Betäubungsmittel strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist komplex und wird oft falsch interpretiert. Selbst Ersttäter können plötzlich mit schweren Strafen konfrontiert werden. Vertrauen Sie auf meine erfahrene Verteidigung, um Missverständnisse auszuräumen und beste Ergebnisse zu erzielen.

Ecstasy, Kokain, Heroin und Methamphetamin: Die Liste der unerlaubten Substanzen im Betäubungsmittelstrafrecht ist lang, die Materie hingegen nicht im Kernstrafrecht (StGB) geregelt und daher vielen Anwälten nicht hinreichend geläufig. Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände kann es gerade in diesem Bereich zu Missverständnissen kommen: Bereits kleine Funde oder lediglich zum Eigenkonsum gedachte Mengen können in Verbindung mit harmlosen Gesprächen, die von den Ermittlungsbehörden abgehört werden, ausufernd interpretiert und bierernst in Verbrechenskategorien, etwa des Handeltreibens oder der bandenmäßigen Begehung in nicht geringen Mengen eingeordnet werden – und plötzlich stehen auch für bislang unbescholtene Erstbegeher mehrjährige, nicht mehr bewährungsfähige Haftstrafen im Raum.

Hier benötigt es dringend erfahrene und kompetente Verteidigung, die den Sachverhalt juristisch sauber und nüchtern einordnet, um die Dinge klarzustellen und ein optimales Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie auf meine Dienste.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.