Anwalt bei Trunkenheit am Steuer

Kompetente Unterstützung in Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr

Ihre Ansprüche durchsetzen

Wurde Ihnen der Führerschein nach einer Alkoholfahrt entzogen? Befürchten Sie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer? Als Anwalt bei Trunkenheit am Steuer weiß ich, dass ein Verkehrsdelikt schnell existenzbedrohende Folgen haben kann. Der Führerschein ist für viele Menschen unverzichtbar – beruflich wie privat.

Ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet oft massive Einschränkungen für Ihren Alltag. Ich kämpfe für Ihren Führerschein und setze mich mit allen rechtlichen Mitteln für Sie ein. Durch meine Erfahrung als Strafverteidiger kenne ich die taktisch klugen Schritte, um negative Konsequenzen abzuwenden oder zu mildern.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Bei Alkohol oder Drogen am Steuer sind schnelle Reaktionen gefragt. Ich überprüfe kritisch die Rechtmäßigkeit der Verkehrskontrolle und die Zuverlässigkeit der Messwerte. Oft bestehen Zweifel an der korrekten Durchführung von Atemalkohol- oder Bluttests, die ich gezielt für Ihre Verteidigung nutze. Ich achte auf Verfahrensfehler bei Blutentnahmen und prüfe, ob die Polizei Sie korrekt über Ihre Rechte aufgeklärt hat. Mein Ziel ist es, ein Strafverfahren möglichst frühzeitig einzustellen oder zumindest den Führerscheinentzug zu vermeiden. Selbst wenn eine Verurteilung unvermeidbar erscheint, bestehen oft Chancen, die Strafe und Sperrfrist zu reduzieren.

Die ersten Stunden nach einer Verkehrskontrolle können entscheidend sein. Ich berate Sie umgehend zu Ihrem richtigen Verhalten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Voreilige Aussagen oder ein falsches Vorgehen können Ihre Position erheblich verschlechtern. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und übernehme die Kommunikation mit den Behörden. Eine frühzeitige Einschaltung eines Anwalts kann bereits das Signal senden, dass Sie Ihre Verteidigung ernst nehmen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, wie mit den Vorwürfen umzugehen ist, und ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Ein drohender Führerscheinentzug kann existenzbedrohend sein. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um Ihren Führerschein zu erhalten oder zumindest die Sperrfrist zu verkürzen. Selbst wenn der Entzug der Fahrerlaubnis zunächst unvermeidbar erscheint, prüfe ich die Möglichkeiten für Ausnahmen oder eine isolierte Verwarnung. Insbesondere bei beruflicher Angewiesenheit kann manchmal ein Fahrverbot anstelle eines Entzugs erreicht werden. Ich beantrage bei Bedarf die Ausnahme der Sperre des Führerscheins für bestimmte Kraftfahrzeugarten oder kämpfe für eine verkürzte Sperrfrist. Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und den Umgang mit der Führerscheinstelle lege ich gemeinsam mit Ihnen bereits im Strafverfahren die notwendigen Grundlagen.
Bei einer Beschlagnahme des Führerscheins zählt jede Stunde. Ich setze mich umgehend mit den zuständigen Behörden in Verbindung und prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. In vielen Fällen kann durch schnelles Handeln die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgewendet werden. Ich beantrage bei Bedarf einstweilige Maßnahmen beim zuständigen Gericht und argumentiere für Ihre Fahreignung. Besonders bei beruflicher Notwendigkeit setze ich mich für Ausnahmeregelungen ein. Selbst wenn die Beschlagnahme zunächst bestehen bleibt, arbeite ich kontinuierlich daran, Ihren Führerschein so schnell wie möglich zurückzuerhalten. Meine Erfahrung im Verkehrsstrafrecht ermöglicht es mir, die effektivsten rechtlichen Schritte für Ihre persönliche Situation zu identifizieren.
Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Alkohol können erhebliche Konsequenzen haben. Ich prüfe jeden Bußgeldbescheid kritisch auf formale und inhaltliche Fehler. Oft bestehen Mängel bei der Messung oder Dokumentation, die ich für Ihre Verteidigung nutze. Ich vertrete Sie in Einspruchsverfahren und vor Gericht, wenn dies nötig ist. Durch eine fundierte Verteidigung können Bußgelder reduziert oder Fahrverbote und Punkte vermieden werden. Selbst wenn die Beweislage zunächst eindeutig erscheint, lohnt sich eine genaue Überprüfung. Ich halte Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden und berate Sie zu den Erfolgsaussichten verschiedener Verteidigungsstrategien.
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Mein Beratungsprozess

Schritt 1: Erste Kontaktaufnahme und Notfallhilfe

Nutzen Sie meinen 24/7-Notfallkontakt, wenn Sie akut betroffen sind (Durchsuchung/Festnahme). Im ersten Gespräch – telefonisch oder per E-Mail – erfasse ich Ihren Fall und gebe eine erste Einschätzung.

Schritt 2: Persönliche Beratung und Strategieentwicklung

In einem ausführlichen Beratungsgespräch nach Akteneinsicht analysieren wir gemeinsam Ihre Situation. Ich entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und erläutere die rechtlichen Optionen und deren Erfolgsaussichten.

