Fallbericht: Berufliche Existenz trotz Trunkenheitsfahrt gesichert

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein selbstständiger Handelsvertreter wurde mit 1,8 Promille am Steuer kontrolliert.
  • Am Alkoholwert war kaum zu rütteln, auf dem Spiel stand seine berufliche Existenz.
  • Die Verteidigung griff formale Unregelmäßigkeiten bei der Blutentnahme auf.
  • Ergebnis: Die Folgen für die Fahrerlaubnis blieben auf das Nötigste begrenzt.

Ausgangslage

Mein Mandant, ein selbstständiger Handelsvertreter, wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen. Aufgrund des festgestellten Alkoholwertes drohten ihm erhebliche strafrechtliche und führerscheinrechtliche Konsequenzen. Neben einer empfindlichen Geldstrafe standen insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine längere Sperrfrist im Raum.

Für den Mandanten hätte dies weitreichende Folgen gehabt. Da seine berufliche Tätigkeit nahezu vollständig auf die tägliche Nutzung seines Fahrzeugs angewiesen war, stand seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

Die Herausforderung

Die Ausgangslage erschien zunächst eindeutig. Sowohl der Atemalkoholtest als auch die anschließende Blutentnahme belegten eine erhebliche Alkoholisierung. An den objektiven Feststellungen ließ sich kaum rütteln.

Dennoch war früh erkennbar, dass sich die Verteidigung nicht allein auf die Frage der Tatbegehung beschränken durfte. Entscheidend war vielmehr, die rechtlichen und persönlichen Folgen für den Mandanten so gering wie möglich zu halten und eine Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Strafverfahrens als auch seiner beruflichen Situation gerecht wurde.

Die Verteidigung

Zunächst wurde das Ermittlungsverfahren umfassend auf mögliche Verfahrensfehler überprüft. Dabei zeigte sich, dass bei der Durchführung der Blutentnahme formale Unregelmäßigkeiten vorlagen, die im weiteren Verfahren aufgegriffen wurden.

Gleichzeitig wurde der Fokus auf die persönlichen Umstände des Mandanten gelegt. Es konnte detailliert dargelegt werden, dass der Verlust der Fahrerlaubnis erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen gehabt hätte und zahlreiche Kundenbeziehungen sowie laufende Geschäftsverpflichtungen unmittelbar gefährdet gewesen wären.

Darüber hinaus entwickelte die Verteidigung gemeinsam mit dem Mandanten ein überzeugendes Konzept zur nachhaltigen Verhaltensänderung. Der Mandant zeigte frühzeitig Einsicht in sein Fehlverhalten und begann noch während des Verfahrens eine Entwöhnungstherapie und einen Abstinenznachweis. Dieses freiwillige Engagement dokumentierte, dass er die Tat ernst nahm und bereit war, die notwendigen Konsequenzen für sein zukünftiges Verhalten zu ziehen.

Das Ergebnis

Im Ergebnis gelang es, die Auswirkungen der Verurteilung deutlich abzumildern.

Die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen konnten auf das notwendige Maß begrenzt werden, sodass der Mandant durch entsprechende Koordination und Treffen von Vorkehrungen seine wichtigsten geschäftlichen Verpflichtungen erfüllen konnte, ohne seinen Beruf gänzlich aufgeben zu müssen. Dadurch blieb seine wirtschaftliche Existenz erhalten und ein nachhaltiger Schaden für sein Unternehmen wurde vermieden.

Zugleich absolvierte der Mandant die begonnene Alkoholtherapie erfolgreich und schuf damit die Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang im Straßenverkehr. 

Fazit

Der Fall verdeutlicht, dass auch bei einer auf den ersten Blick eindeutigen Beweislage eine engagierte Strafverteidigung erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben kann. Eine sorgfältige Prüfung des Verfahrens, die Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Situation sowie ein glaubhaftes Konzept zur Verhaltensänderung können dazu beitragen, die Folgen einer Verurteilung deutlich abzumildern. Ziel einer erfolgreichen Verteidigung ist nicht allein die rechtliche Bewertung der Tat, sondern auch die Entwicklung einer Lösung, die dem Einzelfall und den berechtigten Interessen des Mandanten gerecht wird.

 

Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2026
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Adrian Schmid

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

TOP Kanzlei für Strafrecht 2026, Auszeichnung in Gold der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA)