Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Laatzen

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Profes­sionelle Strafverteidigung bundesweit.

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Laatzen

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Profes­sionelle Strafverteidigung bundesweit.

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

129 Bewertungen auf anwalt.de
Gepostet auf Google Google
Nino Decker profile picture
Nino Decker
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.
Gepostet auf Google Google
Hartmut Werner profile picture
Hartmut Werner
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!
Gepostet auf Google Google
Noah Otte profile picture
Noah Otte
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.
Gepostet auf Google Google
Yunus Matzen profile picture
Yunus Matzen
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.
Gepostet auf Google Google
Elli Steiger profile picture
Elli Steiger
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ich
Gepostet auf Google Google
Sascha Adler profile picture
Sascha Adler
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻
Gepostet auf Google Google
Nobody profile picture
Nobody
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel Reichert
Gepostet auf Google Google
Martin Kowalski profile picture
Martin Kowalski
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
„Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“
Gepostet auf Google Google
jasmin salim profile picture
jasmin salim
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!
Gepostet auf Google Google
Wessam Fawal profile picture
Wessam Fawal
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.

Ihr Strafverteidiger für Laatzen und die Region Hannover

Wenn Sie in Laatzen mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, vertrete ich Sie als Fachanwalt für Strafrecht vom ersten Schreiben der Polizei bis zum Abschluss des Verfahrens.

Für Laatzen ist das Amtsgericht Hannover zuständig, in der nächsten Instanz das Landgericht Hannover. Meine Kanzlei liegt am Volgersweg, wenige Schritte von Gericht und Staatsanwaltschaft entfernt. Das verkürzt die Wege bei der Akteneinsicht und macht Absprachen möglich, wenn es schnell gehen muss.

Ob eine Vorladung des Polizeikommissariats Laatzen in der Marktstraße vorliegt, ob Ihre Wohnung durchsucht wurde oder ob bereits ein Haftbefehl im Raum steht: Sprechen Sie mit mir, bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern. Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen, und dieses Schweigerecht ist in den ersten Tagen oft das wichtigste Verteidigungsmittel.

Ein Ermittlungsverfahren trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Häufig steht Aussage gegen Aussage, etwa nach einem Streit mit anschließender Anzeige wegen Körperverletzung, ohne Zeugen und ohne technische Beweise. Genau dort entscheidet die Verteidigung über den Ausgang. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird, und lege erst danach fest, ob und wie Sie sich äußern. Viele Verfahren lassen sich bereits im Ermittlungsstadium beenden, bevor eine Anklage überhaupt beim Amtsgericht Hannover eingeht.

Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht wirken auf Beruf, Familie und Ruf, lange bevor ein Gericht entschieden hat. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die sachlich bleibt und früh ansetzt. Ich prüfe, wie die belastende Aussage entstanden ist, ob sie über die Zeit konstant geblieben ist und ob Verjährung eingetreten ist. Mandantinnen und Mandanten aus Laatzen begleite ich diskret, auch wenn die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Hannover geführt werden.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden aus Laatzen geht es selten nur um das Strafmaß, sondern um Ausbildung, Führerschein und Zukunft. Das Jugendgerichtsgesetz stellt den Erziehungsgedanken voran und eröffnet Wege, die das Erwachsenenstrafrecht nicht kennt. Oft geht es um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, um Körperverletzungsdelikte oder um Diebstahl. Ich stimme mich eng mit der Jugendgerichtshilfe ab und sage Eltern offen, was realistisch erreichbar ist.

Laatzen liegt an der Anschlussstelle 59 der A7, der Messeschnellweg führt durch das Stadtgebiet und bei Gleidingen verläuft die B6. Entsprechend häufig sind Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall oder eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, zählt jeder Tag, denn die vorläufige Entziehung wird regelmäßig schon im Ermittlungsverfahren betrieben.

BtMG-Verfahren werden in der Region Hannover konsequent geführt und beginnen meist mit einer Kontrolle oder einer Durchsuchung. Eine Vorladung wegen Paragraf 29 BtMG sollten Sie nicht ohne Verteidiger wahrnehmen. Entscheidend ist regelmäßig die Abgrenzung zwischen Eigenbedarf und Handeltreiben, dazu die Frage, ob Durchsuchung und Sicherstellung rechtmäßig waren. Bei geringen Mengen und ohne einschlägige Vorbelastung ist eine Einstellung häufig erreichbar.

In Laatzen sind zahlreiche Handelsbetriebe, Dienstleister und Gewerbeflächen rund um das Messegelände angesiedelt. Ermittlungen wegen Betrugs, Untreue oder Steuerhinterziehung beginnen dort meist mit einer Durchsuchung der Geschäftsräume. In dieser Lage kommt es darauf an, dass Sie keine Unterlagen ungeprüft herausgeben und keine Erklärungen spontan abgeben. Ich übernehme die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung und arbeite dort, wo es sinnvoll ist, mit Ihrem Steuerberater zusammen. Mehr dazu auf der Seite Wirtschaftsstrafrecht.

Ein erstinstanzliches Urteil ist angreifbar, aber nicht mit allgemeiner Kritik. Die Revision lebt von der präzisen Rüge konkreter Rechtsfehler, und die Frist dafür ist kurz. Ich prüfe Urteile des Amtsgerichts Hannover und des Landgerichts Hannover auf Verfahrensfehler und Mängel der Beweiswürdigung und sage Ihnen offen, ob sich das Rechtsmittel lohnt. Über Revisionen aus dem hiesigen Bezirk entscheidet das Oberlandesgericht Celle.

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, muss das Verfahren nicht passiv erleben. Als Nebenkläger haben Sie Akteneinsicht, Fragerecht und die Möglichkeit, eigene Beweisanträge zu stellen. Ich vertrete Betroffene aus Laatzen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Hannover, bereite Sie auf die Vernehmung vor und achte darauf, dass die Belastung durch das Verfahren so gering wie möglich bleibt.

Ein Bußgeldbescheid ist häufiger angreifbar, als die meisten vermuten. Auf der A7 und am Messeschnellweg wird regelmäßig gemessen, und Messverfahren sind fehleranfällig. Ich prüfe Bescheid und Messunterlagen auf formale und technische Mängel, beantrage Einsicht in die Rohmessdaten und vertrete Sie vor dem Amtsgericht. Je nach Fall geht es um die Einstellung, eine geringere Geldbuße oder den Wegfall des Fahrverbots. Mehr dazu unter Ordnungswidrigkeiten und Blitzer.

Mit dem Urteil endet die anwaltliche Arbeit nicht. Es geht um Strafaufschub, Ratenzahlung, Vollzugslockerungen, die vorzeitige Entlassung und um Bewährungsfragen. Gerade wenn der Widerruf einer Bewährung droht, lässt sich oft mehr erreichen, als Betroffene erwarten. Ich vertrete Sie gegenüber der Justizvollzugsanstalt und der Strafvollstreckungskammer und kläre vorab, welche Anträge realistisch sind.

Hilfe benötigt?

So läuft die Zusammenarbeit ab

Erste Kontaktaufnahme & Notfallhilfe

Strafrechtliche Situationen kennen keine Bürozeiten. Erreichen Sie meine Kanzlei telefonisch unter 0511 51524700 oder schildern Sie mir Ihr Anliegen direkt hier auf der Website und übersenden Sie die wesentlichen Dokumente gleich mit. Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns schnellstmöglich zurück. Bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen erreichen Sie meinen 24/7-Notfallkontakt unter 0511 51524709, auch außerhalb der Bürozeiten. Dort antwortet entweder ich selbst oder jemand aus meinem Team, der sofort handeln kann.

Persönliches Erstgespräch in meiner Kanzlei im Volgersweg

Nach der ersten Kontaktaufnahme besprechen wir Ihre Situation ausführlich in meiner Kanzlei am Volgersweg. Von Laatzen aus führt der Weg über den Messeschnellweg direkt in die Innenstadt, mit der S4 ab Hannover Messe/Laatzen oder mit den Stadtbahnlinien 1 und 2 sind Sie ebenfalls schnell da. In diesem Gespräch höre ich Ihnen zu, ordne den Vorwurf rechtlich ein und wir legen gemeinsam die Linie der Verteidigung fest.

Kompetente Vertretung vor Ort

Ich vertrete Sie vor dem Amtsgericht Hannover, das für Laatzen zuständig ist, vor dem Landgericht Hannover und, wenn es um Rechtsmittel geht, vor dem Oberlandesgericht Celle. Während des gesamten Verfahrens haben Sie einen festen Ansprechpartner, nämlich mich persönlich, ohne wechselnde Sachbearbeiter.

Mein Verständnis von Strafverteidigung

Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.

Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.

Lokale Erfolgsfaktoren

Im Strafrecht entscheidet oft die Kenntnis der handelnden Stellen. Das Polizeikommissariat Laatzen in der Marktstraße gehört zur Polizeiinspektion Hannover, ist rund um die Uhr besetzt und zuständig für Laatzen-Mitte, Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Hannover, verhandelt wird vor dem Amtsgericht Hannover.

Meine Kanzlei liegt am Volgersweg 58 und damit in unmittelbarer Nähe von Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. Für Mandantinnen und Mandanten aus Laatzen bedeutet das kurze Wege bei der Akteneinsicht, schnelle Rücksprachen und eine Verteidigung, die weiß, wie vor Ort gearbeitet wird.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf, am besten schon beim ersten Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Je früher ich in Ihr Verfahren eingebunden bin, desto besser kann ich Ihre Verteidigung vorbereiten.

Nehmen Sie den Termin nicht wahr, bevor Sie anwaltlich beraten sind. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder etwas zu sagen. Ich fordere zunächst Akteneinsicht an, damit feststeht, worauf der Vorwurf gestützt wird. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Die Dauer von Strafverfahren variiert stark je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts. Einfachere Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während komplexere Fälle auch über ein Jahr dauern können. Als Ihr Anwalt setze ich mich für eine zügige Bearbeitung ein.

Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei in Hannover ist die beste Grundlage für die Beratung. In Ausnahmefällen berate ich auch per Telefon oder Video. Für die Verteidigungsstrategie empfehle ich zumindest ein erstes persönliches Treffen.

In aller Regel das Amtsgericht Hannover, dessen Bezirk neben der Landeshauptstadt auch Laatzen umfasst. Bei schwereren Vorwürfen verhandelt das Landgericht Hannover, über Revisionen entscheidet das Oberlandesgericht Celle. Ermittelt wird von der Staatsanwaltschaft Hannover. Durch meine tägliche Arbeit an diesen Gerichten kenne ich die Abläufe und die beteiligten Dezernate.

Die Kosten für eine Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung und hängen vom Umfang und der Schwere des Vorwurfs ab.

Im ersten Beratungsgespräch bespreche ich die zu erwartenden Kosten offen mit Ihnen, da ich vielfach nach Vergütungsvereinbarung arbeite. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren anders als im Zivilrecht nicht. Bei besonders gravierenden Tatvorwürfen kommt jedoch die Pflichtverteidigung in Betracht. Sie hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern allein von den Umständen des Falles, etwa Untersuchungshaft oder einer hohen drohenden Freiheitsstrafe.

Ja, ich vertrete Sie bei allen Betäubungsmitteldelikten in Hannover und der Region. Ich kenne die Vorgehensweisen der hiesigen Ermittlungsbehörden in BtMG-Verfahren und richte die Verteidigung darauf aus.

Kontaktieren Sie mich umgehend, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Als Ihr Anwalt für Strafrecht berate ich Sie zu Ihrem Aussageverhalten und begleite Sie auf Wunsch zur Vernehmung. In vielen Fällen kann es ratsam sein, zunächst keine Aussage zu machen, bis wir Akteneinsicht erhalten haben.

Hauptverhandlungen folgen einem festgelegten Ablauf: Zunächst erfolgt die Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft, dann haben Sie die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern (oder zu schweigen). Es folgt die Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und Gutachtenerstattung. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben Sie das letzte Wort. Als Ihr Verteidiger bereite ich Sie gründlich auf diesen Ablauf vor.

Ja, absolut. Auch nach einem erstinstanzlichen Urteil gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Ich prüfe für Sie, ob eine Berufung oder Revision erfolgversprechend ist, und berate Sie zu Themen wie Strafaufschub, Ratenzahlung oder Vollzugsfragen. Auch bei Bewährungsauflagen, drohenden Bewährungswiderrufen oder Fragen zur Strafvollstreckung stehe ich Ihnen zur Seite.

Philosophie

Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient, bevor über seine Schuld entschieden werden kann. Das Strafprozessrecht ist geronnenes Verfassungsrecht und hat einen Stellenwert, der in der Praxis zu oft unterschätzt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz bleibt der Tatvorwurf manchmal zu wenig hinterfragt. In den Medien findet häufig schon eine Verurteilung statt, lange bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall oder mit der Person dahinter befasst hat.

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dieser Vorverurteilung entgegenzutreten, dem Mandanten als Fürsprecher beizustehen und Ungerechtigkeit zu verhindern, wenn sonst niemand mehr da ist. Für diesen Anspruch stehe ich.

Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben

  Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar. Die Bewährung bezog sich auf eine Verurteilung wegen Mordes, die rund zwanzig Jahre zurücklag. 18 Jahre hatte der Mandant verbüßt, danach war der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Bis zu dieser Tat war er unbescholten gewesen. Noch während der Haft hatte er nach einer psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis verloren. Er hielt diese Untersuchung für nicht rechtmäßig und

Weiterlesen »
paragraph 183 stgb

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs

Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie der vollständige Verlust seiner beruflichen Existenz im Raum. Die Herausforderung Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass die Ermittlungsbehörden von einem weitgehend abgeschlossenen Tatverdacht ausgingen. Umfangreiche Geschäftsunterlagen waren beschlagnahmt worden und bildeten die zentrale Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Aus Sicht der Anklage schien die

Weiterlesen »
sexuelle belästigung sexuelle nötigung unterschied

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon aus, dass die auf dem Mobiltelefon aufgefundenen Dateien einen eindeutigen Nachweis für den Besitz entsprechender Inhalte darstellten. Die Herausforderung Die Beweislage erschien auf den ersten Blick belastend. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befanden sich Dateien, die den Tatverdacht begründeten. Für die Strafbarkeit genügt jedoch nicht allein das

Weiterlesen »
strafe für versuchten totschlag

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Die Herausforderung Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige

Weiterlesen »

Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden. Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte

Weiterlesen »

Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert

Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Herausforderung Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven

Weiterlesen »
strafmaß drogenhandel

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz nicht mehr dem Eigenkonsum diente, sondern der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand – dieses Delikt ist auch nach der Teillegalisierung nach wie vor strafbar. Noch im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Herausforderung Die Ausgangslage war für den

Weiterlesen »

Fallbericht: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach erfolgreicher Haftbeschwerde

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach den Vorwürfen soll er seine eigenen Kinder über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht begründete dies mit dem Vorliegen von Fluchtgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Auch wenn Knast am Ende Knast ist, dient die Untersuchungshaft nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Dieses muss man sehen und genau hier mit chirurgischer Präzision anknüpfen. Die angenommenen engen Kontakte des Mandanten in die Schweiz und die konfliktreiche Trennung von seiner Ehefrau

Weiterlesen »

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf der Geiselnahme nach sechsmonatiger Hauptverhandlung

Ausgangslage Mein Mandant, einer von drei syrischen Friseuren, sah sich vor dem Landgericht mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Anklage umfasste unter anderem Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung. Der mutmaßlich Geschädigte trat im Verfahren als anwaltlich vertretener Nebenkläger auf. Hintergrund des Konflikts war ein eskalierter Streit innerhalb des Friseurbetriebs. Der Nebenkläger hatte sich von dem gemeinsamen Geschäft gelöst, Stammkunden übernommen und diese ohne Rechnung bedient. Das Geschäft meines Mandanten drohte zu zerfallen. Aus dieser wirtschaftlichen Auseinandersetzung entwickelte sich ein Strafverfahren mit erheblichen persönlichen Konsequenzen. Die besondere Brisanz des Verfahrens Für meinen Mandanten stand weit mehr auf dem Spiel als eine

Weiterlesen »