Ausgangslage
Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein.
Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren.
Die Herausforderung
Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige Beweise, die den Vorwurf bestätigen oder widerlegen konnten.
In solchen Verfahren kommt der sorgfältigen Analyse der Aussagen und ihrer Glaubhaftigkeit besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig bestand die Gefahr, dass eine vorschnelle Einlassung des Mandanten die Verteidigung unnötig erschweren könnte.
Die Verteidigung
Nach der Mandatierung wurde zunächst umfassend Akteneinsicht genommen, um die Ermittlungsakte vollständig auszuwerten und die Angaben der Anzeigeerstatterin sorgfältig zu analysieren.
Von einer Aussage des Mandanten gegenüber der Polizei wurde bewusst abgesehen – dies ist in aller Regel das klügere Vorgehen. Stattdessen erfolgte erst nach vollständiger Kenntnis der Beweislage eine strategisch abgestimmte schriftliche Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Dabei wurden die Widersprüche und Unsicherheiten in den Schilderungen der Anzeigeerstatterin herausgearbeitet. Die Auswertung der Ermittlungsakte zeigte, dass ihre Angaben wesentliche Unklarheiten hinsichtlich des behaupteten Geschehens aufwiesen und sich der Tatvorwurf nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit belegen ließ.
Die Verteidigung konzentrierte sich darauf, die bestehenden Zweifel anhand der Aktenlage nachvollziehbar darzustellen, ohne den Mandanten unnötigen Risiken einer Vernehmung auszusetzen.
Das Ergebnis
Die vorgetragenen Argumente überzeugten die Staatsanwaltschaft.
Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens wurde deutlich, dass sich der Tatvorwurf auf Grundlage der vorhandenen Beweismittel nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen ließ. Die Unsicherheiten in den Angaben der vermeintlich Geschädigten konnten nicht ausgeräumt werden.
Das Ermittlungsverfahren wurde daher bereits im Vorverfahren eingestellt. Dem Mandanten blieb eine öffentliche Hauptverhandlung ebenso erspart wie die erheblichen persönlichen Belastungen, die ein Strafprozess wegen eines Sexualdelikts regelmäßig mit sich bringt.
Fazit
Der Fall verdeutlicht, welche Bedeutung eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren hat. Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet häufig nicht die Lautstärke der Auseinandersetzung, sondern die präzise Analyse der Beweislage. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie, konsequente Akteneinsicht und eine gezielte Einlassung können dazu beitragen, unbegründete Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren auszuräumen und eine Anklage zu vermeiden.





