Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Wunstorf

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Strafverteidigung in Wunstorf

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

Adrian Schmid - Fachanwalt für Strafrecht Wunstorf

Strafrecht ist Vertrauenssache.

Profes­sionelle Strafverteidigung bundesweit.

Verteidigung ohne Kompromisse. Erfolg durch Expertise.

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Nino Decker
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Einer der wenigen Anwälte, der für sein Geld noch anständig arbeitet!! Wer Probleme hat, ist hier bestens aufgehoben.
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Hartmut Werner profile picture
Hartmut Werner
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Herr RA Schmid ist äußerst kompetent und hat mich hervorragend vertreten. Die Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen!
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Noah Otte profile picture
Noah Otte
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Habe schon eine Reihe Anwälte durch, aber er war bis lang der Beste; hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit bei Gericht ordentlich rausgeboxt. Nicht ganz günstig, aber jeden Cent wert.
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Yunus Matzen profile picture
Yunus Matzen
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Einfach perfekt in Sachen Strafrecht. Wer Probleme hat, sollte sich an ihn wenden.
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Elli Steiger profile picture
Elli Steiger
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Zivilrechtliche Angelegenheiten lehnt er leider ab, aber im Thema Strafrecht…BtM, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht…in allen Belangen mit Strafrecht bester Experte darauf schwöre ich
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Sascha Adler profile picture
Sascha Adler
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Bester Anwalt! Herr Adrian Schmid war von Anfang an korrekt, entspannt und ehrlich. Man merkt direkt, dass er Ahnung hat von dem, was er macht. Egal welche Fragen ich hatte, ich hab immer schnell eine Antwort bekommen und wurde nie im Dunkeln gelassen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt und genau dafür holt man sich einen starken Anwalt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der einen stabilen Strafverteidiger braucht. Danke nochmal für alles 💪🏻
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Nobody
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Sehr guter Anwalt kann ihn nur weiterempfehlen wenn man einen Anwalt für Strafrecht braucht dann eignet sich der Adrian Schmidt sehr sehr gut dafür der hat mich in der Sache sehr sehr gut verteidigt und habe mich auf eine kleine geringfügige Strafe rausgeholt deshalb kann ich Ihnen nur weiterempfehlen deshalb kriegt er von mir auch fünf von fünf Sterne er ist super super freundlich nett erklärt einem alles geht mit einem eine verteidigungsstrategie durch und sagt sie dann dem Richter lg Marcel Reichert
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Martin Kowalski
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„Herr Schmid und seine Mitarbeiterin sind beide sehr freundlich und arbeiten sehr schnell, wenn man mal niemanden erreicht weil sie allerhand zu tun haben wird man umgehend zurück gerufen. Herr Schmid nimmt sich bei seinen Gesprächen sehr viel Zeit und man fühlt sich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den freundlichen Kontakt.“
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jasmin salim profile picture
jasmin salim
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Sehr kompetenter Anwalt mit klarer Strategie und transparenter Kommunikation. Hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und den Fall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Absolute Empfehlung!!
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Wessam Fawal
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Vielen Dank für die kompetente Beratung. Ich wünschte, alle Anwälte würden sich Zeit nehmen, um das anzubieten, was Sie mir angeboten.

Regionale Expertise

Befinden Sie sich in einer strafrechtlichen Ausnahmesituation und benötigen kurzfristig kompetente Unterstützung? Suchen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger in Wunstorf, der Ihre Interessen konsequent und diskret vertritt?

Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie in dieser belastenden Phase mit einer engagierten und zielgerichteten Verteidigung. Strafrechtliche Vorwürfe können erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben – deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung besonders wichtig. Dank umfassender Erfahrung im Strafrecht sowie fundierter Kenntnisse der regionalen Justizstrukturen setze ich mich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. In Wunstorf und der umliegenden Region erhalten Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie, persönliche Betreuung und absolute Vertraulichkeit.

Als Ihr Strafverteidiger für Wunstorf vertrete ich Sie bei sämtlichen Vorwürfen des allgemeinen Strafrechts. Stets engagiert, diskret und mit klarem Fokus auf Ihre Interessen. Durch meine langjährige Tätigkeit im Strafrecht kenne ich die Abläufe und Besonderheiten der regionalen Gerichte und Ermittlungsbehörden genau. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und das Verständnis für Ihre individuelle Situation bilden dabei die Grundlage einer effektiven Verteidigung.

Vorwürfe im Sexualstrafrecht stellen für Betroffene oft eine enorme persönliche Belastung dar und können weitreichende Auswirkungen auf das private, berufliche und gesellschaftliche Leben haben. In solchen sensiblen Verfahren ist eine diskrete, besonnene und zugleich konsequente Verteidigung besonders wichtig. Ich begleite Sie mit der notwendigen Sensibilität und setze mich dafür ein, dass Ihr Fall sachlich und fair behandelt wird. Dabei stehen der Schutz Ihrer Rechte, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine strategisch durchdachte Verteidigung stets im Mittelpunkt.

Das Jugendstrafrecht verlangt neben juristischer Erfahrung vor allem Verständnis und Sensibilität im Umgang mit jungen Menschen. Ich begleite Jugendliche und Heranwachsende mit einer individuellen und verantwortungsvollen Verteidigungsstrategie. Im Mittelpunkt des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke und die positive Entwicklung der Betroffenen. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die auf die persönliche Situation abgestimmt sind und die Zukunftschancen des jungen Menschen bestmöglich schützen. Auch die Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe, Schulen und weiteren beteiligten Stellen spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die A2 führt unmittelbar an Wunstorf vorbei und gehört zu den meistbefahrenen Autobahnen Deutschlands. Entsprechend häufig entstehen in der Region Verfahren nach Verkehrsunfällen, Geschwindigkeitsverstößen und anderen Vorfällen im Straßenverkehr. Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe können erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere dann, wenn ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht und dadurch auch berufliche Konsequenzen entstehen. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in Wunstorf bei sämtlichen Verkehrsstrafverfahren, unter anderem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung nach Verkehrsunfällen. Gerade im Verkehrsstrafrecht kommt es auf eine schnelle und strategische Verteidigung an, da Gerichte und Behörden häufig strenge Maßstäbe anlegen. Durch frühzeitige Akteneinsicht und eine gezielte rechtliche Prüfung leite ich umgehend alle erforderlichen Schritte ein, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.

Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht werden von Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften mit besonderer Intensität geführt. Bei Vorwürfen wegen Besitzes, Handels oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln ist daher eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung entscheidend. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die typischen Ermittlungsmaßnahmen sowie die Abläufe bei Polizei und Staatsanwaltschaft genau. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie, die sowohl die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens als auch Ihre persönliche Situation berücksichtigt. Ziel ist es stets, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen und die Folgen des Verfahrens so gering wie möglich zu halten.

Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sind häufig äußerst komplex und können sowohl beruflich als auch privat schwerwiegende Folgen haben. Eine frühzeitige und strategische Verteidigung ist daher von zentraler Bedeutung. Ich vertrete Mandanten in anspruchsvollen Verfahren des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und entwickle individuelle Lösungen für die jeweilige Situation. Ermittlungsbehörden und spezialisierte Staatsanwaltschaften gehen in diesen Verfahren oftmals mit umfangreichen Maßnahmen vor, insbesondere bei Durchsuchungen von Wohn- oder Geschäftsräumen ist schnelles anwaltliches Handeln entscheidend. Bei Bedarf arbeite ich eng mit Steuerberatern, Sachverständigen und Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine umfassende und effektive Verteidigung sicherzustellen.

Die Revision als außerordentliches Rechtsmittel verlangt höchste juristische Präzision sowie ein tiefgehendes Verständnis strafprozessualer Zusammenhänge. Ich übernehme Revisionsverfahren gegen Urteile der zuständigen Gerichte in Wunstorf und der Region und prüfe diese sorgfältig auf mögliche Rechtsfehler. Auf Grundlage einer detaillierten Analyse des erstinstanzlichen Verfahrens fertige ich fundierte Revisionsbegründungen an und entwickle eine klar strukturierte Rechtsmittelstrategie. Die Erfolgsaussichten einer Revision hängen maßgeblich von dieser gründlichen und kritischen Aufarbeitung des gesamten Verfahrens ab. Auch nach einem erstinstanzlichen Urteil stehe ich Ihnen als Strafverteidiger konsequent zur Seite und setze mich engagiert für die Wahrung Ihrer Rechte im Revisionsverfahren ein.

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und Ihre Interessen umfassend geltend zu machen. Ich vertrete Sie als Nebenkläger in Wunstorf mit der notwendigen Sensibilität und dem klaren Fokus auf Ihre Rechte. Dabei stelle ich sicher, dass Ihre Stimme im Verfahren Gehör findet und Sie sämtliche prozessualen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen können. Eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung sowie ein respektvoller Umgang mit Ihrer Situation stehen für mich dabei im Vordergrund.

Auch Ordnungswidrigkeiten können spürbare Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot drohen. Ich vertrete Ihre Interessen in sämtlichen Bußgeldverfahren im Raum Wunstorf und begleite Sie zuverlässig durch alle Verfahrensstadien. Von der Prüfung des Bußgeldbescheids über die fristgerechte Einlegung des Einspruchs bis hin zur Vertretung in der Hauptverhandlung übernehme ich die vollständige rechtliche Betreuung. Ziel ist es, für Sie bestmögliche Ergebnisse zu erreichen, etwa durch eine Verfahrenseinstellung, eine Reduzierung der Geldbuße oder die Vermeidung eines Fahrverbots.

Auch während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe besteht häufig Bedarf an kompetenter rechtlicher Unterstützung im Strafvollzug und in der Strafvollstreckung. Ich vertrete Ihre Interessen in allen entsprechenden Angelegenheiten im Raum Wunstorf und darüber hinaus. Dazu gehört insbesondere die Begleitung bei Anträgen auf Vollzugslockerungen, vorzeitige Entlassung sowie die rechtliche Unterstützung bei Beschwerden über Vollzugsbedingungen. Ein persönlicher, respektvoller Umgang und ein tiefes Verständnis für Ihre Situation im Vollzug bilden dabei die Grundlage meiner Tätigkeit, um Ihre Rechte konsequent zu wahren und durchzusetzen.

Hilfe benötigt?

Der Ablauf

Erste Kontaktaufnahme & Notfallhilfe

Strafrechtliche Situationen kennen keine Bürozeiten. Erreichen Sie meine Kanzlei entweder telefonisch (0511 51524700), oder schildern Sie mir Ihr Anliegen außerhalb der Bürozeiten gerne unter Übersendung aller wesentlichen Dokumente direkt auf der Website – wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen steht Ihnen auch mein 24/7-Notfallkontakt jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie in einer entsprechenden Ausnahmesituation an unter 0511 51524709. Sie erreichen dort auch außerhalb der Bürozeiten entweder mich direkt oder jemanden aus meinem Team, der sofort handeln kann.

Persönliches Erstgespräch in meiner Kanzlei im Volgersweg

Ausführliche Besprechung Ihrer Situation in vertrauensvoller Atmosphäre – Entwicklung einer auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmten Verteidigungsstrategie

Kompetente Vertretung vor Ort

Vertretung vor dem Amts- und Landgericht Wunstorf sowie anderen Gerichten in der Region – persönliche Begleitung durch alle Verfahrensstadien mit kontinuierlicher Information über den Verfahrensstand

Meine Kanzlei in Hannover

Als Strafverteidiger bin ich seit vielen Jahren fest in der Rechtslandschaft in Hannover verankert und vertrete Mandanten regelmäßig vor den dortigen Gerichten. Die Kanzlei liegt zentral und ist dadurch in dringenden Fällen schnell erreichbar. Auch aus Wunstorf ist sie dank guter Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr und dem Auto problemlos und zeitnah zu erreichen.

Durch meine langjährige Tätigkeit vor Ort verfüge ich über eine realistische Einschätzung der Abläufe bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in der Region. Dies ermöglicht mir, für jeden Fall eine passgenaue und strategisch durchdachte Verteidigung zu entwickeln. Als Kanzleiinhaber garantiere ich Ihnen eine persönliche und kontinuierliche Betreuung ohne wechselnde Ansprechpartner. In allen strafrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als verlässlicher und engagierter Verteidiger zur Seite.

Mein Verständnis von Strafverteidigung

Unser Rechtsstaat garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Schuld wird durch ein Gericht festgestellt, nicht durch eine Vorladung, nicht durch einen Medienartikel und nicht durch ein Ermittlungsverfahren. Diesen Grundsatz nehme ich ernst. In einer Zeit, in der Staatsanwaltschaften und Gerichte unter erheblichem Druck stehen, ist eine engagierte Strafverteidigung wichtiger denn je.

Meine Aufgabe ist es, meinen Mandantinnen und Mandanten als Fürsprecher zur Seite zu stehen, ihnen eine faire Behandlung zu sichern und die Lücken zu schließen, die ohne anwaltliche Vertretung entstehen würden. Für diesen Anspruch stehe ich mit meinem Namen und meiner Arbeit.

Lokale Erfolgsfaktoren

Im Strafrecht spielt die Kenntnis der örtlichen Strukturen eine zentrale Rolle für den Ausgang eines Verfahrens. Die Gerichte in Hannover folgen eigenen Abläufen und setzen teils spezifische Maßstäbe an, die sich aus der täglichen Praxis vor Ort ergeben.

Als in Hannover tätiger Fachanwalt für Strafrecht bin ich mit den zuständigen Behörden bestens vertraut und kann Verfahren realistisch einschätzen sowie gezielt steuern. Die räumliche Nähe zu Gerichten und Staatsanwaltschaft ermöglicht zudem eine zügige Akteneinsicht und ein schnelles Reagieren auf verfahrensrelevante Entwicklungen. Diese regionale Erfahrung und die direkte Einbindung in die Abläufe vor Ort verschaffen einen wichtigen Vorteil bei der Strafverteidigung in Wunstorf und Umgebung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf – idealerweise bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Je früher ich in Ihr Verfahren eingebunden werde, desto besser kann ich Ihre Verteidigung vorbereiten.

Als Strafverteidiger mit Sitz in Hannover biete ich einen 24/7-Notfallkontakt. Bei akuten Situationen wie Festnahmen oder Durchsuchungen kann ich kurzfristig reagieren und zu Ihnen kommen. Die zentrale Lage meiner Kanzlei ermöglicht schnelle Reaktionszeiten im Stadtgebiet.

Die Dauer von Strafverfahren variiert stark je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts. Einfachere Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während komplexere Fälle auch über ein Jahr dauern können. Als Ihr Anwalt setze ich mich für eine zügige Bearbeitung ein.

Ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei in Hannover ist für eine optimale Beratung ideal. In Ausnahmefällen sind jedoch auch Beratungen per Telefon oder Video möglich. Für die beste Verteidigungsstrategie empfehle ich zumindest ein erstes persönliches Treffen.

Durch meine langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger in Hannover kenne ich die lokalen Staatsanwälte, Richter und Verfahrensabläufe sehr gut. Diese Kenntnisse sind ein wichtiger Vorteil für Ihre Verteidigung, da ich die Arbeitsweise und Tendenzen der lokalen Justiz einschätzen kann.

Die Kosten für eine Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung und hängen vom Umfang und der Schwere des Vorwurfs ab. Im ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten. Die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht im Strafverfahren anders als im Zivilrecht nicht. Bei besonders gravierenden Tatvorwürfen kommt jedoch die Pflichtverteidigung in Betracht. Sie hängt nicht von Ihrer finanziellen Situation ab, sondern allein von den Umständen des Falles, etwa Untersuchungshaft, einer hohen drohenden Freiheitsstrafe oder einer geistigen Schwerbehinderung.

Ja, ich vertrete Sie bei allen Arten von Betäubungsmitteldelikten in Hannover und der Region. Durch meine Erfahrung mit der lokalen Drogenpolitik und den spezifischen Vorgehensweisen der hannoverschen Behörden in BtMG-Verfahren kann ich eine effektive Verteidigung gewährleisten.

