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Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz

Ausgangslage

Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden.

Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte für die Berufung einen neuen Verteidigungsansatz.

Die Herausforderung

Zwischen den Beteiligten war unstreitig, dass es nach einer gemeinsamen Partynacht zum Geschlechtsverkehr gekommen war. Ebenso stand fest, dass sich beide zuvor sympathisch gewesen waren und die spätere Nebenklägerin den Mandanten in ihre Wohnung eingeladen hatte.

Entscheidend war allein die Frage, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt war.

Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen lassen sich komplexe zwischenmenschliche Situationen häufig nicht auf einfache Ja-oder-Nein-Antworten reduzieren. Hinzu kam, dass beide Beteiligten alkoholisiert gewesen waren und die Geschehnisse in einem höchst persönlichen Umfeld stattgefunden hatten.

Die Verteidigung

Anstelle einer konfrontativen Befragung wurde bewusst ein anderer Weg gewählt.

Durch eine ruhige, respektvolle und präzise Gesprächsführung konnte die Nebenklägerin schrittweise zu den tatsächlichen Umständen des Kennenlernens und des weiteren Abends befragt werden. Dabei zeigte sich, dass von ihrer Seite ein deutliches persönliches und auch sexuelles Interesse bestanden hatte. Sie bestätigte unter anderem, den Mandanten freiwillig in ihre Wohnung eingeladen zu haben.

Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme konnten zudem Umstände herausgearbeitet werden, die für den Mandanten erkennbare Signale einer gegenseitigen Annäherung darstellten.

Die Nebenklägerin schilderte schließlich, sie habe den Geschlechtsverkehr aufgrund ihrer persönlichen Unerfahrenheit innerlich nicht gewollt. Zugleich wurde jedoch deutlich, dass dieser innere Vorbehalt nach außen nicht in einer Weise kommuniziert worden war, die dem Gericht den sicheren Schluss auf einen fehlenden Konsens ermöglichte.

Die Verteidigung konzentrierte sich dabei nicht auf persönliche Angriffe gegen die Nebenklägerin, sondern auf eine sachliche und differenzierte Aufarbeitung der tatsächlichen Geschehnisse. Ziel war es, die komplexe Dynamik des Abends nachvollziehbar darzustellen und die bestehende Unsicherheit hinsichtlich des Tatnachweises aufzuzeigen.

Das Ergebnis

Im Verlauf der Berufungshauptverhandlung konnte schließlich eine Lösung gefunden werden, die den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung trug.

Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt. Für den finanziell nur eingeschränkt leistungsfähigen Mandanten bedeutete dies, dass eine rechtskräftige Verurteilung vermieden wurde und ihm vor allem seine berufliche Zukunft erhalten blieb.

Von besonderer Bedeutung war zudem, dass das Verfahren ohne weitere Eskalation beendet werden konnte. Eine aufrichtige Entschuldigung des Mandanten, der respektvolle Umgang aller Verfahrensbeteiligten sowie die sachorientierte Verteidigungsstrategie trugen dazu bei, den Rechtsstreit ohne nachhaltige persönliche Konfrontation abzuschließen. Kein böses Blut.

Fazit

Der Fall zeigt, dass erfolgreiche Strafverteidigung nicht zwangsläufig auf Konfrontation beruhen muss. Gerade in sensiblen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann eine ruhige, analytische und respektvolle Prozessführung entscheidend sein. Eine sorgfältige Befragung, die Konzentration auf die tatsächlichen Umstände und ein lösungsorientierter Umgang mit allen Beteiligten eröffneten hier einen Weg, der sowohl dem Mandanten als auch dem Verfahren insgesamt gerecht wurde und eine tragfähige Beendigung des Prozesses ermöglichte.

 

Zuletzt aktualisiert am 12. August 2026
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Adrian Schmid

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht