Revision

Die Revision ist eine präzise „Wimmelbildsuche“ nach Fehlern im Urteil. Sie erfordert tiefgehendes Wissen der StPO und exakte Schriftsätze. Als Spezialist übernehme ich Ihre Revision, auch bei vorheriger Vertretung durch andere. Achten Sie auf die Fristen, um Rechtskraft zu vermeiden.

Die Arbeit in der Revision spielt sich hauptsächlich nicht im Gerichtssaal, sondern am Schreibtisch ab. Die Revision ist, einfach gesprochen, vergleichbar mit einer akribischen „Wimmelbildsuche“ und stellt sich als eine sorgfältige Überprüfung des gerichtlichen Urteils auf verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Fehler dar, während der der Subsumption zugrundeliegende Sachverhalt prinzipiell feststeht und nicht mehr angreifbar ist. Revisionsschriftsätze folgen strengen Formregeln und erfordern darüber hinaus tiefgehende Kenntnisse der StPO und auch des sachlichen Rechts – hier kann das Fehlen eines einzelnen Satzes bereits die ganze Arbeit zerstören.

Als Spezialist meines Fachs übernehme ich gerne Ihre Revision, auch wenn Sie in der vorangehenden Instanz anderweitig bzw. überhaupt nicht vertreten wurden. Bitte beachten Sie die fristgerechte Einreichung nach hierher, sodass ein erstinstanzliches Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen kann.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.