
§ 29 BtMG Strafmaß Jugendstrafrecht
Jugendliche, die wegen § 29 BtMG auffallen, profitieren oft von den milderen Regeln des Jugendstrafrechts. Statt harter Strafen stehen Erziehung, Einsicht und Prävention im Vordergrund. Bei Ersttätern bestehen gute Chancen auf Verfahrenseinstellungen oder pädagogische Maßnahmen, wenn frühzeitig eine durchdachte Verteidigungsstrategie verfolgt wird.









