Strafverfahren haben eine eigene Sprache. In Vorladungen, Beschlüssen und Anklageschriften stehen Begriffe, die über den weiteren Verlauf entscheiden, ohne dass sie jemand erklärt. Dieses Glossar übersetzt die wichtigsten davon in verständliches Deutsch, aus der Sicht eines Betroffenen und nicht aus der Sicht des Gerichts.
A
Akteneinsicht
Das Recht des Verteidigers, die Ermittlungsakte zu lesen. Beschuldigte selbst haben dieses Recht nur eingeschränkt, ein Verteidiger bekommt die vollständige Akte. Ohne Akteneinsicht weiß niemand, worauf der Vorwurf gestützt wird, deshalb steht sie am Anfang jeder ernsthaften Verteidigung.
Anklageschrift
Das Schriftstück, mit dem die Staatsanwaltschaft ein Verfahren vor Gericht bringt. Sie benennt die vorgeworfene Tat, die Beweismittel und die angewandten Strafvorschriften. Nach Zustellung haben Sie Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, bevor das Gericht über die Eröffnung entscheidet.
Aussageverweigerungsrecht
Als Beschuldigter müssen Sie nichts zur Sache sagen, weder bei der Polizei noch vor Gericht. Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden, wenn Sie vollständig schweigen. Wer dagegen nur teilweise aussagt, öffnet die Tür für Rückschlüsse, deshalb gehört diese Entscheidung besprochen und nicht spontan getroffen.
B
Beschuldigter
Wer im Ermittlungsverfahren einer Straftat verdächtigt wird. Mit der förmlichen Stellung als Beschuldigter entstehen zugleich Rechte, vor allem das Schweigerecht und das Recht auf einen Verteidiger. Sobald Sie als Beschuldigter geführt werden, sind Sie nicht mehr bloßer Zeuge, und das ändert alles. Mehr dazu unter zu Unrecht einer Straftat beschuldigt.
Berufung
Das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts. In der Berufung wird der Fall vollständig neu verhandelt, Zeugen werden erneut gehört. Die Frist beträgt eine Woche ab Verkündung des Urteils (§ 314 StPO).
Beschlagnahme
Die Sicherstellung von Gegenständen durch die Ermittlungsbehörden, typischerweise Handy, Laptop oder Unterlagen. Die Auswertung dauert oft Monate und liefert in vielen Verfahren das entscheidende Material. Gegen die Beschlagnahme lässt sich gerichtlich vorgehen.
Bewährung
Eine Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn das Gericht erwartet, dass Sie künftig keine Straftaten mehr begehen. Sie müssen die Strafe dann nicht antreten, solange Sie die Auflagen einhalten und sich in der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lassen. Ein Praxisbeispiel steht im Fallbericht zum Bewährungswiderruf.
Bußgeldbescheid
Der Bescheid im Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa nach einer Geschwindigkeitsmessung. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingehen (§ 67 OWiG), danach wird der Bescheid rechtskräftig. Mehr dazu unter Ordnungswidrigkeiten und Blitzer.
D
Diversion
Im Jugendstrafrecht die Möglichkeit, ein Verfahren ohne Urteil zu beenden, etwa durch ein Gespräch, eine Arbeitsauflage oder eine Wiedergutmachung. Für junge Menschen ist das oft der wichtigste Weg, weil kein Eintrag im Führungszeugnis droht. Mehr dazu unter Jugendstrafrecht.
Durchsuchung
Das Betreten und Durchsuchen von Wohnung, Auto oder Geschäftsräumen, in aller Regel auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen, widersprechen Sie der Maßnahme ausdrücklich und geben Sie nichts freiwillig heraus. Ob die Durchsuchung rechtmäßig war, lässt sich später überprüfen, und daraus wird gelegentlich ein Verwertungsverbot.
E
Einlassung
Die Äußerung des Beschuldigten zur Sache, mündlich oder schriftlich. Sinnvoll ist sie erst, wenn die Akte bekannt ist und die Verteidigungslinie steht. Eine unbedachte Einlassung in der ersten Vernehmung ist einer der häufigsten Fehler im Strafverfahren.
Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren endet, ohne dass es zu einem Urteil kommt. Das geschieht mangels Tatverdachts, wegen geringer Schuld oder gegen eine Geldauflage. Für Betroffene ist das häufig das beste erreichbare Ergebnis, weil keine Verurteilung im Register erscheint.
Ermittlungsverfahren
Die erste Phase des Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den Verdacht, am Ende steht die Anklage, ein Strafbefehl oder die Einstellung. In dieser Phase lässt sich am meisten erreichen, weil die Weichen noch nicht gestellt sind.
F
Fahrerlaubnis, vorläufige Entziehung
Nach Verkehrsdelikten kann das Gericht die Fahrerlaubnis schon im Ermittlungsverfahren vorläufig entziehen, lange vor einem Urteil. Diese Entscheidung fällt oft binnen Tagen, deshalb zählt hier jeder Tag. Mehr dazu unter Verkehrsstrafrecht.
Fahrverbot
Ein zeitlich befristetes Verbot, ein Fahrzeug zu führen. Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis bekommen Sie den Führerschein danach ohne neue Prüfung zurück. In Bußgeldverfahren lässt sich ein Fahrverbot in vielen Fällen gegen eine höhere Geldbuße abwenden.
G
Geldstrafe und Tagessatz
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines einzelnen Tagessatzes nach Ihrem Nettoeinkommen. Deshalb kann dieselbe Tat für zwei Menschen sehr unterschiedlich teuer werden.
Gesamtstrafe
Werden mehrere Taten gemeinsam abgeurteilt, bildet das Gericht daraus eine Gesamtstrafe. Sie ist höher als die schwerste Einzelstrafe, aber niedriger als die Summe aller Einzelstrafen. Ob alte Verurteilungen einbezogen werden, hat oft erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis.
H
Haftbefehl
Die richterliche Anordnung der Untersuchungshaft, gestützt auf einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Gegen den Haftbefehl gibt es Rechtsmittel, und häufig lässt sich die Vollziehung gegen Auflagen aussetzen.
Hauptverhandlung
Der Prozess vor Gericht. Nach der Anklageverlesung folgen die Einlassung, die Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen, die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten. Danach ergeht das Urteil.
J
Jugendstrafrecht
Gilt für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und häufig auch für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren. Im Vordergrund steht die Erziehung, nicht die Vergeltung, entsprechend anders sind die Rechtsfolgen. Mehr dazu unter Jugendstrafrecht.
K
Körperverletzung
Die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen. In der Praxis stehen sich oft zwei Darstellungen gegenüber, ohne Zeugen und ohne objektive Beweise. Wie man solche Verfahren angeht, steht unter Anzeige wegen Körperverletzung, Aussage gegen Aussage.
N
Nebenklage
Die aktive Beteiligung des Verletzten am Strafverfahren. Als Nebenkläger erhalten Sie Akteneinsicht, dürfen Fragen stellen und Beweisanträge stellen. Mehr dazu unter Nebenklage.
Notwehr
Die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Liegt Notwehr vor, ist die Tat nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. In der Praxis streiten die Beteiligten meist darüber, wer angefangen hat und ob die Abwehr noch erforderlich war.
O
Offizialdelikt und Antragsdelikt
Offizialdelikte verfolgt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, sobald sie davon erfährt. Antragsdelikte, etwa die Beleidigung, setzen dagegen einen Strafantrag des Verletzten voraus. Eine Anzeige zurückzunehmen beendet ein Offizialdelikt deshalb nicht.
Ordnungswidrigkeit
Ein Rechtsverstoß unterhalb der Strafbarkeit, geahndet mit einer Geldbuße statt mit einer Strafe. Es gibt keine Vorstrafe, wohl aber Punkte und im Wiederholungsfall ein Fahrverbot.
P
Pflichtverteidiger
In schwerwiegenden Fällen bestellt das Gericht einen Verteidiger, etwa bei Untersuchungshaft oder bei einer hohen drohenden Freiheitsstrafe. Das hat nichts mit Ihrem Einkommen zu tun, sondern allein mit den Umständen des Falles. Sie dürfen dabei einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen.
