliegen stets mit dem notwendigen Respekt und der zwingend gebotenen Diskretion, Empathie, dem Verständnis und vor allem der Zeit, die es braucht. Stimmt jedoch die "Chemie" nicht, oder können einfachste Gepflogenheiten menschlichen Miteinanders nicht eingehalten werden, werde ich nicht der richtige Anwalt für Sie sein. Auch wenn Sie nach einem Großsprecher suchen, dessen Argumentationslinie einzig darin besteht rumzubrüllen und anderen die Schuld am Versagen zu geben, werden Sie sicherlich an zahlreichen anderen Stellen fündig, nicht aber bei mir.

Ich bin Jurist geworden, weil ich gut spreche, nicht weil ich laut schreie. Ich stehe von meinem Stil für ein diplomatisches und überlegtes Vorgehen sowie geschliffene Sprache und war damit bislang auch sehr erfolgreich. Wer in der Sache richtig argumentiert, muss sich nicht im Ton vergreifen; sollten hingegen Ihre Rechte willkürlich mit Füßen getreten werden, scheue ich mich aber sicherlich nicht, dies dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft unmissverständlich mitzuteilen und direkt für klare Verhältnisse zu sorgen.

Neben fachlicher Exzellenz, intuitivem Gespür und guter Rhetorik ist die Frage nach dem besten Strafverteidiger also immer auch eine Frage des persönlichen Geschmacks und damit nicht pauschal zu beantworten. Überzeugen Sie sich am besten selbst von meiner Arbeit.

Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei verschiedene Faktoren von Bedeutung sind, wie etwa der Tatvorwurf, die Komplexität des Falles, der Aktenumfang, die Dauer des Verfahrens, das Verfahrensstadium sowie weitere Begebenheiten, sodass sich eine erste seriöse Beurteilung erst nach Durchsicht der Ermittlungsakte erlaubt und sich die genauen Kosten dementsprechend erst nach Abschluss der Arbeit beziffern lassen.

Da die Gebührenregelungen des RVG typischerweise nicht den zeitlichen Aufwand für das Durchlesen der Akte, der Besprechung(en) mit dem Mandanten, der Entwicklung eines durchdachten Verteidigungskonzeptes sowie entsprechende Tätigkeit decken, schließe ich in der Regel eine Vergütungsvereinbarung ab, welche je nach Gegebenheiten auch eine Pauschal- oder eine Stundenhonorarvereinbarung umfassen kann. Bei umfangreichen Verfahren bzw. wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren arbeite ich grundsätzlich nur mit Stundenhonorar. Bereits im ersten Gespräch mit Ihnen werde ich diesen Punkt ansprechen, um frühzeitig den erwartbaren Preisrahmen darzustellen und eine transparente Darstellung der Kosten Ihnen gegenüber zu gewährleisten. Ich werde grundsätzlich nicht ohne Vorschuss tätig.

Eines muss aber von vornherein klar sein - gute Strafverteidigung kostet Geld. Egal, wen Sie wählen - sparen Sie nicht an Ihrer Zukunft.

Grundsätzlich sind Tätigkeiten und auch Praktika bei mir möglich. Aufgrund eines hohen Bewerbungsaufkommens besteht hierfür jedoch derzeit längerfristig kein Bedarf. Von Initiativbewerbungen bitten wir daher derzeit abzusehen.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.

Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben

Das Wichtigste im Überblick Ein Mandant Anfang 80 sollte nach erneutem Fahren ohne Fahrerlaubnis zurück in Haft. Die Bewährung war wegen solcher Fahrten schon zweimal verlängert worden. Die Verteidigung setzte an der Sozialprognose an und erarbeitete mit ihm eine Lösung für seine Mobilität. Ergebnis: Der Beschwerde wurde stattgegeben, der Widerruf aufgehoben.   Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar. Die Bewährung bezog sich auf eine

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paragraph 183 stgb

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs

Das Wichtigste im Überblick Ein mittelständischer Unternehmer wurde des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen beschuldigt. Die Ermittler hielten den Verdacht anhand beschlagnahmter Geschäftsunterlagen für weitgehend belegt. Die Verteidigung analysierte die Unterlagen mit externen Wirtschaftsprüfern und legte eine ausführliche Stellungnahme vor. Ergebnis: Keine Anklage, das Verfahren wurde vollständig eingestellt. Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige

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sexuelle belästigung sexuelle nötigung unterschied

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

Das Wichtigste im Überblick Auf dem Mobiltelefon des Mandanten wurden kinder- und jugendpornographische Dateien gefunden. Strafbar ist nur der bewusste Besitz, das bloße Vorhandensein der Dateien reicht nicht. Die Verteidigung prüfte die digitalen Spuren selbst, statt sich auf die Feststellungen der Ermittler zu verlassen. Ergebnis: Freispruch. Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon

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strafe für versuchten totschlag

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung

Das Wichtigste im Überblick Eine Frau zeigte den Mandanten an, er habe sie gegen ihren Willen geküsst. Es stand Aussage gegen Aussage, objektive Beweise gab es nicht. Der Mandant schwieg, die Verteidigung wertete die Akte aus und legte der Staatsanwaltschaft ihre Argumente dar. Ergebnis: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten

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Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz

Das Wichtigste im Überblick Ein Student war in erster Instanz wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und kam erst danach in die Kanzlei. Unstreitig war, dass es nach einer gemeinsamen Partynacht zum Geschlechtsverkehr gekommen war. In der Berufung setzte die Verteidigung auf eine ruhige, respektvolle Befragung der Nebenklägerin statt auf Konfrontation. Ergebnis: Einstellung gegen eine geringe Geldauflage. Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte

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Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert

Das Wichtigste im Überblick Ein selbstständiger Handelsvertreter wurde mit 1,8 Promille am Steuer kontrolliert. Am Alkoholwert war kaum zu rütteln, auf dem Spiel stand seine berufliche Existenz. Die Verteidigung griff formale Unregelmäßigkeiten bei der Blutentnahme auf. Ergebnis: Die Folgen für die Fahrerlaubnis blieben auf das Nötigste begrenzt. Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte

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strafmaß drogenhandel

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Das Wichtigste im Überblick Ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen kam nach einem Drogenfund bei einer Verkehrskontrolle in Untersuchungshaft. Die gefundene Menge sprach auf den ersten Blick für Handeltreiben. Die Verteidigung beantragte sofort Haftprüfung und legte seine Lebensumstände ausführlich dar. Ergebnis: Drei Tage nach der Inhaftierung wurde der Haftbefehl aufgehoben. Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz

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TOP Kanzlei für Strafrecht 2026, Auszeichnung in Gold der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA)