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Willkommen in meinem Blog
Auf meinen verlinkten Social-Mediakanälen nehme ich Sie (soweit es die knappe Zeit erlaubt) mit in die Welt des Strafrechts und in meinen Alltag als Strafverteidiger – sowie hier und da auch als Privatperson. Erfahren Sie mehr darüber, wie das Strafprozessrecht funktioniert und lernen Sie auf unterhaltsame Weise etwa, wie Sie sich gegen Strafbefehle, Untersuchungshaft, Verkehrskontrollen und einiges mehr zur Wehr setzen können. Im Nachgang finden Sie eine Auflistung einiger Kurzartikel und -beiträge, die ich in meiner Tätigkeit als Autor bei Anwalt.de veröffentlicht habe. Die Liste auf allen Kanälen wächst stetig – es lohnt sich also ab und an reinzuschauen!

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs
Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten

Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz
Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung

Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert
Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht
Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im

§ 176 StGB im Jugendstrafrecht
Bei Vorwürfen nach § 176 StGB gelten im Jugendstrafrecht besondere Maßstäbe. Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, zugleich sind die verfahrensrechtlichen Anforderungen hoch. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung ist entscheidend, um Schutzrechte zu wahren, Fehlentscheidungen zu vermeiden und den weiteren Verfahrensverlauf positiv zu beeinflussen.

Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung
Der Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung entscheidet über das Strafmaß – von Geldstrafe bis lebenslanger Freiheitsstrafe. Maßgeblich sind Vorsatz, Mordmerkmale und die konkreten Tatumstände. Eine frühzeitige strafrechtliche Einordnung und spezialisierte Verteidigung sind entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Strafe für versuchten Totschlag
Der versuchte Totschlag zählt zu den schwersten Straftaten des deutschen Strafrechts und kann trotz Strafmilderung zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Entscheidend sind Tötungsvorsatz, Tatablauf und Abgrenzung zu Körperverletzungsdelikten. Eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung ist unverzichtbar, da bereits im Ermittlungsverfahren maßgebliche Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt werden.

§ 183 StGB
§ 183 StGB stellt exhibitionistische Handlungen unter Strafe und schützt die sexuelle Selbstbestimmung vor unerwünschten Belästigungen. Bereits Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr drohen. Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung ist entscheidend, da Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen häufig sind und früh gestellte Weichen den Verfahrensausgang maßgeblich beeinflussen.

Zuhälterei Strafe
Zuhälterei nach § 181a StGB ist ein schwerwiegender Straftatbestand mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bereits im Ermittlungsverfahren drohen einschneidende Maßnahmen. Eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung ist entscheidend, um Rechte zu wahren, Vorwürfe einzugrenzen und gravierende rechtliche sowie persönliche Folgen zu vermeiden.

§ 31 BtMG: Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31 BtMG bietet kooperativen Beschuldigten die Chance auf deutliche Strafmilderung oder vollständiges Absehen von Strafe. Entscheidend sind freiwillige, wahrheitsgemäße und rechtzeitige Angaben, die zu wesentlichen Ermittlungserfolgen führen. Zugleich birgt jede Kooperation erhebliche Risiken, weshalb eine frühzeitige, strategisch durchdachte anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.