Ausgangslage
Mein Mandant musste sich vor Gericht wegen des Vorwurfs verantworten, kinderpornographisches beziehungsweise jugendpornographisches Material verbreitet zu haben. Ein sehr unschöner Vorwurf und die Beweislage war eindeutig. Die digitalen Spuren ließen sich dem Mandanten zweifelsfrei zuordnen, sodass eine Verurteilung dem Grunde nach nicht realistisch in Frage gestellt werden konnte.
Im Raum stand eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung erhebliche Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben des Mandanten gehabt hätte. Neben den strafrechtlichen Folgen drohten der Verlust des Arbeitsplatzes, der Abbruch sozialer Beziehungen und eine nachhaltige Erschwerung der persönlichen Wiedereingliederung. Dazu kommt, dass man mit entsprechenden Delikten im Gefängnis am untersten Ende der Hierarchiekette steht – um es freundlich auszudrücken.
Die Herausforderung
Unter den gegebenen Umständen bestand das Ziel der Verteidigung nicht darin, die Tat zu leugnen oder offensichtliche Tatsachen in Abrede zu stellen – dieses hätte im Zweifel zu einer noch wesentlich härteren Bestrafung geführt. Entscheidend war vielmehr, dem Gericht ein vollständiges Bild der Persönlichkeit des Mandanten und seiner Entwicklung nach Bekanntwerden der Tat zu vermitteln.
Die Herausforderung lag darin, glaubhaft aufzuzeigen, dass von dem Mandanten künftig keine vergleichbaren Straftaten mehr zu erwarten waren und eine positive Sozialprognose gerechtfertigt werden konnte.
Die Verteidigung
Gemeinsam mit dem Mandanten wurde frühzeitig ein klarer Weg der persönlichen Aufarbeitung eingeschlagen.
Der Mandant setzte sich intensiv mit seinem Verhalten auseinander und zeigte eine ernsthafte Krankheitseinsicht. Noch vor Abschluss des Strafverfahrens nahm er therapeutische Hilfe in Anspruch und beteiligte sich eigeninitiativ an geeigneten Unterstützungs- und Selbsthilfeangeboten. Die begonnenen Maßnahmen dienten nicht allein der Bewältigung der persönlichen Problematik, sondern dokumentierten zugleich den ernsthaften Willen, zukünftige Straftaten dauerhaft zu vermeiden.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden diese Entwicklungen umfassend dargestellt und durch entsprechende Nachweise belegt. Die Verteidigung machte deutlich, dass der Mandant Verantwortung für sein Verhalten übernommen hatte und bereits erhebliche Schritte unternommen worden waren, um einer Wiederholung entgegenzuwirken.
Das Ergebnis
Das Gericht würdigte die konsequente Aufarbeitung des Geschehens, die Selbstreflektion sowie die bereits eingeleiteten therapeutischen Maßnahmen positiv. Denn Strafe bedeutet nicht nur Sühne, sondern auch Resozialisierung. Hierin liegt oftmals der Schlüssel einer erfolgreichen Verteidigung, wenn der Tatvorwurf unumstößlich ist.
Obwohl die Tatvorwürfe erheblich waren und die Beweislage keinen Zweifel zuließ, gelang es, eine Freiheitsstrafe zu erreichen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Mandanten blieb damit ein Strafvollzug erspart.
Die Entscheidung eröffnete ihm die Möglichkeit, den begonnenen therapeutischen Weg fortzusetzen und seine persönliche und berufliche Wiedereingliederung außerhalb des Strafvollzugs nachhaltig zu verfolgen.
Fazit
Der Fall zeigt, dass auch in Verfahren mit eindeutiger Beweislage eine engagierte Strafverteidigung entscheidend sein kann. Wo der Tatnachweis feststeht, richtet sich der Blick auf die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Einsicht und seine Zukunftsprognose. Eine frühzeitige therapeutische Aufarbeitung, die Übernahme von Verantwortung und ein glaubhaft dokumentierter Wille zur Veränderung können maßgeblich dazu beitragen, eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe zu vermeiden und den Weg für eine nachhaltige Rehabilitation zu eröffnen.