Kontaktieren Sie mich umgehend, bevor Sie mit der Polizei sprechen. Als Ihr Anwalt für Strafrecht berate ich Sie zu Ihrem Aussageverhalten und begleite Sie auf Wunsch zur Vernehmung. In vielen Fällen kann es ratsam sein, zunächst keine Aussage zu machen, bis wir Akteneinsicht erhalten haben.

Hauptverhandlungen folgen einem festgelegten Ablauf: Zunächst erfolgt die Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft, dann haben Sie die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern (oder zu schweigen). Es folgt die Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und Gutachtenerstattung. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung haben Sie das letzte Wort. Als Ihr Verteidiger bereite ich Sie gründlich auf diesen Ablauf vor.

Ja, auch nach einer Verurteilung kann ich Sie unterstützen – sei es durch Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision oder durch Beratung zu Themen wie Strafaufschub, Ratenzahlung oder Strafvollzug. Auch bei Bewährungsfragen stehe ich Ihnen zur Seite.

Philosophie

Als Verfechter unseres Rechtsstaates und unserer Verfassung bin ich der Überzeugung, dass jeder Grundrechtsträger und damit jeder Mensch ein faires Verfahren nach den geltenden Regeln verdient hat, bevor seine Schuld festgetellt werden kann. Strafprozessrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“ und hat damit eine überragenden Stellenwert, der leider oftmals verkannt wird. In Zeiten einer überlasteten Justiz wird der Tatvorwurf daher oftmals nicht hinreichend genau untersucht, in den Medien findet nicht selten ohne Fach- und Aktenkenntnisse bereits eine wertende Berichterstattung und Einordnung statt, bevor sich ein Gericht überhaupt mit dem Fall, geschweige denn mit der Person des Betroffenen, befasst hat.

Nach meinem Verständnis ist es eine der vornehmsten Aufgaben des Strafverteidigers, sich der Vorverurteilung seines Mandanten entgegenzustellen, ihm als Fürsprecher beizustehen und damit der Ungerechtigkeit vorzubeugen, wenn sonst keiner mehr da ist. Für diesen Kampf um das Recht stehe ich.

Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben

  Ausgangslage Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar. Die Bewährung bezog sich auf eine Verurteilung wegen Mordes, die rund zwanzig Jahre zurücklag. 18 Jahre hatte der Mandant verbüßt, danach war der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Bis zu dieser Tat war er unbescholten gewesen. Noch während der Haft hatte er nach einer psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis verloren. Er hielt diese Untersuchung für nicht rechtmäßig und

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paragraph 183 stgb

Fallbericht: Einstellung eines komplexen Wirtschaftsstrafverfahrens wegen Subventionsbetrugs

Ausgangslage Mein Mandant, ein mittelständischer Unternehmer, sah sich mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs in mehreren Fällen konfrontiert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll er im Rahmen verschiedener Förderprogramme unzutreffende Angaben gemacht und dadurch unrechtmäßig staatliche Subventionen erlangt haben. Die Vorwürfe hatten für den Mandanten existenzbedrohende Dimensionen. Neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen standen insbesondere eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie der vollständige Verlust seiner beruflichen Existenz im Raum. Die Herausforderung Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass die Ermittlungsbehörden von einem weitgehend abgeschlossenen Tatverdacht ausgingen. Umfangreiche Geschäftsunterlagen waren beschlagnahmt worden und bildeten die zentrale Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Bewertung. Aus Sicht der Anklage schien die

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sexuelle belästigung sexuelle nötigung unterschied

Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert, auf seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial besessen zu haben. Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hatte erhebliche Auswirkungen auf sein privates und berufliches Umfeld. Der Vorwurf zählt zu denjenigen Straftaten, die regelmäßig mit einer erheblichen sozialen Stigmatisierung verbunden sind. Die Ermittlungsbehörden gingen zunächst davon aus, dass die auf dem Mobiltelefon aufgefundenen Dateien einen eindeutigen Nachweis für den Besitz entsprechender Inhalte darstellten. Die Herausforderung Die Beweislage erschien auf den ersten Blick belastend. Auf dem sichergestellten Mobiltelefon befanden sich Dateien, die den Tatverdacht begründeten. Für die Strafbarkeit genügt jedoch nicht allein das

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strafe für versuchten totschlag

Fallbericht: Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung konfrontiert. Anlass des Ermittlungsverfahrens war die Strafanzeige einer Frau, die angab, von dem Mandanten gegen ihren Willen geküsst worden zu sein. Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts stellte für den Mandanten eine erhebliche persönliche Belastung dar. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens drohten ihm erhebliche Auswirkungen auf sein berufliches und privates Umfeld. Umso wichtiger war eine frühzeitige und strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. Die Herausforderung Die Beweislage war von Beginn an durch eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweismittel standen nicht zur Verfügung. Weder existierten neutrale Zeugen noch technische Aufzeichnungen oder sonstige

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Fallbericht: Einstellung eines Vergewaltigungsverfahrens in der Berufungsinstanz

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Student, wandte sich erst in der Berufungsinstanz an meine Kanzlei, nachdem er in erster Instanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das Verfahren schien zunächst eine ungünstige Ausgangslage zu bieten. Gleichwohl zeigte eine sorgfältige Analyse der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, dass erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung bestanden. Nach Schilderung des Mandanten war die Verteidigung in erster Instanz von einer konfrontativen Prozessführung geprägt. Der Schwerpunkt lag auf einer scharfen Infragestellung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Der Mandant fühlte sich damit ins falsche Licht gerückt und hatte das Vertrauen in diese Vorgehensweise verloren. Er suchte

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Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert

Ausgangslage Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum. Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Herausforderung Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven

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strafmaß drogenhandel

Fallbericht: Erfolgreiche Haftabwendung in einem Betäubungsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Ausgangslage Mein Mandant, ein junger Mann ohne einschlägige Vorstrafen, geriet im Rahmen einer Verkehrskontrolle in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs im Rahmen einer zunächst harmlosen Routinekontrolle im Straßenverkehr wurde eine größere Menge Cannabis aufgefunden. Aufgrund der Menge ging die Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass der Besitz nicht mehr dem Eigenkonsum diente, sondern der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand – dieses Delikt ist auch nach der Teillegalisierung nach wie vor strafbar. Noch im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Die Herausforderung Die Ausgangslage war für den

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Fallbericht: Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach erfolgreicher Haftbeschwerde

Ausgangslage Mein Mandant sah sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie gefährliche Körperverletzung vor. Nach den Vorwürfen soll er seine eigenen Kinder über einen längeren Zeitraum misshandelt haben. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mandanten Untersuchungshaft angeordnet. Das Gericht begründete dies mit dem Vorliegen von Fluchtgefahr sowie Wiederholungsgefahr. Auch wenn Knast am Ende Knast ist, dient die Untersuchungshaft nicht der Bestrafung, sondern der Sicherung des Verfahrens. Dieses muss man sehen und genau hier mit chirurgischer Präzision anknüpfen. Die angenommenen engen Kontakte des Mandanten in die Schweiz und die konfliktreiche Trennung von seiner Ehefrau

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Fallbericht: Freispruch vom Vorwurf der Geiselnahme nach sechsmonatiger Hauptverhandlung

Ausgangslage Mein Mandant, einer von drei syrischen Friseuren, sah sich vor dem Landgericht mit schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Die Anklage umfasste unter anderem Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung. Der mutmaßlich Geschädigte trat im Verfahren als anwaltlich vertretener Nebenkläger auf. Hintergrund des Konflikts war ein eskalierter Streit innerhalb des Friseurbetriebs. Der Nebenkläger hatte sich von dem gemeinsamen Geschäft gelöst, Stammkunden übernommen und diese ohne Rechnung bedient. Das Geschäft meines Mandanten drohte zu zerfallen. Aus dieser wirtschaftlichen Auseinandersetzung entwickelte sich ein Strafverfahren mit erheblichen persönlichen Konsequenzen. Die besondere Brisanz des Verfahrens Für meinen Mandanten stand weit mehr auf dem Spiel als eine

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