Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Hannover

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Strafverteidiger Hannover

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

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Nino Decker
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Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.
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Hartmut Werner
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Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!
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Noah Otte profile picture
Noah Otte
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Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.
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Yunus Matzen profile picture
Yunus Matzen
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Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.
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Elli Steiger profile picture
Elli Steiger
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Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ich
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Sascha Adler profile picture
Sascha Adler
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Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻
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Nobody
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Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel Reichert
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Martin Kowalski profile picture
Martin Kowalski
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„Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“
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jasmin salim profile picture
jasmin salim
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Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!
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Wessam Fawal
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Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.

Ihr Strafverteidiger im Volgersweg

Als Strafverteidiger in Hannover vertrete ich Sie bei jedem strafrechtlichen Vorwurf, von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Meine Kanzlei liegt im Volgersweg 58, in derselben Straße wie das Amtsgericht Hannover, das Landgericht Hannover und die Staatsanwaltschaft Hannover. Für Akteneinsicht, Haftprüfung oder einen kurzfristigen Termin bei Gericht bin ich in wenigen Minuten vor Ort.

Ein Strafverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Oft liegt erst ein Brief der Polizei im Briefkasten, manchmal stehen die Beamten schon morgens vor der Tür. In beiden Fällen gilt: Bevor Sie sich äußern, sollten Sie mit einem Verteidiger sprechen. Was in den ersten Tagen gesagt oder unterlassen wird, prägt oft den weiteren Verlauf.

Ich betreue Ihr Mandat persönlich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Im Notfall erreichen Sie mich rund um die Uhr unter 0511 51524709.

Als Ihr Anwalt für Strafrecht in Hannover übernehme ich Ihre Verteidigung bei sämtlichen Delikten des allgemeinen Strafrechts. Die lokalen Gerichte haben ihre eigenen Verfahrensweisen, die ich durch meine jahrelange Tätigkeit vor Ort bestens kenne. Die enge Zusammenarbeit mit Ihnen und das Verständnis für Ihre persönliche Situation sind dabei Grundlage meiner Arbeit.
Das Jugendstrafrecht erfordert ein besonderes Fingerspitzengefühl und Verständnis für die Situation junger Menschen. Ich betreue Jugendliche und Heranwachsende mit einem einfühlsamen Ansatz. Im Vordergrund steht hier nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) der Erziehungsgedanke, nicht die Strafe. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, die auf die spezifische Situation des jungen Menschen eingehen und seine Zukunftsperspektiven berücksichtigen. Die Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfen und anderen Institutionen ist dabei ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit.

Verkehrsdelikte können schwerwiegende Folgen haben, besonders wenn der Führerschein und damit möglicherweise die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Ich vertrete Sie bei allen Verkehrsstrafverfahren – sei es wegen Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Die Gerichte haben ihre eigenen Bewertungsmaßstäbe für verkehrsrechtliche Vergehen. Besonders bei drohenden Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis ist schnelles Handeln gefragt. Als ortsansässiger Anwalt kann ich kurzfristig Akteneinsicht nehmen und alle notwendigen Schritte für Ihre Verteidigung einleiten.

Betäubungsmitteldelikte werden konsequent verfolgt, wobei die Staatsanwaltschaft besondere Schwerpunkte setzt. Als Ihr Verteidiger kenne ich die Ermittlungspraxis und die typischen Vorgehensweisen der Behörde. Bei Vorwürfen wegen Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln nutze ich meine Erfahrung mit den regionalen Besonderheiten der Strafverfolgung. Ich verfolge hier einen strategischen Ansatz, der auf die spezifische Situation vor den Gerichten abgestimmt ist und Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt.

Wirtschafts- und Steuerstrafsachen können existenzbedrohend sein und erfordern eine besonders fundierte Verteidigung. Ich übernehme komplexe Verfahren in diesem sensiblen Bereich. Die Wirtschaftsstrafkammer und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen arbeiten mit spezifischen Methoden. Gerade bei Durchsuchungen von Wohn- oder Geschäftsräumen ist eine sofortige rechtliche Unterstützung vor Ort entscheidend. Ich stehe Ihnen als Verteidiger zur Seite und arbeite bei Bedarf mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten.

Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts sind besonders belastend und können schwerwiegende soziale und berufliche Folgen haben. Ich vertrete Sie mit größter Diskretion und einem sensiblen Ansatz bei allen Anschuldigungen in diesem Bereich. Als ortsansässiger Anwalt kenne ich die lokalen Gegebenheiten und setze mich für eine sachliche Bearbeitung Ihres Falls ein.

