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Willkommen in meinem Blog
Auf meinen verlinkten Social-Mediakanälen nehme ich Sie (soweit es die knappe Zeit erlaubt) mit in die Welt des Strafrechts und in meinen Alltag als Strafverteidiger – sowie hier und da auch als Privatperson. Erfahren Sie mehr darüber, wie das Strafprozessrecht funktioniert und lernen Sie auf unterhaltsame Weise etwa, wie Sie sich gegen Strafbefehle, Untersuchungshaft, Verkehrskontrollen und einiges mehr zur Wehr setzen können. Im Nachgang finden Sie eine Auflistung einiger Kurzartikel und -beiträge, die ich in meiner Tätigkeit als Autor bei Anwalt.de veröffentlicht habe. Die Liste auf allen Kanälen wächst stetig – es lohnt sich also ab und an reinzuschauen!

§ 29 BtMG: Strafrahmen, Tatbestände und Verteidigung
§ 29 BtMG ist die zentrale Strafvorschrift des Betäubungsmittelgesetzes. Welche Strafe droht, wann Verfahren eingestellt werden und was nach einer Vorladung zu tun ist.

Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben
Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis,

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs
Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung
Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten

Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz
Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung

Zuhälterei Strafe
Zuhälterei nach § 181a StGB ist ein schwerwiegender Straftatbestand mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bereits im Ermittlungsverfahren drohen einschneidende Maßnahmen. Eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung ist entscheidend, um Rechte zu wahren, Vorwürfe einzugrenzen und gravierende rechtliche sowie persönliche Folgen zu vermeiden.

§ 31 BtMG: Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31 BtMG bietet kooperativen Beschuldigten die Chance auf deutliche Strafmilderung oder vollständiges Absehen von Strafe. Entscheidend sind freiwillige, wahrheitsgemäße und rechtzeitige Angaben, die zu wesentlichen Ermittlungserfolgen führen. Zugleich birgt jede Kooperation erhebliche Risiken, weshalb eine frühzeitige, strategisch durchdachte anwaltliche Beratung unverzichtbar ist.

§ 29 BtMG Strafmaß Jugendstrafrecht
Jugendliche, die wegen § 29 BtMG auffallen, profitieren oft von den milderen Regeln des Jugendstrafrechts. Statt harter Strafen stehen Erziehung, Einsicht und Prävention im Vordergrund. Bei Ersttätern bestehen gute Chancen auf Verfahrenseinstellungen oder pädagogische Maßnahmen, wenn frühzeitig eine durchdachte Verteidigungsstrategie verfolgt wird.

Sexueller Übergriff: Verjährung
Die Verjährung sexueller Übergriffe richtet sich nach dem Strafrahmen und beträgt je nach Schwere der Tat 5 bis 30 Jahre. Bei Minderjährigen ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers. Unterbrechungshandlungen können die Frist neu starten. Eine genaue rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.

§ 184b StGB Ersttäter-Strafe
§ 184b StGB sieht für Ersttäter trotz fehlender Vorstrafen hohe Strafen vor. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bewährung ist möglich, wenn positive Sozialprognose, Reue und therapeutische Maßnahmen vorliegen. Frühzeitige anwaltliche Verteidigung entscheidet über Strafmaß, Einstellung oder Bewährung.

Versuchter Totschlag durch Unterlassen
Versuchter Totschlag durch Unterlassen setzt eine Garantenstellung und bedingten Vorsatz voraus. Das Strafrecht erfasst auch Nichtstun, wenn eine Handlungspflicht besteht. Besonders komplex ist die Abgrenzung zu bewusster Fahrlässigkeit. Eine frühzeitige, professionelle Strafverteidigung ist entscheidend, um rechtliche Folgen wirksam zu begrenzen.