Schritt 3: Kompetente Vertretung

Mit Ihrer Vollmacht übernehme ich sämtliche Kommunikation mit Behörden und vertrete Sie vor Gericht. Sie werden kontinuierlich über alle Entwicklungen informiert.

Meine Kanzlei

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich auf die Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren spezialisiert und vertrete Mandanten in Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer. Mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth schloss ich im Schwerpunkt Strafrecht mit Prädikatsexamen ab und verfüge über hervorragende Kenntnisse im Strafrecht. Die Kanzlei AS Strafverteidigung ist auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ausgerichtet, was mir ermöglicht, auch komplexe Verfahren im Verkehrsstrafrecht erfolgreich zu führen. Ich lege großen Wert auf eine enge Abstimmung mit meinen Mandanten und informiere sie unaufgefordert über jeden Verfahrensstand. Meine persönliche, empathische Betreuung und schnelle Erreichbarkeit schätzen meine Mandanten besonders. In dringenden Fällen (Hausdurchsuchung/Festnahme) bin ich rund um die Uhr erreichbar – diesen Notfallkontakt biete ich bundesweit an. Durch meine Erfahrung mit verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten kann ich Ihre Verteidigung optimal gestalten. Die ausschließliche Konzentration auf strafrechtliche Mandate garantiert die höchste Qualität in Ihrer Verteidigung.

Ihre Vorteile

Bei einem Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer profitieren Sie von meiner ausschließlichen Fokussierung auf das Strafrecht. Als Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die entscheidenden Verteidigungsstrategien, die Ihren Führerschein retten können.

Die persönliche Betreuung durch mich als Kanzleiinhaber garantiert höchste Aufmerksamkeit für Ihren Fall. Meine 24/7-Erreichbarkeit sorgt dafür, dass Sie auch nachts und am Wochenende nicht allein sind, wenn ein Notfall vorliegt.

Durch meine gründliche Analyse des Sachverhalts entdecke ich oft Verfahrensfehler oder Messfehler, die für Ihre Entlastung genutzt werden können. Mit einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie arbeite ich stets auf das bestmögliche Ergebnis für Sie hin.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung in Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr.

Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote. Bei Unfällen oder auffälliger Fahrweise können auch niedrigere Werte strafrechtliche Konsequenzen haben. Ich prüfe in jedem Fall die Messgenauigkeit und die korrekte Durchführung der Tests.

Die Sperrfrist beträgt in der Regel mindestens sechs Monate, kann aber je nach Schwere des Falls und Vorstrafen deutlich länger ausfallen. Durch eine geschickte Verteidigung kann ich oft eine Verkürzung erreichen. Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen, wobei häufig eine MPU angeordnet wird.

Nein, Sie müssen weder einem Atemalkoholtest noch einem freiwilligen Urintest zustimmen. Bei einem begründeten Verdacht kann jedoch eine Blutentnahme angeordnet werden. Ich berate Sie individuell, wie Sie sich in einer solchen Situation am besten verhalten, um Ihre rechtliche Position nicht zu verschlechtern.

Bei 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld und Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Straftat ("Trunkenheit im Verkehr"), die zum Führerscheinentzug, einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Auch bei niedrigeren Werten kann bei Unfällen oder auffälliger Fahrweise eine Straftat vorliegen. Ich prüfe in Ihrem Fall genau die rechtliche Einordnung und entwickle danach die optimale Verteidigungsstrategie.

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. Nach einem ersten Gespräch kann ich Ihnen einen transparenten Kostenrahmen nennen. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Das Weiterfahren trotz Alkoholisierung kann rechtlich als vorsätzliches Handeln gewertet werden und die Strafe erheblich verschärfen. Zudem steigt das Risiko für Unfälle und damit verbundene Straftatbestände. Sollte dies bereits geschehen sein, ist eine sofortige anwaltliche Beratung besonders wichtig, um die rechtlichen Konsequenzen einzudämmen.

Je früher, desto besser. Idealerweise kontaktieren Sie mich unmittelbar nach einer Kontrolle oder einem Vorfall, sodass ich sofort eingreifen und wichtige erste Weichen stellen kann. Aber auch wenn der Vorfall schon einige Tage zurückliegt, bestehen oft noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Bringen Sie alle vorhandenen behördlichen Schreiben, den Führerschein, den Fahrzeugschein, ein Erinnerungsprotokoll des Vorfalls und ggf. medizinische Unterlagen mit. Gerne können Sie diese auch vorab per E-Mail zusenden. Je mehr Informationen mir vorliegen, desto präziser kann ich Ihre Situation einschätzen.

Das hängt von Ihrem Beruf und der konkreten Situation ab. Bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein setze ich mich besonders für Ausnahmeregelungen ein. Für bestimmte Berufsgruppen (wie Berufskraftfahrer) entwickle ich spezielle Strategien. Gemeinsam finden wir Lösungen, um Ihre berufliche Existenz zu schützen, beispielsweise durch die Beantragung eines Arbeitsplatzführerscheins.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.

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