Die Revision als außerordentliches Rechtsmittel erfordert höchste juristische Präzision und tiefgreifendes Fachwissen. Ich übernehme Revisionsverfahren gegen Urteile der lokalen Gerichte. Mit meiner besonderen Expertise in diesem Bereich prüfe ich Urteile auf Rechtsfehler und bereite fundierte Revisionsschriften vor. Die Erfolgsaussichten einer Revision hängen maßgeblich von der gründlichen Analyse des erstinstanzlichen Verfahrens ab. Als Ihr Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen auch nach einem erstinstanzlichen Urteil zur Seite und kämpfe für Ihre Rechte im Revisionsverfahren.

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Ich vertrete Sie einfühlsam als Nebenkläger und setze mich für Ihre Interessen ein. Als Ihr Anwalt sorge ich dafür, dass Ihre Stimme im Verfahren gehört wird und Sie alle prozessualen Rechte wahrnehmen können. Die persönliche Betreuung und das Verständnis für Ihre Situation als Opfer sind mir besonders wichtig.
Auch Ordnungswidrigkeiten können empfindliche Folgen haben, besonders wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Ich vertrete Ihre Interessen bei allen Arten von Bußgeldverfahren. Von der Einspruchseinlegung bis zur Vertretung in der Hauptverhandlung begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren. Mit meiner Expertise erziele ich oft günstige Ergebnisse, sei es durch Verfahrenseinstellung, Reduzierung der Geldbuße oder Vermeidung eines Fahrverbots.
Auch während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe benötigen Sie kompetente rechtliche Unterstützung. Ich vertrete Ihre Interessen in allen strafvollzugsrechtlichen und strafvollstreckungsrechtlichen Angelegenheiten. Als Ihr Anwalt unterstütze ich Sie bei Anträgen auf Lockerungen, vorzeitige Entlassung oder bei Beschwerden über Vollzugsbedingungen. Der persönliche Kontakt und das Verständnis für Ihre Situation im Vollzug sind dabei Grundlage meiner Arbeit.
Hilfe benötigt?

So läuft die Zusammenarbeit ab

Erste Kontaktaufnahme & Notfallhilfe

24/7 telefonischer Notfallkontakt für akute Situationen – schnelle Reaktion bei Festnahmen oder Durchsuchungen im Raum Hannover

Persönliches Erstgespräch in meiner Kanzlei im Volgersweg

Ausführliche Besprechung Ihrer Situation in vertrauensvoller Atmosphäre – Entwicklung einer auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmten Verteidigungsstrategie

Kompetente Vertretung vor Ort

Vertretung vor dem Amts- und Landgericht Hannover sowie anderen Gerichten in der Region – persönliche Begleitung durch alle Verfahrensstadien mit kontinuierlicher Information über den Verfahrensstand

Mein Verständnis von Strafverteidigung

Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.

Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.

Vorladung von der Polizei Hannover, so läuft es ab

Die meisten Verfahren beginnen mit einem Brief. Darin steht, dass Sie als Beschuldigter vernommen werden sollen, oft mit festem Termin bei einem Polizeikommissariat im Stadtgebiet, etwa in der Mitte, der Nordstadt oder in Limmer. Bei schweren Vorwürfen kommt die Vorladung vom Zentralen Kriminaldienst in der Waterloostraße.

Zu einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen. Aussagen müssen Sie auch nicht. Sie dürfen den Termin absagen oder absagen lassen. Anders ist es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Dort besteht eine Pflicht zu erscheinen, das Schweigerecht bleibt aber bestehen.

So gehe ich vor:

  1. Sie schicken mir die Vorladung, ein Foto genügt.
  2. Ich melde mich als Ihr Verteidiger bei der Polizei und sage den Termin ab.
  3. Ich beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hannover.
  4. Wir besprechen die Akte gemeinsam und entscheiden, ob und was wir schriftlich vortragen.

Viele Verfahren werden auf diesem Weg eingestellt, ohne dass mein Mandant je vor einem Polizeibeamten sitzt.

Durchsuchung in Hannover, was Sie jetzt tun sollten

Durchsuchungen finden häufig in den frühen Morgenstunden statt. Die Beamten haben in der Regel einen Beschluss des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Hannover. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei die Durchsuchung selbst anordnen.

Wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht, haben Sie das Recht, sofort Ihren Anwalt anzurufen. Meine Notfallnummer 0511 51524709 ist rund um die Uhr erreichbar.

  1. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und fotografieren Sie ihn.
  2. Machen Sie keine Angaben zur Sache, auch nicht im lockeren Gespräch.
  3. Leisten Sie keinen Widerstand, geben Sie aber nichts freiwillig heraus.
  4. Widersprechen Sie der Sicherstellung. Dann kann ein Richter die Beschlagnahme überprüfen.
  5. Lassen Sie sich ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände geben.

