Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht erfordert neutrale, erfahrene Verteidigung. Ob Stalking, Belästigung oder Vorwürfe rund um Kinderpornographie – die Justiz neigt oft dazu, dem vermeintlichen Opfer zu glauben. Vertrauen Sie mir, um emotionale Vorwürfe sachlich zu klären und Ihr Recht zu verteidigen.

Steht der Vorwurf des Stalkings, der Nötigung, der sexuellen Belästigung, oder gar der Vergewaltigung im Raum? Hiermit ist nicht zu spaßen. Zumeist handelt es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, nicht selten entspringen die mitunter ausgedachten Sachverhalte ausgewachsenen Rachekampagnen aus vorangegangenen Beziehungen. Dies frei von Emotionen und juristisch neutral herauszuarbeiten, sollten Sie unbedingt einem Spezialisten überlassen, der mit der entsprechenden Aussagepsychologie vertraut ist und die richtigen Fragen zu stellen weiß, da die Justiz erfahrungsgemäß in solchen Konstellationen durchaus geneigt ist dem vermeintlichen Opfer Glauben zu schenken.

Nicht wesentlich besser sieht es beim Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornographie bzw. Jugendpornographie aus; hier genügt es bereits in der falschen What’s-App-Gruppe unterwegs zu sein. Werden beispielsweise von einem einzelnen schwarzen Schaf möglicherweise als „witzig“ empfunde Inhalte verschickt und auf Ihrem Handy abgespeichert, ergeben sich für Sie unter Umständen bereits erhebliche Probleme, ohne dass Sie hiervon auch nur etwas wüssten.

Schämen Sie sich nicht Hilfe in Anspruch zu nehmen, egal wie der Sachverhalt tatsächlich gelagert sein mag: Ich verteidige auch in diesen Deliktbereichen, da es meine tiefgehende Überzeugung als Strafverteidiger ist, dass Schuld in einem Rechtsstaat letztlich nur in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden kann und die Tragweite von medialen Vorverurteilungen gerade in diesem Bereich Lebensgeschichten zerstören kann. Wer dies zumindest als Anwalt nicht verstanden hat, hat seinen Beruf verfehlt.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.