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Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht erfordern tiefes Fachwissen und Branchenkenntnis. Betrug, Untreue oder steuerliche Vergehen sind komplexe Fälle, bei denen spezialisierte Verteidigung entscheidend ist. Vertrauen Sie auf meine Expertise und den engen Austausch mit Ihnen.
Betrug und Subventionsbetrug, Untreue, Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelt bei Scheinselbstständigkeit…die Liste von Wirtschafts- und Korruptionsdelikten ist lang. Unter dem Sammelbegriff „White Collar Crime“ stellt sie eine besonders komplexe Materie dar, die oftmals die Kenntnis anderer angrenzender Rechtgebiete und nicht selten spezielle Branchenkenntnise sowie die geduldige Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Zahlenwerken erfordert. Um hier nicht den Wald vor lauter Bäumen aus dem Blick zu verlieren, sollten Sie sich frühzeitig um spezialisierte Unterstützung kümmern.
Ein besonderer – fast schon eigener – Zweig des Wirtschaftsstrafrecht stellt dabei das Steuerstrafrecht dar. Die Akzessorietät zum materiellen Steuerrecht – ohnehin eine der komplexesten Steuermaterien weltweit – sowie enge, teils eklatant widersprüchliche Verzahnungen zwischen der steuerverfahrensrechtlichen Abgabenordnung sowie der Strafprozessordnung führen zu besonderen Herausforderungen, die Sie nicht jedem Strafverteidiger ohne weiteres überlassen sollten. Bereits der Aktenaufbau, die behördlichen Strukturen sowie der Umgang mit den Finanzämtern und der Steuerfahndung folgen hier in der Praxis anderen Regeln und Gepflogenheiten als derjenige mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Nicht selten wird das strafrechtliche Verfahren auch von einer steuerlichen Betriebsprüfung begleitet. In diesem Bereich pflege ich den engen Austausch mit Ihrem Steuerberater.
Philosophie
Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.
Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.