Wenn ich rechtzeitig erreichbar bin, komme ich dazu oder spreche telefonisch mit dem Einsatzleiter.

Festnahme und Untersuchungshaft in Hannover

Wer festgenommen wird, muss spätestens am Tag danach dem Haftrichter vorgeführt werden. In Hannover ist das in der Regel ein Richter am Amtsgericht im Volgersweg. In dieser Lage steht Ihnen ein Verteidiger zu, und Sie dürfen ihn selbst benennen. Nennen Sie meinen Namen, dann werde ich in der Regel als Ihr Pflichtverteidiger bestellt.

Wird Untersuchungshaft angeordnet, beantrage ich sofort eine Haftprüfung oder lege Haftbeschwerde ein.

Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei in Hannover

BehördeAdresseZuständig für
Amtsgericht HannoverVolgersweg 1Strafrichter und Schöffengericht, Ermittlungsrichter, Haftrichter
Landgericht HannoverVolgersweg 65schwere Vorwürfe in erster Instanz, Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts
Staatsanwaltschaft HannoverVolgersweg 67Anklage, Einstellung, Akteneinsicht
Zentraler KriminaldienstWaterloostraße 9Schwerkriminalität und organisierte Kriminalität
Polizeiinspektion GarbsenKommissariate unter anderem in Seelze, Wunstorf, NeustadtErmittlungen im westlichen Umland

Ob ein Fall vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht landet, hängt vor allem von der zu erwartenden Strafe ab. Die Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts geht zum Oberlandesgericht Celle. Für einen Teil der Region sind eigene Amtsgerichte zuständig, etwa in Neustadt am Rübenberge oder Springe. Ich verteidige vor allen Gerichten im Bezirk.

Zwei Fälle aus meiner Praxis

Vorladung erhalten, Verfahren eingestellt

Ein Mandant bekam überraschend eine Vorladung als Beschuldigter und wollte zunächst hingehen, um alles zu erklären. Wir haben den Termin abgesagt, Akteneinsicht genommen und nur zu den entscheidenden Punkten schriftlich Stellung bezogen. Das Verfahren wurde im Ermittlungsstadium eingestellt. Vernommen wurde er nie. Zum Fallbericht

Drei Tage nach der Festnahme wieder frei

Bei einer Verkehrskontrolle fand die Polizei im Auto eines jungen Mannes eine größere Menge Cannabis. Die Staatsanwaltschaft ging von Handeltreiben aus, er kam wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Ich habe sofort Haftprüfung beantragt und seine Lebensumstände belegt: fester Wohnsitz, Ausbildung, Familie. Nach drei Tagen wurde der Haftbefehl aufgehoben. Am Ende stand eine Bewährungsstrafe wegen Eigenkonsums, die Ausbildung lief weiter. Zum Fallbericht

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Sie dürfen absagen oder absagen lassen. Sinnvoll ist, vorher einen Verteidiger einzuschalten, der Akteneinsicht nimmt.
In den meisten Fällen am Amtsgericht Hannover im Volgersweg 1, bei schweren Vorwürfen am Landgericht im Volgersweg 65. Meine Kanzlei liegt in derselben Straße.
Sie werden spätestens am Folgetag dem Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt. Sie haben Anspruch auf einen Verteidiger und dürfen ihn selbst benennen.
Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf – idealerweise bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Je früher ich in Ihr Verfahren eingebunden werde, desto besser kann ich Ihre Verteidigung vorbereiten.
Als Strafverteidiger mit Sitz in Hannover biete ich einen 24/7-Notfallkontakt. Bei akuten Situationen wie Festnahmen oder Durchsuchungen kann ich kurzfristig reagieren und zu Ihnen kommen. Die zentrale Lage meiner Kanzlei ermöglicht schnelle Reaktionszeiten im Stadtgebiet.
Die Dauer von Strafverfahren variiert stark je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts. Einfachere Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während komplexere Fälle auch über ein Jahr dauern können. Als Ihr Anwalt setze ich mich für eine zügige Bearbeitung ein.
Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei in Hannover ist für eine optimale Beratung ideal. In Ausnahmefällen sind jedoch auch Beratungen per Telefon oder Video möglich. Für die beste Verteidigungsstrategie empfehle ich zumindest ein erstes persönliches Treffen.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger in Hannover kenne ich die lokalen Staatsanwälte, Richter und Verfahrensabläufe sehr gut. Diese Kenntnisse sind ein wichtiger Vorteil für Ihre Verteidigung, da ich die Arbeitsweise und Tendenzen der lokalen Justiz einschätzen kann.
Die Kosten für eine Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung und hängen vom Umfang und der Schwere des Vorwurfs ab. Im ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten. Die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht im Strafverfahren anders als im Zivilrecht nicht. Bei besonders gravierenden Tatvorwürfen kommt jedoch die Pflichtverteidigung in Betracht. Sie hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern allein von den Umständen des Falles, etwa Untersuchungshaft, einer hohen drohenden Freiheitsstrafe oder einer geistigen Schwerbehinderung.
Ja, ich vertrete Sie bei allen Arten von Betäubungsmitteldelikten in Hannover und der Region. Durch meine Erfahrung mit der lokalen Drogenpolitik und den spezifischen Vorgehensweisen der hannoverschen Behörden in BtMG-Verfahren kann ich eine effektive Verteidigung gewährleisten.
Kontaktieren Sie mich umgehend, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Als Ihr Anwalt für Strafrecht berate ich Sie zu Ihrem Aussageverhalten und begleite Sie auf Wunsch zur Vernehmung. In vielen Fällen kann es ratsam sein, zunächst keine Aussage zu machen, bis wir Akteneinsicht erhalten haben.
Hauptverhandlungen folgen einem festgelegten Ablauf: Zunächst erfolgt die Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft, dann haben Sie die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern (oder zu schweigen). Es folgt die Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und Gutachtenerstattung. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben Sie das letzte Wort. Als Ihr Verteidiger bereite ich Sie gründlich auf diesen Ablauf vor.
Ja, auch nach einer Verurteilung kann ich Sie unterstützen – sei es durch Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision oder durch Beratung zu Themen wie Strafaufschub, Ratenzahlung oder Strafvollzug. Auch bei Bewährungsfragen stehe ich Ihnen zur Seite.

Philosophie

Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient, bevor über seine Schuld entschieden werden kann. Das Strafprozessrecht ist geronnenes Verfassungsrecht und hat einen Stellenwert, der in der Praxis zu oft unterschätzt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz bleibt der Tatvorwurf manchmal zu wenig hinterfragt. In den Medien findet häufig schon eine Verurteilung statt, lange bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall oder mit der Person dahinter befasst hat.

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dieser Vorverurteilung entgegenzutreten, dem Mandanten als Fürsprecher beizustehen und Ungerechtigkeit zu verhindern, wenn sonst niemand mehr da ist. Für diesen Anspruch stehe ich.

Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben

  Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar. Die Bewährung bezog sich auf eine Verurteilung wegen Mordes, die rund zwanzig Jahre zurücklag. 18 Jahre hatte der Mandant verbüßt, danach war der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Bis zu dieser Tat war er unbescholten gewesen. Noch während der Haft hatte er nach einer psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis verloren. Er hielt diese Untersuchung für nicht rechtmäßig und

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paragraph 183 stgb

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs

Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie der vollständige Verlust seiner beruflichen Existenz im Raum. Die Herausforderung Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass die Ermittlungsbehörden von einem weitgehend abgeschlossenen Tatverdacht ausgingen. Umfangreiche Geschäftsunterlagen waren beschlagnahmt worden und bildeten die zentrale Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Aus Sicht der Anklage schien die

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sexuelle belästigung sexuelle nötigung unterschied

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon aus, dass die auf dem Mobiltelefon aufgefundenen Dateien einen eindeutigen Nachweis für den Besitz entsprechender Inhalte darstellten. Die Herausforderung Die Beweislage erschien auf den ersten Blick belastend. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befanden sich Dateien, die den Tatverdacht begründeten. Für die Strafbarkeit genügt jedoch nicht allein das

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strafe für versuchten totschlag

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Die Herausforderung Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige

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Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden. Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte

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Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert

Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Herausforderung Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven

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strafmaß drogenhandel

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz nicht mehr dem Eigenkonsum diente, sondern der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand – dieses Delikt ist auch nach der Teillegalisierung nach wie vor strafbar. Noch im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Herausforderung Die Ausgangslage war für den

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Fallbericht: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach erfolgreicher Haftbeschwerde

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach den Vorwürfen soll er seine eigenen Kinder über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht begründete dies mit dem Vorliegen von Fluchtgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Auch wenn Knast am Ende Knast ist, dient die Untersuchungshaft nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Dieses muss man sehen und genau hier mit chirurgischer Präzision anknüpfen. Die angenommenen engen Kontakte des Mandanten in die Schweiz und die konfliktreiche Trennung von seiner Ehefrau

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TOP Kanzlei für Strafrecht 2026, Auszeichnung in Gold der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA)