Anwalt für BtMG in Hannover

Fundierte Unterstützung bei Betäubungsmittelverfahren im Raum Hannover

Regionale Expertise

Stehen Sie unter dem Verdacht des Besitzes, Handels oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln? Fürchten Sie Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft oder ein einschneidendes Strafverfahren? 

Als Ihr Strafverteidiger für BtMG-Delikte in Hannover stehe ich Ihnen mit fundierter rechtlicher Unterstützung zur Seite. Gerade bei BtMG-Verfahren in der Region sind schnelle Reaktionen und lokale Fachkenntnisse entscheidend. Die Staatsanwaltschaft verfolgt Betäubungsmitteldelikte mit speziell geschulten Abteilungen, was eine taktisch durchdachte Verteidigung erfordert. Durch meine Erfahrung mit den örtlichen Behörden und Gerichten kann ich Ihre Verteidigung zielgerichtet auf die Besonderheiten des Verfahrens in Niedersachsen abstimmen.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Im Raum Hannover werden regelmäßig Personen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Bei BtMG-Verfahren versuchen Staatsanwaltschaft und Polizei häufig, Beschuldigte zur Preisgabe ihrer Bezugsquellen zu bewegen und versprechen hierfür Strafmilderungen (§ 31 BtMG). Ob und wenn ja in welchem Umfang eine solche allerdings tatsächlich erfolgt, entscheidet aber ganz allein das Gericht - wobei die Risiken, sich noch mehr Ärger einzuhandeln, in der Regel weitaus höher sind als die Möglichkeit eines Strafrabattes. Als Ihr Verteidiger berate ich Sie detailliert zu den Vor- und Nachteilen einer solchen Zusammenarbeit.
Vorwürfe des Handels mit Betäubungsmitteln werden streng verfolgt und führen häufig zu Untersuchungshaft und empfindlichen Freiheitsstrafen. Die örtliche Kriminalpolizei setzt dabei spezialisierte Ermittlungsteams ein, die mit umfangreichen Überwachungsmaßnahmen arbeiten. Als Ihr Verteidiger überprüfe ich kritisch die eingesetzten Ermittlungsmethoden und die Rechtmäßigkeit von Telefonüberwachungen oder anderen Maßnahmen. Durch meine Kenntnis der lokalen Polizeiarbeit kann ich Schwachstellen in der Beweiskette identifizieren und für Ihre Verteidigung nutzen.
Die niedersächsische Landeshauptstadt ist aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage ein Knotenpunkt, an dem vermehrt Verfahren wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln geführt werden. Die örtlichen Behörden arbeiten eng mit Zoll und Bundespolizei zusammen, was zu komplexen Ermittlungsverfahren führt. Ich vertrete Sie umfassend bei Vorwürfen der Einfuhr und prüfe die Rechtmäßigkeit der häufig grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen.
Als Ihr Anwalt stehe ich im Notfall rund um die Uhr zur Verfügung und kann schnell vor Ort sein, um Ihre Rechte während der Durchsuchung zu wahren. Die Polizeikräfte müssen sich an strenge Vorgaben halten, deren Einhaltung ich für Sie überprüfe. Ich achte besonders auf die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses und die korrekte Dokumentation der Maßnahmen. Nach der Durchsuchung setze ich mich umgehend für die Rückgabe nicht verfahrensrelevanter Gegenstände ein und beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, um frühzeitig die Ermittlungsstrategie zu erkennen.
Bei schwerwiegenden BtMG-Vorwürfen wird häufig Untersuchungshaft angeordnet. Die Haftrichter prüfen dabei die Haftgründe. Als Ihr Verteidiger beantrage ich umgehend Akteneinsicht und bereite eine fundierte Haftbeschwerde vor, wenn die Voraussetzungen für die U-Haft nicht ausreichend belegt sind. Ich arbeite mit Ihnen an alternativen Maßnahmen wie regelmäßigen Meldeauflagen, um eine Aussetzung des Haftbefehls zu erreichen.
Hilfe benötigt?

Der Ablauf

Erste Beratung und Sofortmaßnahmen

Persönliches Gespräch in meiner Kanzlei im Volgersweg in Hannover oder telefonische Soforthilfe im Notfall Umgehende Analyse Ihrer Situation und Einleitung der ersten Schritte zur Verteidigung

Strategieentwicklung und Akteneinsicht

Beantragung und Auswertung der Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hannover Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung der lokalen Justizpraxis

Durchsetzung Ihrer Rechte

Vertretung bei Vernehmungen, Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und kompetente Verteidigung vor den hannoverschen Gerichten mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen

Meine Kanzlei in Hannover

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in zentraler Lage im Volgersweg 58 in Hannover biete ich Ihnen eine kompetente und persönliche Strafverteidigung bei BtMG-Delikten. Meine Kanzlei ist auf sämtliche Bereiche des Strafrechts spezialisiert, wobei ich als Inhaber alle Mandate persönlich betreue. 

Durch langjährige Tätigkeit in der Region verfüge ich über umfassende Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft und den örtlichen Gerichten. Die zentrale Lage meiner Kanzlei ermöglicht eine optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine schnelle Präsenz bei Behördenterminen oder Gerichtsverhandlungen. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich ein fundiertes Verständnis für die regionalen Besonderheiten in BtMG-Verfahren entwickelt, was mir ermöglicht, Ihre Verteidigung optimal auf die lokalen Gegebenheiten abzustimmen. Als Ihr Anwalt stehe ich im Notfall rund um die Uhr zur Verfügung und bin schnell vor Ort, wenn Sie meine Hilfe benötigen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung bei Betäubungsmittelverfahren.

Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltlichen Rat. Ich kann schnell vor Ort sein und Ihre Rechte während der Durchsuchung wahren. Die Polizei muss sich an strenge Vorgaben halten, deren Einhaltung ich für Sie überwache.
Nein, nicht zwangsläufig. Die Strafgerichte haben einen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung. Bei Ersttätern oder geringen Mengen können alternative Sanktionen wie Geldstrafen oder Bewährungsstrafen in Betracht kommen. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die Tendenzen der lokalen Richter und kann durch frühzeitige Weichenstellung oft härtere Strafen abwenden.
Nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft setzt das Amtsgericht einen Hauptverhandlungstermin an. Das Verfahren beginnt mit der Verlesung der Anklage, gefolgt von der Beweisaufnahme und den Plädoyers. Als Ihr Verteidiger bereite ich Sie intensiv auf den Verhandlungsablauf vor und entwickle eine Verteidigungsstrategie.
Ja, das ist möglich. Die Führerscheinstelle wird in der Regel über BtMG-Verfahren informiert und kann unabhängig vom Strafverfahren die Fahreignung überprüfen. Besonders bei harten Drogen oder regelmäßigem Konsum droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Als Ihr Verteidiger berücksichtige ich auch diese Nebenfolgen und arbeite daran, negative Auswirkungen auf Ihre Mobilität zu minimieren.
Die Dauer bis zur Einstellung variiert je nach Arbeitsbelastung und Komplexität des Falls. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch kann eine Einstellung nach §31a BtMG unter günstigen Umständen innerhalb weniger Wochen erreicht werden.
Bei jugendlichen Beschuldigten wird das Jugendstrafrecht angewendet, mit speziell geschulten Jugendstaatsanwälten und -richtern. Der erzieherische Gedanke steht im Vordergrund, was oft zu anderen Maßnahmen führt als im Erwachsenenstrafrecht. Als erfahrener Verteidiger in Jugendsachen kenne ich die besonderen Anforderungen des Jugendgerichts und setze mich für entwicklungsgerechte Lösungen ein.
Eine bereits angeordnete Durchsuchung lässt sich selten verhindern, aber ich kann dafür sorgen, dass sie rechtmäßig abläuft. Wichtiger ist die nachträgliche Überprüfung: Die Gerichte stellen bestimmte Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse, deren Einhaltung ich kritisch prüfe. Bei Rechtsverstößen kann ich die Verwertbarkeit gefundener Beweismittel anfechten und so die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung schaffen.
In einem persönlichen Gespräch in meiner zentral gelegenen Kanzlei im Volgersweg besprechen wir zunächst vertraulich Ihre Situation. Ich erkläre Ihnen den aktuellen Verfahrensstand und die rechtlichen Konsequenzen. Gemeinsam entwickeln wir eine erste Verteidigungsstrategie, die auf die Besonderheiten des Strafverfolgungssystems zugeschnitten ist. Bei Bedarf kann die Erstberatung auch telefonisch erfolgen, besonders in dringenden Fällen. Die Beratung ist diskret und unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht.
Die Kosten für die Verteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Umfang und der Schwere des Vorwurfs ab. Bei einer ersten Beratung gebe ich Ihnen eine transparente Kostenübersicht.
Bei BtMG-Verfahren versuchen Staatsanwaltschaft und Polizei häufig, Beschuldigte zur Preisgabe ihrer Bezugsquellen zu bewegen. Die Gerichte berücksichtigen gemäß §31 BtMG eine solche Kooperation bei der Strafzumessung. Als Ihr Verteidiger berate ich Sie detailliert zu den Vor- und Nachteilen einer solchen Zusammenarbeit. Die Entscheidung muss immer den Einzelfall berücksichtigen. Ich sorge dafür, dass eventuelle Aussagen in kontrolliertem Rahmen und mit klaren Zusagen der Staatsanwaltschaft erfolgen.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.