Plädoyer
Der Schlussvortrag am Ende der Beweisaufnahme. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung bewerten darin das Ergebnis und beantragen eine Rechtsfolge. Das letzte Wort hat danach der Angeklagte.
R
Revision
Das Rechtsmittel, mit dem ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Neue Zeugen werden nicht mehr gehört, es zählt allein, ob das Gericht Verfahrensrecht und materielles Recht richtig angewandt hat. Die Frist zur Einlegung beträgt eine Woche (§ 341 StPO). Mehr dazu unter Revision.
S
Schöffe
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung, die in der Hauptverhandlung mit vollem Stimmrecht mitentscheiden. Sie urteilen über Schuld und Strafe gleichberechtigt mit den Berufsrichtern.
Strafbefehl
Eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung, beantragt von der Staatsanwaltschaft und erlassen vom Gericht. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht eingehen (§ 410 StPO), sonst steht die Verurteilung fest wie ein Urteil.
Strafmaß
Die konkrete Rechtsfolge, die das Gericht innerhalb des gesetzlichen Rahmens festsetzt. Berücksichtigt werden unter anderem Vorstrafen, das Verhalten nach der Tat, ein Geständnis und eine Wiedergutmachung. Genau hier entscheidet sich, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
T
Täter-Opfer-Ausgleich
Der Versuch, den Konflikt zwischen Beschuldigtem und Verletztem außergerichtlich zu klären, etwa durch Entschuldigung und Schadenswiedergutmachung. Gelingt er, wirkt sich das deutlich auf das Verfahren aus, bis hin zur Einstellung.
U
Unschuldsvermutung
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig. Eine Anzeige, eine Durchsuchung oder ein Zeitungsartikel ändern daran nichts. Die Praxis sieht oft anders aus, gerade im beruflichen Umfeld, und genau dagegen arbeitet eine gute Verteidigung.
Untersuchungshaft
Haft vor dem Urteil, um das Verfahren zu sichern. Sie ist keine vorweggenommene Strafe, wird von Betroffenen aber genauso erlebt. Haftprüfung, Haftbeschwerde und die Aussetzung gegen Auflagen sind die Wege, aus ihr wieder herauszukommen.
V
Verjährung
Nach Ablauf bestimmter Fristen darf eine Tat nicht mehr verfolgt werden. Wie lang die Frist ist, hängt von der angedrohten Höchststrafe ab, sie kann ruhen oder durch Ermittlungsmaßnahmen unterbrochen werden. Ein Beispiel aus dem Sexualstrafrecht steht unter Verjährung beim sexuellen Übergriff.
Vernehmung
Die förmliche Befragung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen und nichts sagen. Zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Ladung müssen Sie erscheinen, aussagen müssen Sie auch dort nicht.
Vorladung
Die schriftliche Aufforderung, zu einem Termin zu erscheinen. Entscheidend ist, in welcher Rolle Sie geladen sind, als Zeuge oder als Beschuldigter. Sprechen Sie mit einem Verteidiger, bevor Sie den Termin wahrnehmen. Ein Beispiel aus dem Betäubungsmittelrecht steht unter Vorladung nach Paragraf 29 BtMG.
W
Wahlverteidiger
Der Anwalt, den Sie selbst beauftragen und bezahlen, im Unterschied zum gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger. Sie bestimmen, wer Sie verteidigt, und Sie können den Verteidiger jederzeit wechseln.
Widerruf der Bewährung
Das Gericht ordnet an, dass eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe doch vollstreckt wird, etwa nach einer neuen Straftat oder bei beharrlichem Verstoß gegen Auflagen. Hier steht Freiheit oder Haft auf dem Spiel, und es gibt mehr Verteidigungsmöglichkeiten, als die meisten erwarten.
Z
Zeugnisverweigerungsrecht
Angehörige eines Beschuldigten dürfen die Aussage verweigern, dazu zählen Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder und Geschwister. Wer einmal ausgesagt hat, kann die Aussage später nicht ungeschehen machen, deshalb sollte diese Entscheidung vor der Vernehmung fallen.
Sie haben einen Begriff aus einem Schreiben der Polizei oder des Gerichts gelesen, der hier nicht steht?
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