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Willkommen in meinem Blog
Auf meinen verlinkten Social-Mediakanälen nehme ich Sie (soweit es die knappe Zeit erlaubt) mit in die Welt des Strafrechts und in meinen Alltag als Strafverteidiger – sowie hier und da auch als Privatperson. Erfahren Sie mehr darüber, wie das Strafprozessrecht funktioniert und lernen Sie auf unterhaltsame Weise etwa, wie Sie sich gegen Strafbefehle, Untersuchungshaft, Verkehrskontrollen und einiges mehr zur Wehr setzen können. Im Nachgang finden Sie eine Auflistung einiger Kurzartikel und -beiträge, die ich in meiner Tätigkeit als Autor bei Anwalt.de veröffentlicht habe. Die Liste auf allen Kanälen wächst stetig – es lohnt sich also ab und an reinzuschauen!

Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge Strafe
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB ist ein schweres Verbrechen mit hoher Strafandrohung. Die mundsprachliche Bezeichnung als „fahrlässige“ Körperverletzung wird jedoch oft irrtümlich verwendet und ist technisch falsch. Entscheidend sind Vorsatz bei der Körperverletzung, Kausalität zum Tod und die Abgrenzung zu Totschlag. Frühzeitige Verteidigung, Schweigen gegenüber Behörden und sorgfältige Prüfung medizinischer Gutachten sind zentral.

Vorwurf illegales Straßenrennen ohne Beweise
Ein Vorwurf wegen illegalen Straßenrennens erfordert einen eindeutigen Beweis aller Tatbestandsmerkmale. Bloße Vermutungen oder subjektive Zeugenaussagen reichen nicht aus. Beschuldigte sollten konsequent ihr Aussageverweigerungsrecht nutzen und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Beweislücken aufzudecken und eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

§ 176 StGB im Jugendstrafrecht
Bei Vorwürfen nach § 176 StGB gelten im Jugendstrafrecht besondere Maßstäbe. Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, zugleich sind die verfahrensrechtlichen Anforderungen hoch. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist entscheidend, um Schutzrechte zu wahren, Fehlentscheidungen zu vermeiden und den weiteren Verfahrensverlauf positiv zu beeinflussen.

Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung
Der Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung entscheidet über das Strafmaß – von Geldstrafe bis lebenslanger Freiheitsstrafe. Maßgeblich sind Vorsatz, Mordmerkmale und die konkreten Tatumstände. Eine frühzeitige strafrechtliche Einordnung und spezialisierte Verteidigung sind entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Strafe für versuchten Totschlag
Der versuchte Totschlag zählt zu den schwersten Straftaten des deutschen Strafrechts und kann trotz Strafmilderung zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Entscheidend sind Tötungsvorsatz, Tatablauf und Abgrenzung zu Körperverletzungsdelikten. Eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung ist unverzichtbar, da bereits im Ermittlungsverfahren maßgebliche Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt werden.

§ 183 StGB
§ 183 StGB stellt exhibitionistische Handlungen unter Strafe und schützt die sexuelle Selbstbestimmung vor unerwünschten Belästigungen. Bereits Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr drohen. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung ist entscheidend, da Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen häufig sind und früh gestellte Weichen den Verfahrensausgang maßgeblich beeinflussen.

Zuhälterei Strafe
Zuhälterei nach § 181a StGB ist ein schwerwiegender Straftatbestand mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bereits im Ermittlungsverfahren drohen einschneidende Maßnahmen. Eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung ist entscheidend, um Rechte zu wahren, Vorwürfe einzugrenzen und gravierende rechtliche sowie persönliche Folgen zu vermeiden.

§ 31 BtMG: Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31 BtMG bietet kooperativen Beschuldigten die Chance auf deutliche Strafmilderung oder vollständiges Absehen von Strafe. Entscheidend sind freiwillige, wahrheitsgemäße und rechtzeitige Angaben, die zu wesentlichen Ermittlungserfolgen führen. Zugleich birgt jede Kooperation erhebliche Risiken, weshalb eine frühzeitige, strategisch durchdachte anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.

§ 29 BtMG Strafmaß Jugendstrafrecht
Jugendliche, die wegen § 29 BtMG auffallen, profitieren oft von den milderen Regeln des Jugendstrafrechts. Statt harter Strafen stehen Erziehung, Einsicht und Prävention im Vordergrund. Bei Ersttätern bestehen gute Chancen auf Verfahrenseinstellungen oder pädagogische Maßnahmen, wenn frühzeitig eine durchdachte Verteidigungsstrategie verfolgt wird.

Sexueller Übergriff: Verjährung
Die Verjährung sexueller Übergriffe richtet sich nach dem Strafrahmen und beträgt je nach Schwere der Tat 5 bis 30 Jahre. Bei Minderjährigen ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers. Unterbrechungshandlungen können die Frist neu starten. Eine genaue rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.

§ 184b StGB Ersttäter-Strafe
§ 184b StGB sieht für Ersttäter trotz fehlender Vorstrafen hohe Strafen vor. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bewährung ist möglich, wenn positive Sozialprognose, Reue und therapeutische Maßnahmen vorliegen. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung entscheidet über Strafmaß, Einstellung oder Bewährung.

Versuchter Totschlag durch Unterlassen
Versuchter Totschlag durch Unterlassen setzt eine Garantenstellung und bedingten Vorsatz voraus. Das Strafrecht erfasst auch Nichtstun, wenn eine Handlungspflicht besteht. Besonders komplex ist die Abgrenzung zu bewusster Fahrlässigkeit. Eine frühzeitige, professionelle Strafverteidigung ist entscheidend, um rechtliche Folgen wirksam zu begrenzen.