
§ 29 BtMG: Strafrahmen, Tatbestände und Verteidigung
§ 29 BtMG ist die zentrale Strafvorschrift des Betäubungsmittelgesetzes. Welche Strafe droht, wann Verfahren eingestellt werden und was nach einer Vorladung zu tun ist.
Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Hannover
Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Hannover
AUSGEZEICHNET
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Nino DeckerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.Gepostet auf Google![]()
Hartmut WernerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!Gepostet auf Google![]()
Noah OtteTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.Gepostet auf Google![]()
Yunus MatzenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.Gepostet auf Google![]()
Elli SteigerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ichGepostet auf Google![]()
Sascha AdlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻Gepostet auf Google![]()
NobodyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel ReichertGepostet auf Google![]()
Martin KowalskiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
„Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“Gepostet auf Google![]()
jasmin salimTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!Gepostet auf Google![]()
Wessam FawalTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.
Als Strafverteidiger in Hannover vertrete ich Sie bei jedem strafrechtlichen Vorwurf, von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Meine Kanzlei liegt im Volgersweg 58, in derselben Straße wie das Amtsgericht Hannover, das Landgericht Hannover und die Staatsanwaltschaft Hannover. Für Akteneinsicht, Haftprüfung oder einen kurzfristigen Termin bei Gericht bin ich in wenigen Minuten vor Ort.
Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Oft liegt erst ein Brief der Polizei im Briefkasten, manchmal stehen die Beamten schon morgens vor der Tür. In beiden Fällen gilt: Bevor Sie sich äußern, sollten Sie mit einem Verteidiger sprechen. Was in den ersten Tagen gesagt oder unterlassen wird, prägt oft den weiteren Verlauf.
Ich betreue Ihr Mandat persönlich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Im Notfall erreichen Sie mich rund um die Uhr unter 0511 51524709.
Verkehrsdelikte können schwerwiegende Folgen haben, besonders wenn der Führerschein und damit möglicherweise die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Ich vertrete Sie bei allen Verkehrsstrafverfahren – sei es wegen Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Die Gerichte haben ihre eigenen Bewertungsmaßstäbe für verkehrsrechtliche Vergehen. Besonders bei drohenden Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis ist schnelles Handeln gefragt. Als ortsansässiger Anwalt kann ich kurzfristig Akteneinsicht nehmen und alle notwendigen Schritte für Ihre Verteidigung einleiten.
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen können existenzbedrohend sein und erfordern eine besonders fundierte Verteidigung. Ich übernehme komplexe Verfahren in diesem sensiblen Bereich. Die Wirtschaftsstrafkammer und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen arbeiten mit spezifischen Methoden. Gerade bei Durchsuchungen von Wohn- oder Geschäftsräumen ist eine sofortige rechtliche Unterstützung vor Ort entscheidend. Ich stehe Ihnen als Verteidiger zur Seite und arbeite bei Bedarf mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten.
Die Revision als außerordentliches Rechtsmittel erfordert höchste juristische Präzision und tiefgreifendes Fachwissen. Ich übernehme Revisionsverfahren gegen Urteile der lokalen Gerichte. Mit meiner besonderen Expertise in diesem Bereich prüfe ich Urteile auf Rechtsfehler und bereite fundierte Revisionsschriften vor. Die Erfolgsaussichten einer Revision hängen maßgeblich von der gründlichen Analyse des erstinstanzlichen Verfahrens ab. Als Ihr Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen auch nach einem erstinstanzlichen Urteil zur Seite und kämpfe für Ihre Rechte im Revisionsverfahren.
24/7 telefonischer Notfallkontakt für akute Situationen – schnelle Reaktion bei Festnahmen oder Durchsuchungen im Raum Hannover
Ausführliche Besprechung Ihrer Situation in vertrauensvoller Atmosphäre – Entwicklung einer auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmten Verteidigungsstrategie
Vertretung vor dem Amts- und Landgericht Hannover sowie anderen Gerichten in der Region – persönliche Begleitung durch alle Verfahrensstadien mit kontinuierlicher Information über den Verfahrensstand
Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.
Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.
Die meisten Verfahren beginnen mit einem Brief. Darin steht, dass Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen, oft mit festem Termin bei einem Polizeikommissariat im Stadtgebiet, etwa in der Mitte, der Nordstadt oder in Limmer. Bei schweren Vorwürfen kommt die Vorladung vom Zentralen Kriminaldienst in der Waterloostraße.
Zu einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen. Aussagen müssen Sie auch nicht. Sie dürfen den Termin absagen oder absagen lassen. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Dort besteht eine Pflicht zu erscheinen, das Schweigerecht bleibt aber bestehen.
So gehe ich vor:
Viele Verfahren werden auf diesem Weg eingestellt, ohne dass mein Mandant je vor einem Polizeibeamten sitzt.
Durchsuchungen finden häufig in den frühen Morgenstunden statt. Die Beamten haben in der Regel einen Beschluss des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Hannover. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei die Durchsuchung selbst anordnen.
Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht, haben Sie das Recht, sofort Ihren Anwalt anzurufen. Meine Notfallnummer 0511 51524709 ist rund um die Uhr erreichbar.
Wenn ich rechtzeitig erreichbar bin, komme ich dazu oder spreche telefonisch mit dem Einsatzleiter.
Wer festgenommen wird, muss spätestens am Tag danach dem Haftrichter vorgeführt werden. In Hannover ist das in der Regel ein Richter am Amtsgericht im Volgersweg. In dieser Lage steht Ihnen ein Verteidiger zu, und Sie dürfen ihn selbst benennen. Nennen Sie meinen Namen, dann werde ich in der Regel als Ihr Pflichtverteidiger bestellt.
Wird Untersuchungshaft angeordnet, beantrage ich sofort eine Haftprüfung oder lege Haftbeschwerde ein.
| Behörde | Adresse | Zuständig für |
|---|---|---|
| Amtsgericht Hannover | Volgersweg 1 | Strafrichter und Schöffengericht, Ermittlungsrichter, Haftrichter |
| Landgericht Hannover | Volgersweg 65 | schwere Vorwürfe in erster Instanz, Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts |
| Staatsanwaltschaft Hannover | Volgersweg 67 | Anklage, Einstellung, Akteneinsicht |
| Zentraler Kriminaldienst | Waterloostraße 9 | Schwerkriminalität und organisierte Kriminalität |
| Polizeiinspektion Garbsen | Kommissariate unter anderem in Seelze, Wunstorf, Neustadt | Ermittlungen im westlichen Umland |
Ob ein Fall vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht landet, hängt vor allem von der zu erwartenden Strafe ab. Die Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts geht zum Oberlandesgericht Celle. Für einen Teil der Region sind eigene Amtsgerichte zuständig, etwa in Neustadt am Rübenberge oder Springe. Ich verteidige vor allen Gerichten im Bezirk.
Ein Mandant bekam überraschend eine Vorladung als Beschuldigter und wollte zunächst hingehen, um alles zu erklären. Wir haben den Termin abgesagt, Akteneinsicht genommen und nur zu den entscheidenden Punkten schriftlich Stellung bezogen. Das Verfahren wurde im Ermittlungsstadium eingestellt. Vernommen wurde er nie. Zum Fallbericht
Bei einer Verkehrskontrolle fand die Polizei im Auto eines jungen Mannes eine größere Menge Cannabis. Die Staatsanwaltschaft ging von Handeltreiben aus, er kam wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Ich habe sofort Haftprüfung beantragt und seine Lebensumstände belegt: fester Wohnsitz, Ausbildung, Familie. Nach drei Tagen wurde der Haftbefehl aufgehoben. Am Ende stand eine Bewährungsstrafe wegen Eigenkonsums, die Ausbildung lief weiter. Zum Fallbericht
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient, bevor über seine Schuld entschieden werden kann. Das Strafprozessrecht ist geronnenes Verfassungsrecht und hat einen Stellenwert, der in der Praxis zu oft unterschätzt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz bleibt der Tatvorwurf manchmal zu wenig hinterfragt. In den Medien findet häufig schon eine Verurteilung statt, lange bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall oder mit der Person dahinter befasst hat.
Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dieser Vorverurteilung entgegenzutreten, dem Mandanten als Fürsprecher beizustehen und Ungerechtigkeit zu verhindern, wenn sonst niemand mehr da ist. Für diesen Anspruch stehe ich.

§ 29 BtMG ist die zentrale Strafvorschrift des Betäubungsmittelgesetzes. Welche Strafe droht, wann Verfahren eingestellt werden und was nach einer Vorladung zu tun ist.

Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar. Die Bewährung bezog sich auf eine Verurteilung wegen Mordes, die rund zwanzig Jahre zurücklag. 18 Jahre hatte der Mandant verbüßt, danach war der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Bis zu dieser Tat war er unbescholten gewesen. Noch während der Haft hatte er nach einer psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis verloren. Er hielt diese Untersuchung für nicht rechtmäßig und

Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie der vollständige Verlust seiner beruflichen Existenz im Raum. Die Herausforderung Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass die Ermittlungsbehörden von einem weitgehend abgeschlossenen Tatverdacht ausgingen. Umfangreiche Geschäftsunterlagen waren beschlagnahmt worden und bildeten die zentrale Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Aus Sicht der Anklage schien die

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon aus, dass die auf dem Mobiltelefon aufgefundenen Dateien einen eindeutigen Nachweis für den Besitz entsprechender Inhalte darstellten. Die Herausforderung Die Beweislage erschien auf den ersten Blick belastend. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befanden sich Dateien, die den Tatverdacht begründeten. Für die Strafbarkeit genügt jedoch nicht allein das

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Die Herausforderung Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden. Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte

Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Herausforderung Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz nicht mehr dem Eigenkonsum diente, sondern der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand – dieses Delikt ist auch nach der Teillegalisierung nach wie vor strafbar. Noch im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Herausforderung Die Ausgangslage war für den

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach den Vorwürfen soll er seine eigenen Kinder über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht begründete dies mit dem Vorliegen von Fluchtgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Auch wenn Knast am Ende Knast ist, dient die Untersuchungshaft nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Dieses muss man sehen und genau hier mit chirurgischer Präzision anknüpfen. Die angenommenen engen Kontakte des Mandanten in die Schweiz und die konfliktreiche Trennung von seiner Ehefrau
