Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Herrenhausen

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Strafverteidigung in Herrenhausen

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Herrenhausen

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Profes­sionelle Strafverteidigung bundesweit.

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

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Nino Decker
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Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.
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Hartmut Werner profile picture
Hartmut Werner
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Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!
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Noah Otte profile picture
Noah Otte
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Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.
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Yunus Matzen
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Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.
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Elli Steiger profile picture
Elli Steiger
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Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ich
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Sascha Adler profile picture
Sascha Adler
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Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻
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Nobody
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Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel Reichert
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Martin Kowalski profile picture
Martin Kowalski
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„Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“
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jasmin salim profile picture
jasmin salim
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Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!
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Wessam Fawal
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Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.

Ihr Strafverteidiger für Herrenhausen und Hannover

Wenn Sie in Herrenhausen oder einem der angrenzenden Stadtteile wie Stöcken, Leinhausen, Ledeburg oder Burg mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite.

Strafrechtliche Situationen entstehen oft unerwartet und hinterlassen bei Betroffenen Unsicherheit und enormen Druck. Ob Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, ob bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder ob die Staatsanwaltschaft bereits tätig ist: In solchen Momenten kommt es auf schnelles und besonnenes Handeln an. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hannover begleite ich Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Verfahrens – persönlich und verlässlich.

Die zuständige Staatsanwaltschaft für Herrenhausen ist die Staatsanwaltschaft Hannover. Strafsachen werden in erster Instanz vor dem Amtsgericht Hannover verhandelt. 

Vorwürfe im Sexualstrafrecht gehören zu den belastendsten Situationen, die ein Mensch durchleben kann. Sie berühren das private, berufliche und gesellschaftliche Leben tiefgreifend – oft noch bevor ein Gericht überhaupt tätig geworden ist. Fragen zur Verjährung, etwa bei sexueller Nötigung oder nach § 177 StGB, spielen dabei häufig eine wichtige Rolle. Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover verteidige ich Sie sachlich, konsequent und mit der nötigen Diskretion, damit Ihr Fall fair und unvoreingenommen behandelt wird.

Strafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen, unabhängig von Beruf oder sozialem Umfeld. Häufig stehen sich im Verfahren zwei Aussagen gegenüber, ohne dass weitere Zeugen oder Beweise vorliegen. Auch in Konstellationen aus Aussage gegen Aussage – etwa bei Vorwürfen wegen Körperverletzung oder Bedrohung – gibt es klare Verteidigungsansätze, die ich für Sie nutze. Ob Sie eine Anzeige erhalten haben, zu Unrecht einer Straftat beschuldigt werden oder eine Vorladung als Beschuldigter vorliegt: Ich analysiere den Tatvorwurf und die Beweislage sorgfältig und entwickle eine Strategie, die zu Ihrer individuellen Situation passt.

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende in Herrenhausen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, steht für Eltern und Betroffene viel auf dem Spiel. Die Nähe zur Leibniz Universität und das studentisch geprägte Umfeld des Stadtteils machen Herrenhausen zu einem Ort, an dem junge Menschen besonders präsent sind – und bisweilen auch strafrechtlich auffällig werden. Das Jugendgerichtsgesetz stellt bewusst den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Mit der richtigen Verteidigung lassen sich oft Lösungen erarbeiten, die die Zukunft des jungen Menschen schützen. Ich begleite Jugendliche und ihre Familien mit Verständnis und Erfahrung durch das Verfahren und stimme mich eng mit der Jugendgerichtshilfe ab.

Herrenhausen liegt verkehrsgünstig zwischen der Herrenhäuser Straße als wichtiger Stadtachse und der unmittelbaren Nähe zum Südschnellweg sowie den Autobahnen A2 und A7. Entsprechend häufig kommt es in der Region zu Verkehrsunfällen, Geschwindigkeitsverstößen und anderen verkehrsrechtlichen Vorfällen. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten bei Vorwürfen wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfällen sowie illegalen Straßenrennen. Besonders wenn die Fahrerlaubnis oder die berufliche Mobilität auf dem Spiel stehen, ist eine frühzeitige und zielgerichtete Verteidigung entscheidend.

Betäubungsmittelverfahren werden von Staatsanwaltschaft und Polizei sehr intensiv geführt. Schon eine Vorladung als Beschuldigter wegen eines BtMG-Verstoßes – etwa nach § 29 BtMG – sollte Sie nicht unvorbereitet zur Polizei führen. Ob Besitz, Handel oder Einfuhr: Ich kenne die typischen Ermittlungsstrategien der Behörden in Hannover, fordere unverzüglich Akteneinsicht an und entwickle auf dieser Basis eine durchdachte Verteidigungsstrategie. In vielen Verfahren, besonders bei geringen Mengen und erstmaligem Auftreten, lassen sich Einstellungen oder deutlich mildere Ergebnisse erzielen.

Herrenhausen ist nicht nur ein Wohn-, sondern auch ein Gewerbestandort mit kleinen und mittelständischen Betrieben. Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren treffen Unternehmerinnen und Unternehmer oft unerwartet und können bestehende Existenzen gefährden. Hausdurchsuchungen in Büros oder Betriebsstätten erfordern sofortiges anwaltliches Handeln. Ich vertrete Sie in diesen komplexen Verfahren und arbeite bei Bedarf eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine umfassende Verteidigung sicherzustellen.

Ein erstinstanzliches Urteil ist nicht das letzte Wort. Die Revision bietet die Möglichkeit, das Verfahren auf Rechtsfehler hin überprüfen zu lassen. Das verlangt jedoch höchste juristische Präzision: Eine Revision gewinnt man nicht mit allgemeinen Einwänden, sondern mit einer sauberen, handwerklich starken Revisionsbegründung. Ich analysiere das Urteil und das gesamte Verfahren auf angreifbare Fehler und entwickle eine strukturierte Rechtsmittelstrategie. Für Urteile aus dem Bereich des Amtsgerichts Hannover und des Landgerichts Hannover stehe ich Ihnen als Revisionsanwalt zur Verfügung.

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und Ihre Interessen als Nebenkläger geltend zu machen. Ich begleite Sie dabei mit dem nötigen Feingefühl und setze mich dafür ein, dass Ihre Stimme im Verfahren wirklich gehört wird. Eine persönliche Betreuung und das vollständige Ausschöpfen Ihrer prozessualen Möglichkeiten stehen dabei im Mittelpunkt.

Ein Bußgeldbescheid lässt sich oft wirkungsvoller anfechten, als viele Betroffene denken. Ob Geschwindigkeitsverstoß auf dem Weg zur A2 oder A7, Rotlichtvergehen auf der Herrenhäuser Straße oder ein Vorfall im ruhenden Verkehr: Ich prüfe den Bescheid auf formelle und inhaltliche Fehler und begleite Sie durch alle Verfahrensstadien. Ziel ist die bestmögliche Lösung für Sie – durch eine Verfahrenseinstellung, die Reduzierung der Geldbuße oder die Abwendung eines Fahrverbots.

Auch während einer Freiheitsstrafe endet die rechtliche Betreuung nicht. Von der Beantragung von Vollzugslockerungen über die vorzeitige Entlassung bis hin zu Beschwerden über Vollzugsbedingungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Rechte zu wahren. Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung und stehe Ihnen auch nach der Verurteilung als verlässlicher Anwalt zur Seite.

Hilfe benötigt?

So läuft die Zusammenarbeit ab

Erste Kontaktaufnahme & Notfallhilfe

Strafrechtliche Situationen kennen keine Bürozeiten. Erreichen Sie meine Kanzlei entweder telefonisch (0511 51524700), oder schildern Sie mir Ihr Anliegen außerhalb der Bürozeiten gerne unter Übersendung aller wesentlichen Dokumente direkt auf der Website – wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen steht Ihnen auch mein 24/7-Notfallkontakt jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie in einer entsprechenden Ausnahmesituation an unter 0511 51524709. Sie erreichen dort auch außerhalb der Bürozeiten entweder mich direkt oder jemanden aus meinem Team, der sofort handeln kann.

Persönliches Erstgespräch in meiner Kanzlei im Volgersweg

Nach der ersten Kontaktaufnahme besprechen wir Ihre Situation in einem ausführlichen persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Hannover. Von Herrenhausen aus ist die Kanzlei mit dem Auto in wenigen Minuten erreichbar, auch mit der Stadtbahn – etwa über die Linie 4 oder 5 Richtung Innenstadt – ist eine direkte Verbindung gegeben. In diesem Gespräch höre ich Ihnen zu, kläre alle offenen Fragen und lege gemeinsam mit Ihnen die Grundlage für die Verteidigungsstrategie.

Kompetente Vertretung vor Ort

Ich vertrete Sie als Ihr Strafverteidiger vor dem Amtsgericht Hannover, dem Landgericht Hannover und, falls erforderlich, vor dem Oberlandesgericht Celle. Während des gesamten Verfahrens halte ich Sie kontinuierlich über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Sie haben zu jeder Zeit einen festen Ansprechpartner – nämlich mich persönlich, ohne wechselnde Sachbearbeiter.

Mein Verständnis von Strafverteidigung

Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.

Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.

Lokale Erfolgsfaktoren

Im Strafrecht sind lokale Kenntnisse kein Bonus – sie sind ein echter strategischer Vorteil. Wer die Abläufe bei der Polizeiinspektion Hannover kennt, wer weiß, wie die Staatsanwaltschaft Hannover in bestimmten Verfahren vorgeht, und wer regelmäßig vor dem Amtsgericht Hannover und dem Landgericht Hannover auftritt, kann Verfahren deutlich realistischer einschätzen und gezielter steuern.

Meine Kanzlei liegt unmittelbar in der Nähe des Amtsgerichts Hannover und der Staatsanwaltschaft am Volgersweg 58. Das ermöglicht mir nicht nur eine schnelle Akteneinsicht, sondern auch eine direkte Kommunikation mit den zuständigen Stellen. Für Mandantinnen und Mandanten aus Herrenhausen bedeutet das: kurze Wege, klare Ansprechpartner und eine Strafverteidigung, die die regionalen Gegebenheiten kennt und nutzt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf – idealerweise bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Je früher ich in Ihr Verfahren eingebunden werde, desto besser kann ich Ihre Verteidigung vorbereiten.

Kontaktieren Sie mich, bevor Sie mit der Polizei sprechen oder zur Vernehmung gehen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Aussage zu machen – und dieses Recht sollten Sie bis zur anwaltlichen Beratung in aller Regel auch nutzen. Ich fordere zunächst Akteneinsicht an, um die Grundlage des Vorwurfs zu verstehen, und berate Sie dann zu Ihrer weiteren Vorgehensweise.

Die Dauer von Strafverfahren variiert stark je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts. Einfachere Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während komplexere Fälle auch über ein Jahr dauern können. Als Ihr Anwalt setze ich mich für eine zügige Bearbeitung ein.

Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei in Hannover ist für eine optimale Beratung ideal. In Ausnahmefällen sind jedoch auch Beratungen per Telefon oder Video möglich. Für die beste Verteidigungsstrategie empfehle ich zumindest ein erstes persönliches Treffen.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger in Hannover kenne ich die lokalen Staatsanwälte, Richter und Verfahrensabläufe sehr gut. Diese Kenntnisse sind ein wichtiger Vorteil für Ihre Verteidigung, da ich die Arbeitsweise und Tendenzen der lokalen Justiz einschätzen kann.

Die Kosten für eine Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung und hängen vom Umfang und der Schwere des Vorwurfs ab. Im ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten. Die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht im Strafverfahren anders als im Zivilrecht nicht. Bei besonders gravierenden Tatvorwürfen kommt jedoch die Pflichtverteidigung in Betracht. Sie hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern allein von den Umständen des Falles, etwa Untersuchungshaft, einer hohen drohenden Freiheitsstrafe oder einer geistigen Schwerbehinderung.

Ja, ich vertrete Sie bei allen Arten von Betäubungsmitteldelikten in Hannover und der Region. Durch meine Erfahrung mit der lokalen Ermittlungspraxis der hannoverschen Behörden in BtMG-Verfahren kann ich eine effektive Verteidigung gewährleisten.

Philosophie

Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient, bevor über seine Schuld entschieden werden kann. Das Strafprozessrecht ist geronnenes Verfassungsrecht und hat einen Stellenwert, der in der Praxis zu oft unterschätzt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz bleibt der Tatvorwurf manchmal zu wenig hinterfragt. In den Medien findet häufig schon eine Verurteilung statt, lange bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall oder mit der Person dahinter befasst hat.

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, dieser Vorverurteilung entgegenzutreten, dem Mandanten als Fürsprecher beizustehen und Ungerechtigkeit zu verhindern, wenn sonst niemand mehr da ist. Für diesen Anspruch stehe ich.

Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben

  Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar. Die Bewährung bezog sich auf eine Verurteilung wegen Mordes, die rund zwanzig Jahre zurücklag. 18 Jahre hatte der Mandant verbüßt, danach war der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Bis zu dieser Tat war er unbescholten gewesen. Noch während der Haft hatte er nach einer psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis verloren. Er hielt diese Untersuchung für nicht rechtmäßig und

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paragraph 183 stgb

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs

Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie der vollständige Verlust seiner beruflichen Existenz im Raum. Die Herausforderung Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass die Ermittlungsbehörden von einem weitgehend abgeschlossenen Tatverdacht ausgingen. Umfangreiche Geschäftsunterlagen waren beschlagnahmt worden und bildeten die zentrale Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Aus Sicht der Anklage schien die

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sexuelle belästigung sexuelle nötigung unterschied

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon aus, dass die auf dem Mobiltelefon aufgefundenen Dateien einen eindeutigen Nachweis für den Besitz entsprechender Inhalte darstellten. Die Herausforderung Die Beweislage erschien auf den ersten Blick belastend. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befanden sich Dateien, die den Tatverdacht begründeten. Für die Strafbarkeit genügt jedoch nicht allein das

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strafe für versuchten totschlag

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Die Herausforderung Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige

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Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden. Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte

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Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert

Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Herausforderung Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven

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strafmaß drogenhandel

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz nicht mehr dem Eigenkonsum diente, sondern der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand – dieses Delikt ist auch nach der Teillegalisierung nach wie vor strafbar. Noch im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Herausforderung Die Ausgangslage war für den

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Fallbericht: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach erfolgreicher Haftbeschwerde

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach den Vorwürfen soll er seine eigenen Kinder über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht begründete dies mit dem Vorliegen von Fluchtgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Auch wenn Knast am Ende Knast ist, dient die Untersuchungshaft nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Dieses muss man sehen und genau hier mit chirurgischer Präzision anknüpfen. Die angenommenen engen Kontakte des Mandanten in die Schweiz und die konfliktreiche Trennung von seiner Ehefrau

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Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf der Geiselnahme nach sechsmonatiger Hauptverhandlung

Ausgangslage Mein Mandant, einer von drei syrischen Friseuren, sah sich vor dem Landgericht mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Anklage umfasste unter anderem Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung. Der mutmaßlich Geschädigte trat im Verfahren als anwaltlich vertretener Nebenkläger auf. Hintergrund des Konflikts war ein eskalierter Streit innerhalb des Friseurbetriebs. Der Nebenkläger hatte sich von dem gemeinsamen Geschäft gelöst, Stammkunden übernommen und diese ohne Rechnung bedient. Das Geschäft meines Mandanten drohte zu zerfallen. Aus dieser wirtschaftlichen Auseinandersetzung entwickelte sich ein Strafverfahren mit erheblichen persönlichen Konsequenzen. Die besondere Brisanz des Verfahrens Für meinen Mandanten stand weit mehr auf dem Spiel als eine

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