Fallbericht: Bewährungswiderruf nach Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Mandant Anfang 80 sollte nach erneutem Fahren ohne Fahrerlaubnis zurück in Haft.
  • Die Bewährung war wegen solcher Fahrten schon zweimal verlängert worden.
  • Die Verteidigung setzte an der Sozialprognose an und erarbeitete mit ihm eine Lösung für seine Mobilität.
  • Ergebnis: Der Beschwerde wurde stattgegeben, der Widerruf aufgehoben.

 

Ausgangslage

Ein Mandant Anfang 80 rief in die Kanzlei an, weil seine Bewährung widerrufen werden sollte. Der Anlass klang zunächst unspektakulär: Fahren ohne Fahrerlaubnis, eines der niedrigschwelligsten Delikte überhaupt. Erst im Gespräch und nach Einsicht in den Bewährungsbeschluss wurde der Hintergrund sichtbar.

Die Bewährung bezog sich auf eine Verurteilung wegen Mordes, die rund zwanzig Jahre zurücklag. 18 Jahre hatte der Mandant verbüßt, danach war der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden. Bis zu dieser Tat war er unbescholten gewesen.

Noch während der Haft hatte er nach einer psychologischen Begutachtung die Fahrerlaubnis verloren. Er hielt diese Untersuchung für nicht rechtmäßig und war überzeugt, weiterhin fahren zu dürfen. Nach der Entlassung fuhr er deshalb weiter. Nicht aus Trotz, sondern aus seinem eigenen Rechtsverständnis heraus.

Die Herausforderung

Zweimal war die Bewährung wegen solcher Fahrten bereits verlängert worden, beim zweiten Mal mit dem ausdrücklichen schriftlichen Hinweis, dass ein weiterer Verstoß den Widerruf nach sich zieht. Beim dritten Mal kam er.

Für einen Mann Anfang 80 hätte der Widerruf bedeutet, den Rest seines Lebens in Haft zu verbringen. Dazu kam der Zeitdruck: Gegen den Widerrufsbeschluss ist die sofortige Beschwerde statthaft, und sie muss innerhalb einer Woche bei Gericht sein. Eine Ausgangslage, in der eine Aufhebung auf den ersten Blick kaum zu rechtfertigen war.

Die Verteidigung

Zuerst die Akten. Ich habe die Vollstreckungsakte angefordert, das alte Urteil vollständig durchgearbeitet und die vorangegangenen Fahrten ohne Fahrerlaubnis im Einzelnen geprüft.

Entscheidend ist dabei ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Der Widerruf ist rechtlich keine zusätzliche Strafe. Es geht um die Sozialprognose, also um die Frage, wie sich der Verurteilte künftig verhalten wird. Diese Prognose wird aus Vergangenheit und Gegenwart gebildet. Genau dort setzt die Verteidigung an.

Der zweite Teil der Arbeit lag außerhalb der Akte. Im Gespräch mit dem Mandanten, unterstützt von der Bewährungshilfe, ließ sich klären, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich Bestand hat. Der Mandant hat das verstanden und akzeptiert. Parallel haben wir eine praktische Lösung erarbeitet, mit der er im Alltag mobil bleibt, ohne erneut gegen das Gesetz zu verstoßen. Dazu kamen seine konkreten Pläne für die kommenden Jahre.

Auf dieser Grundlage habe ich die sofortige Beschwerde begründet, gestützt auf die veränderte Prognose und die einschlägige Rechtsprechung.

Das Ergebnis

Der Beschwerde wurde stattgegeben. Der Bewährungswiderruf wurde aufgehoben, der Mandant blieb in Freiheit.

Fazit

Ein Widerrufsbeschluss ist keine Entscheidung, die man hinnehmen muss. Und ein Widerruf lässt sich nicht mit Beteuerungen abwenden, sondern mit einer nachvollziehbar veränderten Prognose. Dafür muss sich zwischen Verstoß und Entscheidung tatsächlich etwas ändern, und das gehört belegt und vorgetragen.

Wenn Ihnen der Widerruf einer Bewährung droht, rufen Sie an unter 0511 51524700. In akuten Fällen erreichen Sie den Notfallkontakt rund um die Uhr unter 0511 51524709.

Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2026
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Adrian Schmid

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

TOP Kanzlei für Strafrecht 2026, Auszeichnung in Gold der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA)
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