
Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge Strafe
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB ist ein schweres Verbrechen mit hoher Strafandrohung. Die mundsprachliche Bezeichnung als „fahrlässige“ Körperverletzung wird jedoch oft irrtümlich verwendet und ist technisch falsch. Entscheidend sind Vorsatz bei der Körperverletzung, Kausalität zum Tod und die Abgrenzung zu Totschlag. Frühzeitige Verteidigung, Schweigen gegenüber Behörden und sorgfältige Prüfung medizinischer Gutachten sind zentral.








